Baum beschädigt durch LKW wer haftet?
Moin, ich hatte schon eine Ähnliche Frage. Nur diesesmal interessiert es mich wer haftet, wenn in einer Straße die nicht als LKW Fahrverbot gekennzeichnet ist ein Ast beschädigt wird, der tiefer hängt bzw zur Straße rausragt und der LKW diesen beschädigt, weil er wie schon beschrieben tiefer hängt als der LKW an Höhe hat. Da Rechts ein Auto parkte musste ich links daran vorbei und habe den Ast dabei abgebrochen.
7 Antworten
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer des Baumes. Diese gilt an allen Straßen bis 4,50m höhe und bis 50cm neben der Fahrbahn. Äste von Bäumen dürfen in diesen Bereich nicht hineinragen. War dieses sog. Lichtraumprofil des Baumes nicht entsprechend geschnitten, so ist der Baumeigentümer für einen daraus entstehenden Schaden verantwortlich, da er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. In diesem Fall dürfte das gleiche für den Schaden an deinem LKW gelten.
Wenn das Lichtraumprofil entsprechend richtig geschnitten war oder du über den Bordstein gefahren bist, liegt die Schuld bei dir, dann würde ich lieber die klappe halten, bzw nicht weiter nachhaken, so ein Baum kann erstaunlich teuer werden ;)
LG
Ich hab mal von so einem fall gehört , in diesem falle war der Lkw fahrer schuld....ich weiss, obwohl es nicht angeschrieben war 4m..höhe....
Aber schalte in solchen fällen einen Anwalt....
Die haben meistens mehr erfahrung....hoffe ich mal
Die Frage ist ob der der für den Baum verantwortlich ist der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Grundsätzlich gilt für den Baumbestand eine Sicherungspflicht. Das heißt es muss reglemäßig so geschnitten werden das keine Gefahr davon ausgeht.
Der LKW, Gefährdungshaftung