Bundespolizei trotz einstellungsbescheid Verletzung des Dienstgeheimnisses?
Guten Morgen Leute, eine kurze Frage ich war bis zu Ende März 2 Jahre lang als Landespolizist tätig.
Dort wurde mir Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen, was völliger Schwachsinn war. Das Ermittlungsverfahren wurde vorläufig eingestellt.
Da ich kaum Rückendeckung der Behörde hatte habe ich nun letztendlich mich selbst entlassen lassen, da ich so oder so vor hatte zur Bundespolizei zu wechseln, dies aber ohne einen Tauschpartner so gut wie ausgeschlossen war.
Nun habe ich eine einjährige Sperre für das bewerben ,bei anderweitigen Behörden, da man wenn man sich selbst entlassen lässt „kündigt“ dies so vorgesehen ist.
Meine Frage wäre jetzt folgende. Ich habe vor nach der Sperrfrist mich bei der Bundespolizei zu bewerben. Da ich keinerlei Vorstrafen habe und das Verfahren vorläufig eingestellt wurde, wäre meine Frage könnte ein vorläufig eingestelltes Verfahren hinderlich sein ? Ich meine ein Ermittlungsverfahren hat man ja mal ganz schnell am Hals. Und wenn es vorläufig eingestellt wird , spricht es ja für sich, zumal gilt ja bis zu der Verurteilung die Unschuldsvermutung.
ich danke euch vorab für eure Antworten bleibt gesund.
Liebe Grüße
3 Antworten
Ich Könnte mir vorstellen das der neue Arbeitgeber schon wissen will was da los ist. Vllt am besten offen und ehrlich sein und schildern was los war. Viele legen viel Wert auf ehrlichkeit
Das ist eine blöde Situation, auf die Du mit Deiner Entlassung meiner Meinung falsch reagiert hast. Damit hast Du Deinen Beamtenstatus aufgegeben, oder?
Deine "Selbstentlassung" wirkt wie ein Schuldeingeständnis. Auch wenn Du - wie Du selbst richtigerweise anmerkst - nicht vorbestraft oder durch ein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren belastet bist, ist es aus meiner Erfahrung sehr wahrscheinlich, dass Du mit diesem Makel nicht wieder in den Polizeidienst kommst. Die Unschuldvermutung gilt vor Gericht aber nicht im Bewerbungsverfahren!
Du bist nach kurzer Dienstzeit negativ aufgefallen und hast dann hingeschmissen. Solche Brüche im Lebenslauf sind toxisch.
Problematisch kann das bei einer Bewerbung nach der Sperrfrist werden, weil die “Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht” keine Rechtskraft erlangt. Meines Wissens müssen alle Verfahren erledigt sein. Und ein Einstellen ohne Rechtskraft ist nicht erledigt, eher schwebend.
Du solltest gegen die Einstellung nach 170/2 Beschwerde einlegen und eine klare Entscheidung erzwingen.
Und dann liegt es ja am neuen Arbeitgeber ob er es schlimm findet oder nicht. Aber ich würde mal behaupten es ist besser wenn er von dir erfährt was los war statt von jemand anderen. Wenn er dir ne Chance gibt kannst du dich beweisen und dann dürfte die Sache auch mal vom Tisch sein.
Wünsch dir viel glück