Fristlose kündigung als Mieter 7 tage vor auszug?
Hallo, ich habe seit einigen Monaten Probleme mit meiner Vermieterin, sie möchte bestimmt Mängel nicht beseitigen bzw geht garnicht erst auf die schreiben ein, im Gegenteil, sie beleidigt und Terrorisiert mich nun.
Nun habe ich eine neue Wohnung und möchte ihr einen rein würgen, als Dankeschön. Darf ich eine Woche vor Auszug eine fristlose kündigung aussprechen? Es geht mir NUR um den Zeitraum, das ich dazu berechtigt bin fristlos zu kündigen weiß ich bereits. Hierfür liegen mehrere Gründe vor. (Nicht Beseitigung der mängel(Kein Briefkasten, Wespen Nest, herabfallender Putz) und natürlich die beleidigungen die auch mehrmals zur Anzeige gebracht wurden..
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten. :)
2 Antworten
Wenn das Mietverhältnis beispielsweise zum 31.7.2023 gekündigt ist und Du willst am 24.7. fristlos kündigen, dann sollte die Wohnung auch schon leer geräumt sein, denn fristlos bedeutet nun mal "ohne Frist". Ansonsten würde Dir das überhaupt nichts bringen und die Vermieterin lacht Dich höchstens aus.
Du hast die Miete dann schon bis 31.7.2023 bezahlt und selbst wenn Du kündigst, aber die Wohnung noch bis Ende nutzt, bekommst Du keinen Cent von der Miete zurück.
Also dein 1. Ist wieder nicht verständlich. Ist das eine Frage, Aussage oder Mutmaßungen? Du bist keine Hilfe...
2. Ja wenn sie das erst kurzfristig weiß ist die Wohnung leer, dann verdient sie auch kein Geld und hat einen wirtschaftlichen Schaden. Sollte ja logisch sein.
3. Dieser Punkt ist tatsächlich mal eine klare Antwort. Danke das hilft mir weiter. :)
zu 1.: Ob Du schon gekündigt hast oder nicht, weißt doch nur Du.
zu 2.: Du kannst fristlos kündigen und Du kannst dann auch sofort ausziehen, aber es ist noch lange nicht gesagt, dass die Vermieterin die fristlose Kündigung akzeptieren wird. Ggf. geht sie vor Gericht, bekommt Recht und Du hättest nur unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen können. In dem Fall müsstest Du so lange noch Miete zahlen, bis jemand anderes eingezogen ist, ggf. bis zu 3 Monate.
Es ist also durchaus ein Risiko, was Du vor hast.
Der erste Punkt würde bedeuten, dass sich Dein Risiko auf die Zeit verkürzt, in denen das Mietverhältnis noch läuft, also z. B. wenige Tage oder 1 oder 2 Monate.
FK muss begründt werden. Beleidigungen könnten hier herangezogen werden. Da bräuchtest du notfalls Zeugen. Die anderen Mängel rechtfertigen keine f K.
Fristl. Kdg. heist ohne Frist.
Die antwort ist sehr unverständlich, warum sollte ich eine Fristlose kündigung aussprechen wenn ich bereits gekündigt hab?
Also könnte ich auch am zmb 2.07 ein Schreiben mit einer Fristlosen Kündigung zum 2.07 Abschicken? Oder tritt diese ab eingang bei Vermieterin in Kraft?