Außentreppe Fliesen fallen ab Mietminderung oder fristlose Kündigung wegen Stolperfalle?
6 Antworten
Erst wenn der Vermieter in Verzug gesetzt wurde, kannst du zur Selbsthilfe greifen und die Treppe durch Ersatzvornahme reparieren lassen. § 536 a BGB. Die Kosten kannst du nach §556 b BGB dem Vermieter auferlegen. Der Vermieter ist über diese Maßnahmen vorab zu informieren.
Im Übrigen hat der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht, die könntest du vor dem Amtsgericht einklagen.
Eine außerordentliche und fristlose Kündigung ist daher hier ausgeschlossen. Eine Mietminderung würde wohl kaum Erfolge zeitigen. Jeglicher Postververkehr mit dem Vermieter durch Einwurfeinschreiben als Beweissicherung.
Wenn du da partout ausziehen willst, dann solltest du versuchen den Mietvertrag einvernehmlich mit dem Vermieter aufzulösen oder du kündigst fristgemäß.
Eine außerordentliche und fristlose Kündigung ist daher hier ausgeschlossen.
Wohl auch, da der Grund nicht triftig genug ist. Analog ist eine Mietminderung nur gering möglich, sofern überhaupt angebracht.
Mietminderung eventuell, aber nicht viel, fristlose Kündigung auf keinen Fall, auch wenn Ihr jetzt mit Krampf versucht irgend etwas zu finden, wodurch Ihr schneller aus dem Mietvertrag raus kommt, siehe Deine anderen Fragen.
Zunächstmal ist natürlich der Vermieter zu informieren.
Mietminderung oder fristlose Kündigung wegen Stolperfalle?
Grund für eine fristlose Kündigung ist das nicht. Es steht ihnen natürlich frei fristgerecht zu kündigen. Vorher sollte man sich natürlich über die Angebote informieren.
Wenn überhaupt kann die Miete nur marginal gemindert werden. Die Treppe ist ja wahrscheinlich nicht mal Teil der Mietsache und die Funktion auch nur unwesentlich eingschränkt. Den losen Schutt kann man auch selbst mit einen Handfeger beseitigen.
Fristlose Kündigung sehe ich nicht.
Mietminderung könnte man durchaus erwägen, wenn dadurch ein Mangel am Mietobjekt vorliegt.
Hierbei ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Wichtig: den Vermieter informieren und ihm eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen.
Das würde ich dem Vermieter melden und danach den Dreck wegkehren. Die mögliche Mietminderung schätze ich als Laie bis max. 5 % ein. Die Treppe sieht zwar bescheiden aus, ist aber noch benutzbar.
Eine fristlose Kündigung sehe ich hier gar nicht. Einzige Ausnahme... was ihr angemietet habt, war eine Treppe und nicht eine Wohnung zu der diese Treppe gehört. Selbst mit kaputter Treppe ist der Mietgegenstand vermutlich noch vertragsgemäß zu benutzen.
Das Problem ist es fallen ständig Brocken ab und die Platten lösen sich und stehen zum Teil ab dadurch ist es natürlich sehr gefährlich
Vermieter weiß schon mehrere Wochen Bescheid