Autobahnschleicher?

10 Antworten

du bist Unfallverursacher, du hast die volle Schuld, viell. sogar mit Vorsatz weil man geschlafen hat. die Vers. kann dich an den Reparaturkosten beteiligen; Haftpflicht; auf deinem Schaden bleibst sitzen. kann auch sein, dass du den Unfall nicht überlebst

Nur wer die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h einhalten kann, DARF überhaupt auf die Autobahn. Wenn jemand absichtlich den Verkehr behindert, kannst du ihn zwar anzeigen, aber das musst du dann auch beweisen.


Peacebringer 
Beitragsersteller
 30.09.2022, 11:51

Wodurch die Person dann vermutlich sagen wird, dass sie den Wagen jemanden geliehen hat.

Ja aber ich bezog mich mit der Frage eher auf die Person, die den "Schleicher" mittels eigenen Wagen absichtlich anfährt und ihn mehr oder weniger auf eine höhere Geschwindigkeit anschiebt...

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DerHans  30.09.2022, 11:53
@Peacebringer

Wer absichtlich irgendein Hindernis "anfährt", bekommt als erstes eine gebührenpflichtige Verwarnung, und seine Versicherung wird die Regulierung auf dem Regressweg wieder einfordern.

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SARO1953  30.09.2022, 12:04
@Peacebringer

Das ist auf jeden Fall nicht erlaubt. Könnte als Nötigung und vorsãtzliches herbeiführen eines Unfalls mit Sachbeschädigung gewertet werde, das würde den Führerschein kosten.

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Wenn du jemanden hinten rein färhst bist du an sich erstmal schuld.

Wenn du durch Dashcam oder Zeugen jedoch nachweisen kannst, dass du dich an die Richtgeschindigkeit gehalten hast und die andere Person beabsichtigt langsam gefahren ist, dann sieht das wieder ganz anders aus.

Wenn du mit dem ganzen aber Ausbremsen und so weiter meinst, das ist Nötigung und gefährdung im Straßenverkehr. Kann sogar in extremen Fällen mit Haftstrafen enden. Beispiel:
https://youtu.be/sDZKA7Ilf4c?t=259

Wieso gefährdet man andere durch langsames Fahren?

Es mag zwar den Raser stören, aber sicherer ist es allemal. Man muss sich dann eben in Geduld üben. Wenn Du Deinen Flieger deswegen verpasst, bist Du selber schuld, da Du deutlich zu wenig Toleranz einkalkuliert hast.

Ein Recht auf Rasen hat man auch dann nicht, wenn man einen Rennwagen unter dem Hintern hat. Das Recht gibt es nur auf entsprechenden Veranstaltungen und dazu gehört der normale Straßenverkehr nicht.

Insofern: Ich bin für verschärfte Todesstrafe für so einen Anschubser.


Peacebringer 
Beitragsersteller
 30.09.2022, 12:04

Schon mal was von mindest Geschwindigkeiten auf Autobahnen gehört?

Es hat schon seinen Grund, warum man eine mindest Geschwindigkeit braucht um auf ne Autobahn zu fahren...

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sumpfbub  30.09.2022, 12:14
@Peacebringer

Nein, das war mir nicht bekannt. Ich habe den Schein noch nicht so lange. Zeig mir doch bitte den entsprechenden Text in der StVO; ich lerne gern dazu.

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Von Experte DodgeRT bestätigt

Hallo Peacebringer,

eine dauerhafte deutliche Unterschreitung der max. erlaubten Geschwindigkeit ohne nachvollziehbare Gründe (wie bspw. Witterung, Sichtverhältnis, Defekt am Auto) kann als Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs ausgelegt werden.

Wenn du jemandem absichtlich hinten reinfährst, dann wird dir Vorsatz unterstellt und die Strafen verdoppeln sich schnell. Deinen Führerschein wirst du wahrscheinlich so schnell nicht wieder sehen.

emesvau


Peacebringer 
Beitragsersteller
 30.09.2022, 11:52

Selbst wenn man dadurch anderen eine mögliche Verkehrsgefährdung wegnimmt?

Seltsame logik...

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DodgeRT  30.09.2022, 11:54
@Peacebringer

eigentlich genau richtige logik. du kannst ja auch nicht sagen was passiert, wenn du der person hinten reinfährst. vielleicht verreißt die aus schreck des lenkrad und schleudert 1x quer über die autobahn.

zu glauben etwas richtig zu machen indem man jmd hinten reinfährt ist ne seltsame logik.

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Peacebringer 
Beitragsersteller
 30.09.2022, 11:58
@DodgeRT

Naja, wenn ich habe schon von einige Videos gesehen, wo Leute absichtlich auf Autobahnen oder den Ausfahrten extra Langsam fagehn wenn nicht sogar anhalten und wenn sie dadurch großen Rückstau und dadurch Auffahr Unfälle verursachen, ist es auch nicht gerade ohne...

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emesvau  30.09.2022, 11:59
@Peacebringer

Das rechtfertigt aber noch lange nicht anderen vorsätzlich (!) aufzufahren?!

Ausbremsen ist übrigens ebenfalls ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Den Schaden wird dann keine Versicherung bezahlen.

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Bomberos911  30.09.2022, 12:35
@Peacebringer

Du meinst beschädigte stehende Autos auf der Autobahn sind keine Verkehrsgefährdung mehr?

Einen Verkehrsunfall absichtlich herbeiführen, um eine Verkehrsgefährdung wegzunehmen?

Seltsame logik...

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