Auto Versicherung wurde wegen nichtzahlung gekündigt , neue parallel?

6 Antworten

Den Versicherungsbeitrag der alten Versicherung wirst du ohnehin bis zum Kündigungsdatum zahlen müssen. Vor dem Wechsel versuch doch noch mal, mit denen zu reden.

Bei einer neuen Versicherung, auch wenn die dich aufnehmen müssen, wirst du sonst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen wesentlich höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen. Die wissen von deiner Kündigung und wollen natürlich nicht, dass denen das Gleiche passiert - daher nehmen sie gleich mal eine höhere Prämie.


RedBearUK  22.03.2023, 20:31

Ergänzung hierzu:

Mein Rat an dich:

  • Sprich mit deiner jetzigen Haftpflicht
  • erklär denen in freundlichen Worten, wie es zum Zahlungsausfall gekommen ist und bitte um Entschuldigung
  • erklär denen, dass du in einer Woche zahlen kannst und wirst
  • halte dieses Versprechen ein

Sofern du einen verständnisvollen Sachbearbeiter hast (und da sind dann halt die klassischen Versicherer, die noch eine Agentur vor Ort betreiben, ganz sinnvoll), kann die Kündigung zurück genommen werden.

Darauf hast du aber keinen Anspruch. Stellen die sich stur, ist das eben so.

Lassen sie sich drauf ein, sparst du auf jeden Fall jede Menge Papierkram und hoffentlich auch Geld, wenn die sich auf die alten oder eventuell angemessen angepassten Vertragsbedingungen einlassen.

Eine neue Versicherung, die dich nicht kennt, wird dir jedenfalls sehr hohe Prämien berechnen, da die den Kündigungsgrund von der Vorversicherung erfahren.

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wattdennnu2  22.03.2023, 21:18
@RedBearUK

Zitat Fragesteller:

Habe mich telefonisch dort bei verti gemeldet aber es ist zu spät .

Was ist daran missverständlich?

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RedBearUK  22.03.2023, 21:37
@wattdennnu2

Bist du auf Krawall aus? Versuch der Fragestellerin lieber zu helfen, als Hilfeversuche ohne eigene Beiträge zu sabotieren - oder lass es sein.

Insbesondere, da du ja laut Profil Versicherungsmakler bist, solltest du da vielleicht auch ein wenig mehr von deinem Fachwissen präsentieren können

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Ja, das geht

Aber ich bin mir nicht sicher, ob deine "neue" Versicherung von deiner "alten " Versicherung erfährt, dass und weshalb man dir gekündigt hat.

Ein Austausch muss ja wegen deines Schadensfreiheitsrabattes stattfinden aber, wenn du dich beeilst, hast du deine neue eVB-Nummer noch rechtzeitig.

Viel Erfolg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

siola55  22.03.2023, 19:23

Also eine eVB-Nr. benötigt man/frau doch nur bei einer Zulassung von einem Fahrzeug!

Bei Kündigung muß der Versicherer eine eVB-Ü der Zulassungsstelle zukommen lassen...

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JochenOWL  22.03.2023, 19:37
@siola55

Kann wohl sein.

Ich hatte das Problem des FS noch nicht aber wenn er eine neue Versicherung abschließt, wird man bei der Versicherung schon/hoffentlich wissen, was benötigt wird.

LG

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Ich überlege, ob das geht, dass ich jetzt einfach eine neue Versicherung online mache

Versuchen kannst du es.

Aus Erfahrungen im Bekanntenkreis weiß ich aber, dass Versicherungen eine Art "Liste" führen über unzuverlässige Zahler (vielleicht läuft es auch via SCHUFA, im Detail kenne ich mich nicht aus).

Jedenfalls kann es passieren, dass andere Versicherungen dich aufgrund dieser Geschichte ablehnen. Dann wird der PKW erstmal temporär stillgelegt.

Bei meinem Bekannten ging es damals nur so, dass er das Auto über seinen Bruder neuversichert hat. Das hatte allerdings zur Folge, dass sein Bruder zum Fahrzeughalter wurde, und das Auto ein anderes Nummernschild (des Wohnorts seines Bruders) bekam. Immerhin war es aber weiter für ihn nutzbar. Es stand halt nur mit fremdem Nummernschild vor seinem Haus. Da Privatparkplatz aber kein Problem (viele Städte erheben bei ortsfremdem Nummernschild heute höhere Parkgebühren).

Nach 3 Jahren erlosch der SCHUFA-Eintrag, und mein Bekannter konnte das Auto samt Versicherung wieder auf sich laufen lassen.

Ganz schön umständlich, aber so ist das leider. Versicherungen verstehen bei säumigen Zahlern keinen Spaß.


RedBearUK  22.03.2023, 20:27

Bei deiner Antwort ist vieles gut und nachvollziehbar.

Andererseits muss eine Kfz-Versicherung auf Antrag eine Haftpflichtversicherung annehmen. Es gilt hier der so genannte "Kontrahierungszwang". Der Grund hierfür ist, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes im Straßenverkehr genutztes Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es gibt hierzu auch Ausnahmen. Diese beschränken sich aber darauf, dass die Versicherung mit dem Antragsteller in der Vergangenheit bereits einen Vertrag hatte, der durch schuldhaftes Verhalten gekündigt wurde. Die Definition eines schuldhaften Verhaltens ist allerdings sehr eng gesetzt: Betrug, Vortäuschung eines Schadenfalles; säumige Zahlungen zählen meines Erachtens nicht dazu). Nur in solchen Fällen darf die Versicherung den Antrag ablehnen.

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wattdennnu2  22.03.2023, 21:21
@RedBearUK

...das hast du schön abgeschrieben, geht aner an der Reailität vorbei.

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RedBearUK  22.03.2023, 21:32
@wattdennnu2

Abgeschrieben? Dann bitte ich um Zitate.

Mag sein, dass ich hier einige Fachbegriffe und vielleicht auch Formulierungen verwendet habe. Ich hab mich aber beruflich auch mit Vertrags- und Versicherungsrecht befassen dürfen.

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Unter diesen Umständen wirst du so schnell gar keine andere Versicherung finden. Du wirst IMMER gefragt, wo du vorher versichert warst, und wer den vertrag gekündigt hat. Eine Falschaussage bringt dich da in die größten Schwierigkeiten.

Du darfst das Fahrzeug nicht mehr bewegen und wirst einen Jahresbeitrag im VORAUS zahlen müssen. sonst bekommst du keine eVB.

Ja, aber:

Du musst bei der neuen Versicherung angeben, dass du rausgefolgen bist. Das kann dazu führen, dass du nur Haftpflicht mit jährlicher Zahlweise bekommst.

Außerdem muss die neue Versicherung eine eVB-Ü verschicken. Das wird denen vermutlich ausdrücklich mitgeteilt werden müssen und geht regelmäßig schief bei Onlineabschlüssen.