Autoverkauf Mängel die ich nicht kannte?
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen meinen Wagen verkauft, dessen Tüv diesen Monat ablaufen wird.
die Auspuffanlage hat seltsame Geräusche gemacht, ich dachte es wäre eventuell die Abgasanlage, die einfach nichtmehr fest ist, denn so hat es sich angehört.
ich habe beim Verkauf ausdrücklich und mehrfach gesagt, dass ich das nur vermute, und ich kein Mechaniker bin.
Kam jetzt raus, dass der Kat defekt war.
Der Käufer ist jetzt stinksauer.
Er bekommt auch keinen Tüv
Ich habe ohne Gewährleistung verkauft mit Vertrag.
Ich wusste das wirklich nicht, kann man mir nun unterstellen, dass ich betrogen hätte, denn das ist ja kein versteckter Mangel sondern war sehr laut und nervig. Ich hab halt einfach falsch getippt aber wie gesagt deutlich GETIPPT.
Lg
4 Antworten
Ich habe ohne Gewährleistung verkauft mit Vertrag.
theoretisch gut und wenn der Haftungsausschluss wirksam formuliert war bist du da raus.
leider halten viele dieser Klauseln vor Gericht im Zweifel nicht das was sie versprechen und werden nicht selten komplett verworfen da sie unwirksam sind
Ich habe ohne Gewährleistung verkauft mit Vertrag.
Das ist schon mal gut.
Und ansonsten ist der Käufer in der Nachweispflicht, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn vorlag, dass Du davon wusstst und dass Du ihn arglistig verschwiegen hast.
Du hast von den Geräuschen gewusst und die auch erwähnt; kein Mensch kann erwarten, dass Du wusstest, dass es letztendlich der Kat ist.
Und nochmal, der Käufer ist jetzt in der Nachweispflicht, lass Dich nicht verrückt machen.
Ja du hast schon Recht.
Mein Problem ist, dass es bei der Probefahrt und bei dem Kauf 5 Araber gewesen sind (woher sie kommen ist egal, es geht um die Zahl der Leute)
und ich Idiot habe das genau vor meinem Haus gemacht
Ich hab irgendwie ein mulmiges Gefühl einfach..
Und weiter?
Glaubst Du wirklich, dass die 5 Araber heute Nacht mit gezückten Krummsäbeln vor Deiner Haustür stehen?
Du hast nichts verschwiegen und nach bestem Wissen darauf hingewiesen. Kauft er trotzdem, geht's auf Risiko des Käufers. Gewährleistung hattest du ja (hoffentlich unanfechtbar) ausgeschlossen. Damit bist du fein raus und der Käufer kann dir gar nichts! Cool bleiben, auf keinen Deal eingehen.
er muss dir nachweisen das du von dem mangel wusstest. das da was nicht stimmt war ja offensichtlich zu hören bereits beim kauf.
also bleib cool, lass ihn toben und gut ist.
Der Defekt ist schon seit 4 Monaten, ich habs nur nicht repariert weil das Geräusch nur beim anfahren und der Motorbremse kommt