Kündigung während der Probezeit Ausbildung?

5 Antworten

§ 623 BGB sieht eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Eine mündliche Kündigung muss demnach schriftlich bestätigt werden, um 100% rechtsgültig zu sein.

Nur in Einzelfällen können Arbeitsgerichte eine mündliche Kündigung als wirksam erklären.

Du gehst hin und forderst die schriftliche Kündigung von ihm.

Kündigst du, ergeben sich eine Reihe von Nachteilen für dich.

Auch eine mündliche Kündigung ist übrigens rechtsgültig!


LePetitGateau  07.10.2023, 10:35

Nein bei einem Arbeitsverhältnis ist eine mündliche Kündigung gundsätzlich nicht rechtswirksam, da eine zwingende Schriftform erforderlich ist.

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Wintermadl  07.10.2023, 10:37
@LePetitGateau

Mein Vater hatte sich mal auf eine mündliche Kündigung seines Chefs berufen, was auch durchging.

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PixelManuel  07.10.2023, 10:46

§ 623 BGB sieht eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Gesetzeslage ist da eindeutig.

Nur in Einzelfällen können Arbeitsgerichte eine mündliche Kündigung als wirksam erklären.

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Wintermadl  07.10.2023, 17:18
@PixelManuel

Und im Fall meines Vaters haben sie das getan.
Der Chef sprach eine mündlcihe Kündigung aus, vor Zeugen, nach ein paar Tage als mein Vater um die schriftliche Bestätigung bat, wollte er sich an nichts mehr erinnern.

Und beim Arbeitsgericht bekam mein Vater Recht.
Also ist eine mündliche Kündigung sehr wohl wirksam.

"Vorgesehen" ist es schriftlich, das beudetet nicht, dass eine mündliche Kündigung nichts wert ist.

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PixelManuel  07.10.2023, 17:27
@Wintermadl

So wie du es beschreibst, wollte dein Vater die Kündigung akzeptieren. Da hat das Gericht dann im Sinne des Arbeitnehmers gehandelt, der ja offensichtlich selbst vom Arbeitgeber weg wollte.

Jedoch wird kein Gericht dem Arbeitgeber bei einer rein mündlich ausgesprochenen Kündigung seitens des Arbeitgebers zustimmen. Das kann ich mir nicht vorstellen.

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Wintermadl  07.10.2023, 17:41
@PixelManuel

Der Fall der FS liegt aber so wie bei meinem Vater, sie will die Kündigung ja auch und wenn die der Arbeitgeber ausgeprochen hat, dann wird das Arbeitsgericht zu Gunsten der FS entscheiden.

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Wintermadl  07.10.2023, 19:14
@PixelManuel

Das klingt als wäre das schlecht?
Ich hätte kein Problem damit zu klagen, wenn ich im Recht bin.

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Eine schriftliche Kündigung habe ich aber noch nicht bekommen.

dann gibt es auch keine Kündigung. du kannst aber form-u. fristgerecht kündigen

Sofern du für den Bezug von Arbeitslosengeld grundsätzlich berechtigt bist, führt eine eigene Kündigung zu einer 3 monatigen Sperre, in welcher du kein Geld erhälst.

Mündlich zählt nichts. Du kannst also durchaus selbst schriftlich kündigen.