Handwerkerrechnung?

3 Antworten

Bitte sucht einen Anwalt auf.

5 Wochen später klingelte es plötzlich an der Tür und der 3. Handwerker der 6000€ für die Treppe wollte stande urplötzlich samt der Treppe vor meiner Tür und wollte sie einbauen.

Ein bekannter Trick.

Er betitelte mich förmlich an, dass er die Treppe einbauen darf, er würde mir auch preislich entgegen kommen auf 4500 Euro.

Und das alles natürlich ohne Vertrag.

Wir einigten uns auf eine komplette Ratenzahlung mit monatlich 400€ Euro.

Jaja...

Heute hatte ich eine Mahnung im Briefkasten von der Firma, dass ich die Rechnung nicht in voller Höhe bezahlt hätte.. Es wären nur 2x 400€ bezahlt worden und er möchte sofort die Zahlung der restlichen 3700€ auf sein Konto.

Das Vorgehen lässt systematischen Betrug vermuten. Wer bitte aber kommt auf die absurde Idee, sich mündlich (!) einen Vertrag über eine Werkleistung i.H.v. € 6.000.-- aufdrängen zu lassen, ohne auf einem schriftlichen Vertrag oder wenigstens einer AB zu bestehen? Auf eine Ratenzahlung besteht keinerlei Rechtsanspruch, es handelt sich vielmehr um vertragliche Kulanz. Man könnte aus der Annahme der 2 Raten möglicherweise konkludent das Zustandekommen einer Ratenzahlungsvereinbarung schlussfolgern, aber das soll bitte der Anwalt für euch prüfen und ggfs. durchsetzen.


Herbert52932 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 19:04

Der Handwerker spricht ja selbst von restlichen 3700€. Es geht um die Ratenzahlung.

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ich glaube nicht das ihr bei mündlichen Vereinbarungen und ohne Zeugen was machen könnt. Auf jeden Fall würde der Handwerker von mir keinen Auftrag mehr bekommen!

Eigentlich ist die Lage klar.

Ihr habt ihm den Auftrag erteilt. Und zwar als ihr euch auf die 4.500,-€ geeinigt habt.

Und ebenso habt ihr euch auf die Zahlungsmodalitäten von 400,-€ pro Monat geeinigt.

Das ihr nichts schriftlich habt ist zwar doof, aber genau so hat er nichts schriftliches. Immerhin seid ihr zu zweit.

Und fürs nächste mal habt ihr gelernt das alle Absprachen schriftlich festgehalten werden sollten. Und wenn nur auf einem leeren Zettel ist mit Unterschrift aller Beteiligten.


FordPrefect  28.07.2021, 18:36

Ganz so einfach ist es wohl leider nicht, denn der Lieferant hat ja zuvor bereits ein Angebot i.H.v. € 6.000.-- vorgelegt in Schriftform. Es dürfte vor Gericht schwer werden, den Richter zu überzeugen, der Anbieter habe sich nach Angebotsabgabe bei der Anlieferung ohne Auftrag (!) auf € 4.500.-- herunterhandeln lassen, und man wäre zur Abnahme gedrängt worden. Immerhin ist eine Treppe nicht gerade ein kleines Werkstück, das man mal eben zwischen Tür und Angel fertigt.

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Herbert52932 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 19:02
@FordPrefect

Es liegt ja eine Rechnung in Höhe von 4500€ vor. Mir geht es hauptsächlich um die Ratenzahlung

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FordPrefect  29.07.2021, 15:40
@Herbert52932

Stimmt, das hatte ich überlesen. Das ändert aber nichts daran, dass das Anbieten einer Ratenzahlung nur eine Option, aber keine Verpflichtung darstellt. Ob man aus den 2 zahlungen à € 400.-- noch eine komkludente Abrede konstruieren kann in Anbetracht der Tatsache, dass der Anbieter schon gemahnt hat, ist höchst zweifelhaft.

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