Ausbildungsgehalt zu wenig , aufstocken?

2 Antworten

Wie alt bist Du denn und hast Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung ?

Wäre das der Fall, stünde dir im Regelfall kein BAB - mehr von der Agentur für Arbeit zu, dafür wäre dann aber Wohngeld von der Wohngeldbehörde möglich, wenn Du das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würdest.

Sonst müsste man ggf.einen möglichen Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld prüfen, im Internet findest Du für Wohngeld und Bürgergeld kostenlose Rechner.

Würdest Du noch unter 25 sein, bestünde auch wieder Anspruch auf Kindergeld, würde wenn Du es selber bekommst aber anrechenbares Einkommen bei Wohngeld oder Bürgergeld sein.

Deine Vergütung würde natürlich auch entsprechend der Verordnungen auf einen möglichen Anspruch angerechnet.


Damager129 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 18:21

Ja ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung Fachkraft für Kurier Express und Postdienstleistungen, ich kann da aber nicht mehr arbeiten bzw. Bin ich Dort kaputt geschrieben und ein LTA Antrag ist zwar bewilligt aber naja ich finde so eine Umschulung schon heftig, da ich dann eine "verkürzte Ausbildung" machen würde in einem Berufsförderungswerk und eine betriebliche Ausbildung würde ich doch vorziehen irgendwie.

ich bin 31 ,

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isomatte  28.08.2024, 18:54
@Damager129

Wenn Du in der abgeschlossen Berufsausbildung nicht mehr arbeiten kannst, wäre auch BAB - möglich, nur dann wäre Wohngeld ausgeschlossen.

Dann bliebe nur eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter.

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Damager129 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:44
@isomatte

Ja danke, also in meinem Alten Beruf kann ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten, ansonsten ja Vollzeit, also z.b im Kaufland. Das möchte ich ja gerne machen. Auch mit 31 und man hat eine ordentliche Lehre so dachte ich. Nur mit 800 Euro netto und 472 Euro Miete wäre ja tatsächlich weniger wie Bürgergeld.

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Sehe jetzt nicht ganz wieso du dir das nicht leisten können solltest.

Ansonsten hast du ja schon selbst BAB erwähnt, Wohngeld wäre auch prüfbar.


Damager129 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:46

Ja aber 800 Euro Netto und davon 472 Euro Miete warm, bleibt Definitiv weniger wie beim Bürgergeld übrig.

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isomatte  28.08.2024, 15:33

Anspruch auf Wohngeld würde mit BAB - nicht bestehen, selbst wenn er das dafür erforderliche zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würde.

Denn dann ist man von Wohngeld ausgeschlossen, selbst dann, wenn man auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung kein BAB - bekommen würde.

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Jurafuchs  28.08.2024, 15:37
@isomatte

So ist es, wenn Wohngeld das BAB aber übersteigt, würde dies natürlich gezahlt werden.

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isomatte  28.08.2024, 15:44
@Jurafuchs

Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld, ein Anspruch auf BAB - besteht im Regelfall nur in einer betrieblichen Erstausbildung.

Ob er dann BAB - für die Erstausbildung bekommt oder nicht, spielt in Bezug auf Wohngeld keine Rolle, denn dann ist er von Wohngeld ausgeschlossen.

Denn hat er noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, besteht zumindest theoretisch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, sollten diese leistungsfähig sein.

Haben die Eltern ein zu hohes Einkommen oder er eine zu hohe Vergütung und bekäme gar kein BAB - auch dann würde er von Wohngeld ausgeschlossen sein, weil er dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - hätte.

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Damager129 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:45
@isomatte

Meine Mutter ist tot, und mein Erzeuger zudem habe ich keinerlei Kontakt und der bezieht bloß diese Erwerbsminderungsrente.

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isomatte  28.08.2024, 22:23
@Damager129

Dann hätte sich das mit Unterhalt auch erledigt, zumal Du ja bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, da wären die Eltern im Regelfall eh aus der Unterhaltspflicht raus.

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