Betrug kaputtes Auto verkauft?
Hallo liebe Community!
Ich habe mir vor einer Woche eine Mercedes Benz B Klasse gekauft für 4200€. Jetzt hat die Werkstatt herausgefunden ,dass ein Getriebeschaden vorliegt ca.3000€ Reparaturkosten. Der Verkäufer streiten natürlich ab ,davon gewusst zuhaben . Ein Getriebeschaden kommt ja nicht von 20 km Fahrleistung die ich gefahren bin in einer Woche . Er wusste ganz genau und hat den Fehler auch weg quitert im Auto . Ich habe ihn Angezeigt ! Des Weitern war ich heute zwei Mal vor seiner Tür . Seine Frau hat geöffnet ,aber der Verkäufer war nicht vor Ort . Ich sagte mir ,ich soll morgen vorbei kommen . Er hat drei Optionen , er nimmt das Auto zurück ,er zahlt die Reperatur oder ich beauftrage einen Anwalt mit Schadensersatz Ansprüchen. Das kann er sich morgen aussuchen . Wie kann man ein kaputtes Auto verkaufen und in Kauf nehmen ,dass mir was passiert !!??? Ob privat oder Händler ,eine Bei so einem Fall haftet der Käufer . Oder wie sieht ihr es ?!
Danke
8 Antworten
Es kommt ganz darauf an was im Kaufvertrag steht. Wenn dort steht das Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden, dann hast du leider die Katze im Sack gekauft.
Ganz so einfach ist es nicht. 1. Man kann von einer Privatperson nicht erwarten das er oder sie einen Schaden am Fahrzeug erkennt wenn er nicht offensichtlich ist. Ein Getriebeschaden ist nicht offensichtlich. 2. Du müsstest ihm beweisen das er beim Kauf wusste das ein Getriebeschaden besteht. Letzteres ist unmöglich zu beweisen. Sorry aber so ist die gesetzliche Regelung. Ob das jetzt moralisch richtig ist oder nicht ist eine andere Frage.
Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Steht bestimmt im Kaufvertrag
Dann Beweise das Mal dass der Schaden bekannt war. Wird schwierig. Pech gehabt. Passiert bei alten Autos leider.
Anzeige ist Unfug, damit da das Straftrecht greift, muss man schon böswilliges Verschweigen eines bekannten Schadens nachweisen.
Es bleibt also nur der Weg zum Anwalt, wenn er auf ein freundlich formuliertes Schreiben nicht reagiert.
Und dann muss ein Gutachter ran, der feststellt, wie erheblich der Schaden ist, offenbar kannst du ja fahren, hast auch bei der Probefahrt nichts gemerkt.
Die grosse Frage ist dann: was steht im Vertrag: gekauft wie gesehen, Privatverkauft, keine Gewährleistung oder steht da der Satz: keine versteckten Mängel.
Drohen oder Unter Druck setzen mit unangemeldeten Besuchen würde ich lassen, dass könnte nach hinten losgehen und er zeigt dich an.
beim Kauf eines gebrauchtautos empfiehlt sich immer eine Inspektion vor Kauf- und Vertragsabschluss, wenn es sich nicht um eine seriöse Verkaufsstelle handelt, dann in einer externen Werkstatt.. die Kosten werden sowieso eingearbeitet oder sind in der Relation zum Kaufpreis zu sehen.. wer will denn jetzt von wem was . Im Nachhinein kriegst du nichts mehr durch, du weißt ja noch nicht einmal, ob es sich um einen Unfallwagen handelt.. welches BJ und wieviel km , usw . grad bei den Mercedes werden doch die Kilometerzähler zurückgestellt also gerne "getürkt", usw ..
https://www.autobild.de/artikel/getriebeschaden-symptome-reparatur-kosten-1287042.html
der Verkäufer haftet nur, wenn du ihm wirklich nachweisen kannst, dass er von dem Schaden nichts wusste.
Einen Mangel bewusst zu verschweigen ist arglistig und macht den Vertrag nichtig. Völlig egal ob ich das reinschreibe, der Ausschluss gilt nur für bekannte Mängel.