Ermittlungsverfahren BTMG §29 eingestellt. Folgen für Führerschein?

3 Antworten

Die Polizei hat laut §2 Abs.12 StVG "Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Es ist also überaus wahrscheinlich, dass Du noch Post in dieser Sache bekommst, wenn gewissenhaft gearbeitet wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

Wenn ich die Frage korrekt interpretiere, lag zwar ein BtmG-Fall vor, jedoch kein verkehrsbezogenes Delikt. Der Gebrauch von Betäubungsmitteln ist jedoch grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu generieren, es kann also nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass da nicht doch noch etwas in dieser Art kommt.