Bekomme ich die 197 ausgetragen bei C1 mit Schalter?
Hallo,
Ich werde in Kürze meine Führerschein auf C1/C1E erweitern und habe aber B197.
Wird die 197 ausgetragen wenn das Prüfungsfahrzeug ein Schalter ist oder bleibt es drinnen.
3 Antworten
Ja, dann wird die Schlüsselzahl 197 ausgetragen, da du dann nachgewiesen hast, dass du zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Schaltgetriebe befähigt und in der Lage bist. Das Problem wird in der Praxis jedoch darin bestehen, dass eigentlich sämtliche Lastkraftwagen ein Automatik- Getriebe haben, bis auf LKW, welche 20 Jahre und älter sind. Solche, hat jedoch kaum noch eine Fahrschule in ihrem Bestand.
Mfg
Wenn du die praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug machst, kannst du die Schlüsselzahl austragen lassen.
§17a Abs 4 FeV:
(4) Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B erfolgt durch die Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins. Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 muss binnen eines Jahres nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt sein. Die Schlüsselzahl 197 ist auf Antrag auszutragen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE befähigt ist.
Ja, das geht. du musst die praktische Prüfung aber mit einem Schaltfahrzeug machen.