Käufer will das Geld zurück? Privatverkauf? Steuerkette?

3 Antworten

Such dir einen Anwalt! Toll, dass eine Werkstatt sagt, dass das auf einen Unfall hindeuten könnte, ist aber noch kein Beweis, da es kein offizielles Gutachten ist.

Im Falle eines Unfalls, der vom Vorbesitzer verschwiegen wurde, ist der immer noch haftbar zu machen, nicht du! Und eine Nachlackierung deutet nicht direkt auf einen Unfall hin, es könnte auch eine Verschönerung nach Steinschlägen oder Kratzern sein, die sich im Laufe der Zeit nunmal so ansammeln.

Das mit der Steuerkette ist normaler Verschleiß, da kann sie gar nichts machen.

Alles, was du jetzt selbst macht, führt nur dazu, dass du verlieren wirst, also ab zum Anwalt!

Also, zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass beim Verkauf eines Gebrauchtwagens in Deutschland regelmäßig die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Dies ist auch wirksam, wenn der Käufer ein Verbraucher ist, wie es in § 444 BGB geregelt ist, sofern keine Arglist oder Garantie vorliegt.

Gewährleistungsausschluss: Im Standard mobile.de Kaufvertrag wird die Gewährleistung üblicherweise ausgeschlossen, was bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Mängel haftet, die nach dem Kauf auftreten, es sei denn, es liegt Arglist vor (§ 444 BGB). Da du angegeben hast, dass es während deiner Besitzzeit keine Unfälle gab und der Käufer das Auto gründlich geprüft hat, sollte der Gewährleistungsausschluss zunächst greifen.

Unfallfreiheit: Wenn der Käufer behauptet, dass Lackierungsschäden einen Unfall implizieren, muss er beweisen, dass dieser Unfall während deiner Besitzzeit passiert ist und du davon wusstest. Deine Angabe, dass keine Unfälle während deiner Besitzzeit stattfanden, wird in der Regel als ausreichender Nachweis angesehen, es sei denn, der Käufer kann anderes nachweisen.

Sachmangel nach §§ 434, 437 BGB: Ein wichtiger Punkt ist, ob der angebliche Mangel (rasselnde Steuerkette) schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war und ob du diesen hättest kennen müssen. Da du das Auto vor dem Verkauf hast überprüfen lassen und der TÜV keine Mängel gefunden hat, spricht dies dafür, dass du von keinem Mangel wusstest.

Beweislast: Laut §§ 446, 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug übergeben wurde. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.

(Arglistige Täuschung: Für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB müsste der Käufer nachweisen, dass du bewusst einen Mangel verschwiegen hast.)

Werkstattbericht und Lackierung: Ein einseitiger Werkstattbericht kann nicht als endgültiger Beweis angesehen werden. Als Verkäufer hast du ein Recht darauf, den Wagen in einer neutralen Werkstatt prüfen zu lassen, um die Behauptungen überprüfen zu lassen.

Erst vor 2 Monaten habe ich das Auto zu meiner Werkstatt gebracht und ihn gebeten, alles zu überprüfen und eventuelle Probleme vor dem TÜV zu beheben. Danach hat das Auto den TÜV erfolgreich bestanden.

Als Privatperson ohne Fachkenntnisse kann dir niemand zumuten eine defekte Steuerkette zu erkennen. Ihr habt den TÜV gemacht und fertig.

Also kein Stress.

Lackschäden sind auch völlig egal. Hätte der Käufer bei Kauf sehen müssen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer damit durchkommt.

Allerdings habt ihr jetzt ein anwaltliches Schreiben, darauf solltet ihr reagieren.