Beide Hauptmieter, einer möchte ausziehen?
Ich wohne mit einem Arbeitskollegen in einer WG und möchte ausziehen da wir uns unschlichtbar zerstritten haben.
Im Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis beginnt am xxx und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von jedem Vertragsteil nach der gesetzlichen Bestimmung gekündigt werden."
Heißt das, wir MÜSSEN beide den Vertrag kündigen, oder kann das auch nur einer von uns.
4 Antworten
Sie müssen beide gemeinsam kündigen. Verweigert einer die Zustimmung, so kann der andere erfolgreich auf die Zustimmung klagen.
Eien einverenhmliche Regelung unter allen Beteiligten wäre zulässig.
"Es kann von jedem Vertragsteil nach der gesetzlichen Bestimmung gekündigt werden.""
ist doch eindeutig , einer Kann kündigen der Vertrag läuft weiter, jedoch muss er dann die vollen Mietkosten alleine übernehmen.
Redet einfach mit dem Vermieter
So eindeutig ist das nun acuh wieder nicht!Die beiden Vertagsteile bestimmen sich nach Veemiter und Mietergemeinschft!
Diese Mietergemeinschaft kann auch nur gemeinschaftlich kündigen!
So ist es auch !!!! Es gibt 2 Parteien, den Vermieter und die Mieter in Personenmehrheit = eine Partei
ihr könnt nur gemeinsam kündigen bzw. der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen
Na was jetzt, der andere Kollege sagt was anderes :/
Der "andere" Kollege darf sagen was er will. Deswegen muss es ja nicht richtig sein.
Ich lese es so, dass Ihr Beide das Mietverhältnis nur GEMEINSAM kündigen könnt.
Ihr seid der EINE Vertragsteil (Hauptmieter) und der Vermieter ist der ANDERE Vertragsteil.
Okay, hätte ja sein können, dass die zwei Vertragsteile (beide Mieter) + (Vermieter) sind und daher dann auch beide zusammen kündigen müssen.