Beförderungsgesetz bei öffentlichen Verkehrsmitteln?
Folgende Situation vor einigen Tagen wollte ich mit dem Bus fahren habe meine EC-Karte dabei gehabt und wollte damit beim Busfahrer vorne bezahlen.
Die Karte funktionierte aber nicht und ich hatte auch kein Bargeld dabei. Muss der Busfahrer mich dann trotzdem mitnehmen da ich ja bezahlen wollte oder darf er sagen das ich aussteigen muss?
5 Antworten
Es geht sogar schon soweit, dass nur noch App oder Anbieter-eigene-Prepaid-Karte akzeptiert wird: https://www.heise.de/news/Keine-Barzahlung-in-Hamburger-Bussen-Teilweise-Engpaesse-bei-Prepaid-Karten-9591186.html
Zumal nur Bargeld ein gesetzl. Zahlungsmittel ist und es eben selbst dort Ausnahmen gibt.
notting
Kartenzahlung ist hier in Bussen bisher eher unüblich.
Wenn ein Fahrscheinkauf nur mit Bargeld möglich ist und du kein Bargeld hast, dann hast du auch keinen Anspruch auf Beförderung.
Das kann ich so nicht beurteilen. Dazu müsste man prüfen, was in den Beförderungsbedingungen dazu steht. Um welches Busunternehmen geht es?
Denke doch mal selbst nach !
Wenn Du die Fahrt nicht bezahlen kannst - aus welchem Grund auch immer - dann bleibst Du draußen.
Du könntest auch versuchen mit einem 200€ Schein zu bezahlen - raus. !
wenn du einkaufen gehst, und angenommen die Karte funktioniert nicht (Grund egal) kannst du dann deine Einkäufe trotzdem mitnehmen?
klar, du wolltest bezahlen, aber meist steht sowas auch in den AGB oder Hausordnung, daß keine Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsweise besteht. außer Bargeld, selbst hier gibt es Ausnahmen. zb. kannst du keine 100€ mit ein-cent-münzen bezahlen.
Ja aber beim Taxi gibt es das ja auch und das ist ja auch ein öffentliches Verkehrsmittel?
Welches Taxi erlässt einem bitte den Fahrpreis, nur weil die Karte nicht funktioniert?
Taxi ist kein öffentlicher Nahverkehr.
und auch nicht jedes Taxi ist mit mobilen Zahlsystem ausgestattet.
und fällt mir noch ein. wenn du im Bus bar zahlen möchtest, heißt das auch nicht, das du mit einem 100€ dein 2€ Ticket kaufen kannst. auch hier können Grenzen bspw. max 20€ Schein gelten.
da der Fahrer nicht 100te von € an Wechselgeld dabei hat.
im schlimmsten Fall schreibt sich der fahrer die Adresse vom Perso ab und die Taxizentrale schickt eine Rechnung.
Hast du da eine spezielle Textzeile evtl. im AGB? Muss aber nicht sein 😅👍🏽😁
Muss der Busfahrer mich dann trotzdem mitnehmen da ich ja bezahlen wollte
Nein
oder darf er sagen das ich aussteigen muss?
Ja, weil du nicht bezahlt hast.
Okey also du meinst das es nicht unter dieses Gesetz fällt?
Welche konkrete Rechtsnorm meinst du? Natürlich gilt das PBefG für einen Anbieter des ÖPNV. Das Gesetz besagt aber nicht, dass man einen nicht bezahlenden Kunden mitnehmen muss, sondern regelt in erster Linie das Genehmigungsverfahren.
Achso also bedeutet das das die Beförderungspflicht nur einsetzt wenn ich bezahlt habe?
Nochmal: von welchem konkreten §§ redest du hier?
Niemand muss dich umsonst kutschieren, auch kein Anbieter vom ÖPNV.
Eine Beförderungspflicht nach PBefG besteht grundsätzlich nur, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, und dazu gehört der Besitz eines gültigen Fahrausweises.
Ob dieser Fahrausweis auch mit anderen Zahlungsmitteln als Bargeld in geeigneter Stückelung erworben werden kann, ist dann schon eine spezielle Frage.
Aber man konnte bezahlen mit Karte im Bus habe ich auch schon mal gemacht