Auto Versicherung wurde wegen nichtzahlung gekündigt , neue parallel?
Ich habe versäumt, meine Autoversicherung fristgerecht zu bezahlen. Ich weiß, dass es meine Schuld und ich trage auch die Konsequenzen dafür. Ich wollte jetzt eigentlich in einer Woche zahlen, aber das wäre zu spät. Jetzt ist die Frage die haben mich jetzt nämlich schon gekündigt. Ich habe ein Brief vom Landratsamt erhalten, dass ich bin in drei Tagen die eid, Nummer oder EVB. Sowas von meiner Versicherung brauche und die hab ich ja nicht, da ich nicht zahlen konnte. Habe mich telefonisch dort bei verti gemeldet aber es ist zu spät .
Ich überlege, ob das geht, dass ich jetzt einfach eine neue Versicherung online mache , weil die alte hat mich jetzt eh gekündigt , geht das ? Es geht darum, dass ich schnellstmöglich den Landratsamts diese eid oder evb Nummer geben kann.
Danke im Voraus
6 Antworten
Den Versicherungsbeitrag der alten Versicherung wirst du ohnehin bis zum Kündigungsdatum zahlen müssen. Vor dem Wechsel versuch doch noch mal, mit denen zu reden.
Bei einer neuen Versicherung, auch wenn die dich aufnehmen müssen, wirst du sonst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen wesentlich höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen. Die wissen von deiner Kündigung und wollen natürlich nicht, dass denen das Gleiche passiert - daher nehmen sie gleich mal eine höhere Prämie.
Zitat Fragesteller:
Habe mich telefonisch dort bei verti gemeldet aber es ist zu spät .
Was ist daran missverständlich?
Bist du auf Krawall aus? Versuch der Fragestellerin lieber zu helfen, als Hilfeversuche ohne eigene Beiträge zu sabotieren - oder lass es sein.
Insbesondere, da du ja laut Profil Versicherungsmakler bist, solltest du da vielleicht auch ein wenig mehr von deinem Fachwissen präsentieren können
Ja, das geht
Aber ich bin mir nicht sicher, ob deine "neue" Versicherung von deiner "alten " Versicherung erfährt, dass und weshalb man dir gekündigt hat.
Ein Austausch muss ja wegen deines Schadensfreiheitsrabattes stattfinden aber, wenn du dich beeilst, hast du deine neue eVB-Nummer noch rechtzeitig.
Viel Erfolg
Also eine eVB-Nr. benötigt man/frau doch nur bei einer Zulassung von einem Fahrzeug!
Bei Kündigung muß der Versicherer eine eVB-Ü der Zulassungsstelle zukommen lassen...
Ich überlege, ob das geht, dass ich jetzt einfach eine neue Versicherung online mache
Versuchen kannst du es.
Aus Erfahrungen im Bekanntenkreis weiß ich aber, dass Versicherungen eine Art "Liste" führen über unzuverlässige Zahler (vielleicht läuft es auch via SCHUFA, im Detail kenne ich mich nicht aus).
Jedenfalls kann es passieren, dass andere Versicherungen dich aufgrund dieser Geschichte ablehnen. Dann wird der PKW erstmal temporär stillgelegt.
Bei meinem Bekannten ging es damals nur so, dass er das Auto über seinen Bruder neuversichert hat. Das hatte allerdings zur Folge, dass sein Bruder zum Fahrzeughalter wurde, und das Auto ein anderes Nummernschild (des Wohnorts seines Bruders) bekam. Immerhin war es aber weiter für ihn nutzbar. Es stand halt nur mit fremdem Nummernschild vor seinem Haus. Da Privatparkplatz aber kein Problem (viele Städte erheben bei ortsfremdem Nummernschild heute höhere Parkgebühren).
Nach 3 Jahren erlosch der SCHUFA-Eintrag, und mein Bekannter konnte das Auto samt Versicherung wieder auf sich laufen lassen.
Ganz schön umständlich, aber so ist das leider. Versicherungen verstehen bei säumigen Zahlern keinen Spaß.
Bei deiner Antwort ist vieles gut und nachvollziehbar.
Andererseits muss eine Kfz-Versicherung auf Antrag eine Haftpflichtversicherung annehmen. Es gilt hier der so genannte "Kontrahierungszwang". Der Grund hierfür ist, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes im Straßenverkehr genutztes Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gibt hierzu auch Ausnahmen. Diese beschränken sich aber darauf, dass die Versicherung mit dem Antragsteller in der Vergangenheit bereits einen Vertrag hatte, der durch schuldhaftes Verhalten gekündigt wurde. Die Definition eines schuldhaften Verhaltens ist allerdings sehr eng gesetzt: Betrug, Vortäuschung eines Schadenfalles; säumige Zahlungen zählen meines Erachtens nicht dazu). Nur in solchen Fällen darf die Versicherung den Antrag ablehnen.
...das hast du schön abgeschrieben, geht aner an der Reailität vorbei.
Abgeschrieben? Dann bitte ich um Zitate.
Mag sein, dass ich hier einige Fachbegriffe und vielleicht auch Formulierungen verwendet habe. Ich hab mich aber beruflich auch mit Vertrags- und Versicherungsrecht befassen dürfen.
Unter diesen Umständen wirst du so schnell gar keine andere Versicherung finden. Du wirst IMMER gefragt, wo du vorher versichert warst, und wer den Vertrag gekündigt hat. Eine Falschaussage bringt dich da in die größten Schwierigkeiten.
Du darfst das Fahrzeug nicht mehr bewegen, und wirst einen Jahresbeitrag im VORAUS zahlen müssen. Sonst bekommst du keine eVB.
Ja, aber:
Du musst bei der neuen Versicherung angeben, dass du rausgefolgen bist. Das kann dazu führen, dass du nur Haftpflicht mit jährlicher Zahlweise bekommst.
Außerdem muss die neue Versicherung eine eVB-Ü verschicken. Das wird denen vermutlich ausdrücklich mitgeteilt werden müssen und geht regelmäßig schief bei Onlineabschlüssen.
Ergänzung hierzu:
Mein Rat an dich:
Sofern du einen verständnisvollen Sachbearbeiter hast (und da sind dann halt die klassischen Versicherer, die noch eine Agentur vor Ort betreiben, ganz sinnvoll), kann die Kündigung zurück genommen werden.
Darauf hast du aber keinen Anspruch. Stellen die sich stur, ist das eben so.
Lassen sie sich drauf ein, sparst du auf jeden Fall jede Menge Papierkram und hoffentlich auch Geld, wenn die sich auf die alten oder eventuell angemessen angepassten Vertragsbedingungen einlassen.
Eine neue Versicherung, die dich nicht kennt, wird dir jedenfalls sehr hohe Prämien berechnen, da die den Kündigungsgrund von der Vorversicherung erfahren.