Bei Blitzeis zu schnell gefahren?
Hallo, letztens habe ich einen Unfall verursacht. Dabei habe ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer mit herein gezogen, sondern habe lediglich mein Auto von der Verkehrsspur in einen 50 cm tiefen Graben manövriert.
Nun werden meine eigenen Aussagen gegen mich verwendet. Auf dieser Straße sind 100 km/h zulässig, wobei ich behauptet habe 60 bis maximal 70 km/h gefahren zu sein. Dies war vielleicht schon der Fehler, ich wollte einfach kooperativ mitwirken und fühlte mich in dem Moment nicht als Beschuldigter oder Ähnliches.
Mich erwartet nun ein saftiges Bußgeld, viel höher als die 30-35 € welche üblich sind. Grund dafür ist wie gesagt meine eigene Aussage, die mir im Mund umgedreht wird. Es wird behauptet dass ich bei schlechten Wetterverhältnissen bei nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war.
Nun frage ich mich, ob es gesetzliche Regelungen gibt wie schnell man bei Glätte fahren fahren darf. Gibt es gesetzliche Vorschriften dass ich jeweils immer nur zB. 50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren darf?
Ich bereite gerade einen Einspruch vor und möchte noch handfeste Parameter einbinden, die den Einspruch wirklich wirksam machen.
Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe!
4 Antworten
§ 3 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird."
Da Du das Fahrzeug nicht mehr beherrschen konntest, warst Du zu schnell. Die Strafe ist höher, aber mit 100€ und ein Punkt nun nicht so, dass Du arm wirst. Der Wiederspruch wird nichts nützen.
Ein Blick in § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt Aufschluss über die Definition der angepassten Geschwindigkeit: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ Ein Aspekt dabei ist, dass Verkehrsteilnehmer ihr Tempo vor dem Hintergrund der aktuellen Sicht- und Wetterverhältnisse stets im Blick haben müssen.
Das du dein Fahrzeug nicht ständig beherrscht hast steht außer Zweifel. Ansonsten wärst du nicht im Graben gelandet. Wie schnell du tatsächlich gefahren bist, spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Wenn du selbst eine Geschwindigkeit von 60 - 70 km/h nennst, unterstreicht das den Verstoß gegen § 3 der StVO.
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs halte ich für sehr gering.
30-35€ sind der "Auffangstatbestand", wenn sonst kein Ordnungswidrigkeit einschlägig ist.
Hier gibt es aber einen Spezialtatbestand, nämlich "Unangemessene Geschwindigkeit". Im Winter, wenn die Straßen glatt sind, dürften gefühlt 90% der geahndeten Verkehrsunfälle "zu schnell" als Grund haben - sind immer 100€ und ein Punkt. Gebremst, dem anderen hinten drauf geschlittert? Nicht angepasste Geschwindigkeit! Von der Fahrbahn abgekommen, weil es Eis hatte? Nicht angepasste Geschwindigkeit! Noch über die rote Ampel geschlittert, trotz Bremsung? Nicht angepasste Geschwindigkeit!
Meiner persönliche Meinung: Damit machen es sich der Gesetzgeber und die Gerichte schon sehr einfach. Aber hab jetzt auf 15 Jahre keinerlei Erfahrung gemacht, dass da ein Widerspruch deinerseits auch nur den Hauch einer Chance hätte...
Aber berichte gerne nach, ich hoffe, ich irre mich...
Wenn du von der Straße fliegst, bist du zu schnell - ist halt so - und auch logisch.
Gibt es gesetzliche Vorschriften dass ich jeweils immer nur zB. 50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren darf?
Bei Glätte darfst du nach eigenem Ermessen so schnell fahren, dass du eben nicht von der Straße fliegst.