Bereits genehmigter Urlaub bei Kündigung in der Probezeit?
Wenn meine Probezeit am 31.12.2024 endet und ich meine Kündigung vom Arbeitgeber am Freitag, den 20.12.2024 erhalte, ist ja nach genau zwei Wochen - also am Freitag, den 03.01.2024 - mein letzter Arbeitstag.
Was ist, wenn mir für den 02.01. und den 03.01. bereits Urlaub genehmigt wurde?
Kann der Urlaub vom Arbeitgeber zurückgezogen werden, da der Urlaub ja eigentlich Jahresurlaub ist und mir, da ich im kommenden Jahr nicht mehr bei der Firma arbeiten werde, nun nicht mehr zusteht?
Oder ist Urlaub, der einmal genehmigt wurde, verpflichtend für den Arbeitgeber zu gewähren?
1 Antwort
Gewährter Urlaub kann nicht so einfach gecanzelt werden. Aber vermutlich greifst du auf Urlaub von 2025 zu. Den brauch er mEn nicht zu bezahlen.
Darüber habe ich gestern auch gegrübelt. Aber den Lohn hat der FS ja noch nicht erhalten (wegen der Rückforderung)
Der AG wird den Urlaub in 25 einfach nicht bezahlen. Der rechtliche Anspruch auf die Bezahlung ist mir hier nicht geläufig.
Stimmt. Der Urlaubsantritt liegt ja noch in der Zukunft und das Urlaubsentgelt ist zwar vor Urlaubsantritt faellig, aber dann steht ja bereits fest, dass gar kein Urlaubsanspruch besteht. Somit wird das Urlaubsentgelt gar nicht erst zur Auszahlung gelangen.
Da hatte ich wohl nicht weit genug gedacht.
Meistens wird das Entgelt trotzdem erst im Folgemonat bezahlt.... Hier also sogar nach dem Urlaub.
Das ist wohl richtig. Allerdings duerfte bei der Anwendung des § 5 Abs. 3 BUrlG auf die gesetzliche Faelligkeit abzustellen sein und nicht auf den Zeitpunkt einer regelmaessig gesetzeswidrig verspaeteten tatsaechlichen Zahlung.
Das fuehrt jetzt aber zu weit und hat mit der eigentlichen Frage auch nur noch sehr entfernt etwas zu tun.
Vielen Dank erstmal! Das würde dann bedeuten, dass ich für die Tage dann kein Gehalt mehr bekomme, ja?
Hm ... wenn die Probezeit 6 Monate betraegt und am 31.12. ablaeuft, ist die Wartezeit des BUrlG ja auch erfuellt und es duerfte somit die Regelung des BUrlG § 5 Abs. 3 zur Anwendung kommen.
Ist die Probezeit aber kuerzer als 6 Monate, dann natuerlich nicht.