Privatkauf zurück geben auto?

3 Antworten

Mit einer Diagnose ( Keine Vermutungen ) einer Werkstatt / HU Prüfstelle Oder Sachverständiger dem Verkäufer Schriftlich mitteilen das du den Wagen Zurückgeben willst.

Grund: Nicht im Vertrag angegebener Schaden.. Wenn dsu einen Anwalt hast dannsoll derdas machen . Innerhalb von 12 Tagen gem BGB kann man einen Wagen Kaufsache wegen verschwiegener Mängel Zurückgeben.. Wichtig auch die einhaltung der 12 Tage ..

Die alleinige Formulierung alle Schäden wurden dem Käufer mitgeteilt reicht nicht aus diese müßen Klar deffiniert und aufgezählt werden . Ich hoffe du hattest einen Zeugen / Begleiter dabei der das ebenfalls bestätigen kann.. Bei einem ev Höheren betrag kann sich das durchaus lohnen..

Von welchem Kaufbetrag Fahrzeug alter km leistung sprechen wir hier ?

Kommt drauf an. Wurde im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart.? Dann musst du dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen. Kann im Einzelfall schwierig sein. Ohne Gewährleistungsausschluss dürfte es kein Problem sein. Mit einem Kolbenriss muss ein Käufer nicht rechnen.

Auch Privatleute müssen alle bekannten Mängel angeben und ich denke das war bekannt. Ein Besuch in der Werkstatt deines Vertrauens ist dringend und schnellstens nötig. Evtl. bist Du beim ADAC, dann kannst Du den Wagen auch dort durchsehen lassen.

Du musst den Schaden schriftlich haben.

Dann kannst Du dich mit diesem Schreiben an den Verkäufer wenden und wenn sich der quer stellt, einfach zum Anwalt. Du bekommst normalerweise Recht.


Abdul81 
Beitragsersteller
 08.12.2023, 06:26

Im kauf Vertrag steht nur alle Mängel wurden mündlich mitgeteilt, aber dies wurde aufjedenfall nicht mitgeteilt. Das heisst wenn ich es schriftlich habe, das das zum Beispiel ein kolbenriss ist. Kann ich zu dem gehen und das Geld zurück verlangen. Wenn er dies nicht tut einfach einen Anwalt dazu rufen?

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