Beförderungsgesetz bei öffentlichen Verkehrsmitteln?

5 Antworten

Kartenzahlung ist hier in Bussen bisher eher unüblich.

Wenn ein Fahrscheinkauf nur mit Bargeld möglich ist und du kein Bargeld hast, dann hast du auch keinen Anspruch auf Beförderung.


itsmadness 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 08:25

Aber man konnte bezahlen mit Karte im Bus habe ich auch schon mal gemacht

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Rolf42  10.06.2024, 08:26
@itsmadness

Das kann ich so nicht beurteilen. Dazu müsste man prüfen, was in den Beförderungsbedingungen dazu steht. Um welches Busunternehmen geht es?

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Denke doch mal selbst nach !

Wenn Du die Fahrt nicht bezahlen kannst - aus welchem Grund auch immer - dann bleibst Du draußen.

Du könntest auch versuchen mit einem 200€ Schein zu bezahlen - raus. !

wenn du einkaufen gehst, und angenommen die Karte funktioniert nicht (Grund egal) kannst du dann deine Einkäufe trotzdem mitnehmen?

klar, du wolltest bezahlen, aber meist steht sowas auch in den AGB oder Hausordnung, daß keine Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsweise besteht. außer Bargeld, selbst hier gibt es Ausnahmen. zb. kannst du keine 100€ mit ein-cent-münzen bezahlen.


itsmadness 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 08:30

Ja aber beim Taxi gibt es das ja auch und das ist ja auch ein öffentliches Verkehrsmittel?

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Stellwerk  10.06.2024, 08:32
@itsmadness

Welches Taxi erlässt einem bitte den Fahrpreis, nur weil die Karte nicht funktioniert?

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data2309  10.06.2024, 08:33
@itsmadness

Taxi ist kein öffentlicher Nahverkehr.

und auch nicht jedes Taxi ist mit mobilen Zahlsystem ausgestattet.

und fällt mir noch ein. wenn du im Bus bar zahlen möchtest, heißt das auch nicht, das du mit einem 100€ dein 2€ Ticket kaufen kannst. auch hier können Grenzen bspw. max 20€ Schein gelten.

da der Fahrer nicht 100te von € an Wechselgeld dabei hat.

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data2309  10.06.2024, 08:35
@Stellwerk

im schlimmsten Fall schreibt sich der fahrer die Adresse vom Perso ab und die Taxizentrale schickt eine Rechnung.

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itsmadness 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 08:36
@data2309

Hast du da eine spezielle Textzeile evtl. im AGB? Muss aber nicht sein 😅👍🏽😁

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Muss der Busfahrer mich dann trotzdem mitnehmen da ich ja bezahlen wollte

Nein

oder darf er sagen das ich aussteigen muss?

Ja, weil du nicht bezahlt hast.


itsmadness 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 08:29

Okey also du meinst das es nicht unter dieses Gesetz fällt?

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Mungukun  10.06.2024, 08:33
@itsmadness

Welche konkrete Rechtsnorm meinst du? Natürlich gilt das PBefG für einen Anbieter des ÖPNV. Das Gesetz besagt aber nicht, dass man einen nicht bezahlenden Kunden mitnehmen muss, sondern regelt in erster Linie das Genehmigungsverfahren.

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itsmadness 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 08:35
@Mungukun

Achso also bedeutet das das die Beförderungspflicht nur einsetzt wenn ich bezahlt habe?

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Stellwerk  10.06.2024, 08:35
@itsmadness

"das die Beförderungspflicht nur einsetzt wenn ich bezahlt habe?"

Natürlich.

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Mungukun  10.06.2024, 08:36
@itsmadness

Nochmal: von welchem konkreten §§ redest du hier?

Niemand muss dich umsonst kutschieren, auch kein Anbieter vom ÖPNV.

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Rolf42  10.06.2024, 08:49
@itsmadness

Eine Beförderungspflicht nach PBefG besteht grundsätzlich nur, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, und dazu gehört der Besitz eines gültigen Fahrausweises.

Ob dieser Fahrausweis auch mit anderen Zahlungsmitteln als Bargeld in geeigneter Stückelung erworben werden kann, ist dann schon eine spezielle Frage.

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