unbezahlten Urlaub nehmen - geht das einfach so?

3 Antworten

Wenn du die Kündigung so wählst, dass der Urlaubsanspruch im August abgegolten wird, greift für den August noch die Nachversicherungszeit deiner Krankenkasse, Ab dem 1.9. wärst du dann ja wieder versicherungspflichtig. Dann brauchst du für August keinen freiwilligen Beitrag zahlen.

Unbezahlter Urlaub ist nichts, worauf man Anspruch hat. Somit muss man hier immer mit seinem Arbeitgeber verhandeln, ob dieser einem den gewähren will.

Ebenfalls möchtest du doch sicherlich, dass dir der Freiwilligendienst auch richtig und offiziell anerkannt wird, oder? Um das nicht zu gefährden, wäre es sinnvoll, deinen Plan mit deinem Träger abzusprechen.

Mit deiner Einsatzstelle musst du dann wiederum darüber "verhandeln", ob du wirklich den gesamten letzten Monat deines Freiwilligendienstes aussetzen kannst auf diese Weise.

Klar, Freiwilligendienste sind keine richtigen Arbeitsverhältnisse. Aber Einsatzstellen sind durchaus auf den Beitrag, den Freiwillige leisten, auf gewisse Weise angewiesen. Wenn die Freiwilligen dann einen kompletten Monat fehlen, müssen die Festangestellten diese Aufgaben stattdessen erledigen. Und das wiederum sorgt dann durchaus dafür, dass deren Arbeit liegen bleibt bzw. zu kurz kommt. Da ist es oft nicht so prickelnd, wenn direkt ein ganzer Monat frei am Stück ansteht. Und noch weniger am Ende des Freiwilligendienstes, wo auf den freien Monat dann ja die weiteren Wochen und Monate mit den Neuen folgen, die ebenfalls sehr arbeitsintensiv sind, da man die Neuen ja erst noch einarbeiten muss.

Das musst du mit der Geschäftsleitung klären.