Kündigung Probezeit beim öffentlicher Dienst?
ich habe eine 6 monatige Probezeit. Meine Frage ist muss mein Arbeitgeber mit spätestens zwei Wochen vor Ende der 6 monatigen Probezeit die Kündigung (also nach 5 Monaten und zwei Wochen) oder kann er rein Theoretisch sie auch am letzten Tag aussprechen?
4 Antworten
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Die Kündigung kann auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden - hier ist dann aber natürlich auch die Kündigungsfrist einzuhalten - d. h. das Arbeitsverhältnis (Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende im TVöD/TV-L) verlängert sich dann entsprechend über die Probezeit hinaus - hier sogar dann um einen kompletten Monat.
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Die Probezeit gilt bis zum letzen Tag der vereinbarten Frist - und bis zu diesem kann ein Arbeitgeber auch eine Kündigung mit 14-tägiger Laufzeit aussprechen.... also auch noch am letzten Tag der Probezeit.
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14-tägiger Laufzeit
Ergänzung: Kündigungsfrist Probezeit im TVöD und TV-L = 14 Tage zum Monatsende
Daher kann das Arbeitsverhältnis um einen ganzen Monat über die Probezeit hinausgehen.
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Die Probezeitkündigung ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich.
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Wenn man dir nicht schon was angekündigt hat, ist im öD nicht mit einer Kündigung kurz vor dem ende zu rechnen.