Polizei Bewerbung trotz eingestelltem Verfahren?
Wenn das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde ( geringe Menge Cannabis )
4 Antworten
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Solange alles andere passt, darfst du dich - beamtenrechtlich gesehen - bewerben.
Allerdings wird im Verlauf des Einstellungsverfahren auch deine charakterliche Eignung geprüft. Die ist insofern bedenklich, dass du geltendes Recht nicht anwendest.
Es darf so diskussionwürdig sein, wie es will - du musst entsprechend der gültigen Fassung handeln.
Gruß S.
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Woher soll die Polizei dann davon wissen?
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Ist eigentlich wurscht, was dir neu wäre. Sie können, müssen nicht, alle relevanten Register und Datenbanken einsehen.
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weil trotzdem die Anzeige aufgenommen werden muss wenn jemand erwischt wird, da Cannabis immer noch eine illegale Droge ist.
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Eine geringe Menge ist kein Freispruch. Zumindest solltest du das angeben und dazu erklären, dass das ein Einzelfall war, dessen Fehlverhalten du einsiehst.
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du meintest sicherlich ,, Freispruch '' ?
,,Fehlverhalten''
sehe ich nicht so, siehe Andreas Müller Verfassungsbeschwerde, dass man nicht Millionen Menschen kriminalisieren darf, weil sie eine andere Droge als Alkohol zu sich nehmen. Die Cannabis Prohibition verstößt seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig, zumindest soweit es zur Beschaffung des Eigenkonsums erforderlich ist.
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Wieso ist Cannabis dann für alle illegal , Alkohol nicht ?
weil es historisch so ist und 1920-1930 mal so bestimmt wurde. Alkohol war damals illegal für kurze Zeit und das Verbot wurde wieder aufgehoben weil es keinen Sinn hatte.
Warum kann man das Gesetz nicht abändern ? Wieso verlieren Menschen ihren Führerschein, weil sie Cannabis besitzen, ohne Auto gefahren zu sein, weil sie ein Joint vor einer Woche geraucht haben und dann Auto fahren.
Bei Alkohol ist das nicht so, da kann man gestern abend getrunken haben und spätestens 24 Stunden danach hat man 0,0 Promille. Bei einem Joint nicht.
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Wenn die Verfassungsbeschwerde durch kommt von Andreas Müller, die er Ende April diesen Jahres rausgeschickt hat an das Bundesverfassungsgericht, kann es sein, dass der Besitz , Erwerb und Anbau geringer Mengen nicht mehr strafbar sind, da letztgenanntes ja zwingend erforderlich ist für den Konsum. Da bringt es auch nicht viel, dass der Konsum legal ist.
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Wieso ist Cannabis dann für alle illegal , Alkohol nicht ?
Weil die momentane Gesetzeslage das so sieht.
Wieso willst du hier über mehr oder weniger sinnvolle Gesetze diskutieren? Es geht doch darum, dass du in der Zeit Polizist werden willst, in der das Gesetz das als gesetzeswidrig einstuft.
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Schwierig, die Polizei sieht das ungern.
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Ich hab auch ein eingestelltes Verfahren und trotzdem wurde ich damals am Grenzübergang darauf angesprochen obwohl des alles schon lange geklärt wurde, also anscheinend können die das trotzdem irgendwie einsehen, ich hab keine Ahnung
Indem die das Verfahrensregister der Staatsanwaltschatt überprüft.