Ws heißt das ermittlungsverfahren wurde gegen sie eingestellt laut Paragraph 170?

1 Antwort

Dass heißt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Dich eingestellt (beendet) ist.

Gem. §170 Abs 2 StPO (Strafprozess Ordnung) muss die Staatsanwaltschaft Dich von der "Einstellung" des Verfahrens in Kenntnis setzen, wenn Du vernommen wurdest oder gegen Dich ein Haftbefehl erlassen worden war.

Ansonsten würdest Du ja nicht wissen, wann das Thema für dich beendet ist.

demnach war die Beweislage nicht ausreichend oder es besteht kein Interesse an der Strafverfolgung, ggf wegen Geringfügigkeit oder ähnlichem.