Baum beschädigt durch LKW wer haftet?

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Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer des Baumes. Diese gilt an allen Straßen bis 4,50m höhe und bis 50cm neben der Fahrbahn. Äste von Bäumen dürfen in diesen Bereich nicht hineinragen. War dieses sog. Lichtraumprofil des Baumes nicht entsprechend geschnitten, so ist der Baumeigentümer für einen daraus entstehenden Schaden verantwortlich, da er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. In diesem Fall dürfte das gleiche für den Schaden an deinem LKW gelten.

Wenn das Lichtraumprofil entsprechend richtig geschnitten war oder du über den Bordstein gefahren bist, liegt die Schuld bei dir, dann würde ich lieber die klappe halten, bzw nicht weiter nachhaken, so ein Baum kann erstaunlich teuer werden ;)

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich hab mal von so einem fall gehört , in diesem falle war der Lkw fahrer schuld....ich weiss, obwohl es nicht angeschrieben war 4m..höhe....

Aber schalte in solchen fällen einen Anwalt....

Die haben meistens mehr erfahrung....hoffe ich mal

Die Frage ist ob der der für den Baum verantwortlich ist der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Grundsätzlich gilt für den Baumbestand eine Sicherungspflicht. Das heißt es muss reglemäßig so geschnitten werden das keine Gefahr davon ausgeht.