Betrügerische Zahlungsforderung von der DB?
- Mir wurde von der DB eine Rechnung zugesendet für's Schwarz Fahren (160EUR) da ich vor 4 Jahren Schwarz gefahren bin
Und hier kommt das Problem: Diese Rechnung habe ich bereits vor 4 Jahren schon gezahlt (60EUR)
Mir wird jetzt vorgeworfen es nicht gezahlt zu haben 4 Jahre später und den Preis mehr als verdoppelt
Die GmbH die mir das vorwirft heißt "Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwalts GmbH"
Mit einer Google Bewertung von 1,3 und Hunderte Kommentare die meinen sie wurden betrogen und falsche Rechnungen zugeschickt...
Meine Frage jetzt: Wie geh ich da jetzt vor und was kann ich tun damit ich diesen Betrag nicht doppelt zahlen muss. Das ist einfach ungerecht und korrupt
4 Antworten
hast du noch einen nachweis über die zahlung?
so oder so würde ich die forderung erstmal zurückweisen, mit der bemerkung, dass schon gezahlt wurde.
ohne beweis wirds dann natürlich schwierig.
Haas & Mollegen ist ein typischer Abmahnverein.
Beleg raussuchen, ggf. auch über Kontoauszug.
Verjährung prüfen und generell erstmal mit Hinweis auf getätigte Zahlung widersprechen, dadurch wird die Forderung gehemmt.
Dann s.o.
Wenn Du Dir sicher bist gezahlt zu haben und das auch belegen kannst (Qittung, Kontoauszug) schmeiss den Wisch in den Schredder.
Sollte, was durchaus passieren kann, ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln muss Du diesem vollumfänglich widersprechen. Das geht ganz einfach, nur ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle und per Einschreiben an das Gericht zurücksenden.
Ignorieren.
In der Regel verjähren offene Forderungen nach einer Zeit von drei Jahre.
Also die Dame am Telefon meinte auch dass es 2017 passiert ist (hier stehts auch, 16.11.17) und ich es anscheinend bis heute nicht gezahlt habe
den Brief wo ich letztens bekommen habe ist vom 23.11.2021
also sollte die Verjährung doch schon eingetroffen haben
Ja, nach drei Jahren zum Jahresende.
Das könnte hier der Fall sein, solche Forderungen kommen wenn es auf das Jahresende zugeht häufig, damit dann nocht Zeit ist einen Mahnbescheid zu beantragen der die Verjährungsfrist erstmal für 6 Monate hemmt.
Wenn es 2017 Geschehen ist und ich es da auch schon bezahlt habe
und nun wir 2021 haben dann sollten es doch schon mindestens 3 Jahre+ sein ich kenne halt nicht die genauen Voraussetzungen einer Verjährung aber wenn man lediglich daran ausgeht ist sie doch schon eingetreten?
Danke für deine Antwort!
Ja das ist vor 4 Jahren alles passiert und somit habe ich auch vor 4 Jahren das sogar schon bezahlt
Ich habe auch gerade recherchiert also ist die Forderung Theoretisch schon verjährt und somit nicht mehr gültig