Dachlawine auf privaten Grundstück - Auto beschädigt, wer haftet?
Mein Auto wurde auf einem privaten Grundstück von einer Dachlawine erwischt und hat jetzt einen großen Schaden am dem Dach.
Wir leben im Schwarzwald also ist Schneefall hier etwas ganz normales. Es gibt keine Beschilderung das mich darauf aufmerksam macht das es zu einer Lawine kommen kann oder ein Gitter zum aufgefangen von eisbrocken. Das Dach ist auch sehr steil.
Ich hatte etwas Abstand zum Haus aber wohl nicht genug, sonst hätte ich zu weit auf der Straße gestanden.
Wer haftet in diesem Fall?
Meine Versicherung (Teilkasko) sagt nein da es auf einem privaten Grundstück war und die Eigentümer bei den oben genannten Bedingungen haften. Die Versicherung von den Eigentümer sagen „anscheinend“ das es meine eigene Schuld ist wenn ich dort parke. Was soll ich tun?
9 Antworten
Wir leben im Schwarzwald also ist Schneefall hier etwas ganz normales. .. Das Dach ist auch sehr steil.
Genau das ist das Problem. Haften tut in dem Fall zwar der Hausbesitzer, also seine Versicherung. Aber die wird eine Mitschuld einräumen wollen.
Tja, da hilft dann nur der Klageweg, also der Gang zu einem Anwalt.
Solche Schäden bezahlt die Vollkasko, lese ich in meinen Vereinbarungen.
TK nur dann, wenn die Lawine vom Hang abgeht und das Auto trifft.
Viel Glück.
Mein Auto wurde auf einem privaten Grundstück von einer Dachlawine erwischt und hat jetzt einen großen Schaden am dem Dach.
Das ist Eigenverschulden. Der Fahrer hat sein Fahrzeug so zu parken, dass er diesem Risiko, welches sich offensichtlich aus der Lage selbst erklärt, möglichst entgeht.
Wir leben im Schwarzwald also ist Schneefall hier etwas ganz normales.
Eben. Genau deswegen kann sich der Fahrzeugführer auch nicht darauf berufen, dies sei ihm unbekannt oder nicht erkennbar gewesen. Siehe dazu u.a. Urteil des OLG Hamm, AZ 13 U 49/03.
Es gibt keine Beschilderung das mich darauf aufmerksam macht das es zu einer Lawine kommen kann
Das ist - im privaten Bereich noch dazu - auch nicht erforderlich, sondern bestenfalls höflich.
oder ein Gitter zum aufgefangen von eisbrocken. Das Dach ist auch sehr steil
Eine Pflicht zur Vorhaltung von Schneefanggittern gibt es in BaWü nicht, allenfalls in einzelnen Kommunen. Und das Dach ist per se für sich genommen auch keine Gefahrenquelle, insofern ist ein Verstoß gegen § 823 BGB grundsätzlich zunächst zu verneinen.
Ich hatte etwas Abstand zum Haus aber wohl nicht genug, sonst hätte ich zu weit auf der Straße gestanden.
Wo stand das Fahrzeug denn nun - auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund?
Wer haftet in diesem Fall?
Sofern man dem Hauseigentümer keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nachweisen kann, niemand. Aber die eigene KFZ-TK müsste in Deckung treten, denn dafür ist sie da.
Meine Versicherung (Teilkasko) sagt nein da es auf einem privaten Grundstück war und die Eigentümer bei den oben genannten Bedingungen haften.
Diese Aussage wäre nur zutreffend, wenn eine solche Haftung eines Dritten vorläge. Das scheint aber nicht der Fall zu sein:
Die Versicherung von den Eigentümer sagen „anscheinend“ das es meine eigene Schuld ist wenn ich dort parke. Was soll ich tun?
Die eigene KFZ Versicherung per Anwalt in die Pflicht nehmen. Wenn der VR der Meinung ist, die Gebäude-HP des Hauseigentümers müsste leisten, wird sie sich das Geld von der Gebäudeversicherung schon selber holen. Das hat aber m.E. nicht der VN zu leisten, sondern der VR.
Es stand auf dem Grundstück, nur wäre ich weiter vor gefahren wäre es auf der Straße gestanden.
OK, ändert aber nichts an der Schlage. Den Schaden hat die KFZ-TK zu regulieren. Siehe dazu auch
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tauwetter-in-deutschland-dachlawinen-und-andere-gefahren-von-oben/
Nimm dir in diesem Fall einen Anwalt.
Wozu Anwalt auch noch bezahlen, wenn die Vollkasko ordnet?
Zitat aus Deinem Link:
Autobesitzer sollten nicht an Stellen parken, an denen offensichtlich mit Schneelawinen oder
herabfallenden Eiszapfen gerechnet werden muss, z.B. neben Häusern mit sehr
steilen Dächern. Im Falle eines Falles müssen sie sich sonst beim Schadenersatz
eine Mitschuld anrechnen lassen.
Das ist eine verzwickte Sache, denn hier klingt es ja eher so, dass die Gefahr auf Dachlawinen sehr hoch ist. Schon aus dem Grund müsste eigentlich der Hausbesitzer Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Schneefanggitter) ergreifen. Auch ein Schild, welches vor Dachlawinen warnt wäre hier mehr als empfehlenswert, zumal das Dach noch besonders steil ist...
In diesem Fall bin ich mir sehr sicher, dass der Hausbesitzer haftbar gemacht werden kann...
Ja bin ich auch der Meinung. Also bei uns kann es schon sehr heftig schneien und in dieser Woche ist es halt schon oft so gewesen das die Dächer voll mit Schnee waren. Vielleicht meldet sich hier auch mal ein Experte zu wort.
Ja gut aber die meinen ja ich bin komplett alleine schuld. Also ich hatte ja einen Abstand mehr ging halt echt nicht und meiner Meinung kann das auch ihre Haftpflicht regeln. Da ja auch keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.