Betriebskosten bei Leerstand?

3 Antworten

Nein, natürlich nicht, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart.

Versicherungen, Steuer, Reinigung, Heizung und weiteres muss ja bezahlt werden, und wenn das andere übernehmen, wird es gültig sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn du die Wohnung behalten möchtest , muss du auch die Kosten zahlen

und was du nicht verbraucht hast z B Wasser , Heizung, müsstest du eigentlich bei der Jahresabrechnung zurück erhalten


Indiana1969 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 21:22

Habe keinen eigenen Wasserzähler, zahle daher eine Pauschale

Also in Deutschland musst Du trotzdem zahlen.


Indiana1969 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 19:04

Kann ich das irgendwo nachlesen?

einandereruser  19.11.2024, 19:06
@Indiana1969

In Deinem Mietvertrag. Dort steht nichts davon, dass bei Wenignutzung KEINE Nebenkosten anfallen. Im Gegenteil: Dort steht, dass Du monatlich x EUR an Nebenkostenvorauszahlung zu zahlen hast.