Autoverkauf?
Hallo. Zusammen. Ich hab vor 2 Wochen einen VW Lupo verkauft für 950€ . Der Wagen hatte diverse Mängel. Auspuff rostig hier und da Rost. Ich habe das Rostproblem behoben und habe sogar neu TÜV bekommen mit geringen Mängel.
Nun wurde das Auto verkauft und der Käufer ist im Hof Probe gefahren, hat sich alles angeschaut und es dann gekauft.
Einen Kaufvertrag hatte ich ausgefüllt aber er wollte uns verrecken keinen Kaufvertrag weil er meinte es ist nicht notwendig und hat ihn nicht unterschrieben und auch nicht seine Daten hinzugefügt
Dann hat er mir das Geld gegeben und ist nach Hause gefahren.
Nach ca. 50 Kilometer ist er stehen geblieben und wollte das Auto zurück geben weil irgendwas defekt sein sollte und der Motor nicht mehr anspringt.
Ich habe wirklich alles was ich über das Auto wusste gesagt. Wieso bin ich jetzt der Schuldige und er möchte mich anzeigen ?
Außerdem hat er das Auto in Mannheim im Halteverbot stehen lassen und es wurde abgeschleppt… über 400€ Rechnung. Und diese Rechnung ging jetzt an den Vorbesitzer des Wagens ( der vor mir, ich hatte das Auto nicht zugelassen)
kann mir da jemand weiterhelfen ?
3 Antworten
Ich hoffe du hast trotzdem einen Kaufvertrag, bei dem die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde.
Ansonsten musst du die Strafe zahlen fürs Halteverbot und haftest eventuell sogar für den Mangel.
Übrigens ersparst du dir das alles, wenn du an einen Händler verkaufst.
und wenn du ein Auto verkaufst es wirklich IMMER wirklich IMMER nur abgemeldet übergeben!
Rechtlich sieht es so aus. Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen und wenn er diesen rückgängig machen will, muss er nachweisen, dass du ihm etwas verschwiegen hast. Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Was die Rechnung angeht: der Vorbesitzer ist aktuell noch der Halter, solange das Auto nicht umgemeldet/abgemeldet ist und wird im Zweifelsfall dafür aufkommen müssen. Spätestens als der Typ auf einen Vertrag verzichten wollte, hättest du die Finger davon lassen sollen.
Was die Rechnung angeht: der Vorbesitzer ist aktuell noch der Halter,
wenn der so schlau war und einen schriftlichen Kaufvertrag hat, tja, wer zahlt dann wohl die Zeche ... du ahnst es wohl
Das Auto wurde abgemeldet verkauft . Nur der letzte eingetragene Halter wurde jetzt halt in Schuld genommen , obwohl der wo den Wagen gekauft hat es in Mannheim (über 100km weiter entfernt von mir) im Halteverbot ohne Kennzeichen abgestellt hat. Jetzt muss man das Auto abholen mit den Fahrzeugpapieren. Die hat aber der Käufer aus Mannheim.. danke für die zahlreichen Antworten
er wollte uns verrecken keinen Kaufvertrag weil er meinte es ist nicht notwendig.
nun machst Du die unangenehme Erfahrung, warum ein schriftlicher Kaufvertrag, verbunden mit dem rechtssicheren Ausschluss der Sachmängelhaftung, "zwingend" ist.