Urlaub kurzfristig absagen?

2 Antworten

Ich kenne jetzt die ganze Vorgeschichte nicht, aber grundsätzlich ist auch dein Arbeitgeber hier an geltendes Arbeitsrecht gebunden.

Das besagt, daß auch der Betrieb an die Genehmigung des erteilten Urlaubs gebunden ist.

Mir sind zwei Möglichkeiten bekannt, wie dieser genehmigte Urlaub widerrufen werden kann:

Du einigst dich mit deinem Betrieb, daß der genehmigte Urlaub aufgehoben wird - also mit deiner Zustimmung.

Oder es liegt ein Notfall seitens des Betriebs vor. Ein Notfall ist zum Beispiel, daß der Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, weil zum Beispiel durch eine Grippewelle ein Großteil der Belegschaft krank geworden ist oder andere Dinge vorliegen, was ohne dein Zutun für den Betrieb eine existentielle Bedrohung darstellen würde.

Eine Projektarbeit eines Auszubildenden gehört da mit Sicherheit nicht dazu.

Also halte zunächst einmal den Ball flach und suche das Gespräch, daß der Urlaub bereits vor einem Monat genehmigt wurde und ob für ein Ausbildungsprojekt sich ein geeigneter Termin finden lässt.

 Dieser wurde schon vor einem Monat genehmigt.

Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Ein einmal genehmigter Urlaub darf einseitig nicht gestrichen werden. Das geht nur in absoluten Ausnahmesituationen, in denen der AG nachweisen muss, dass ohne die Anwesenheit eines AN dem Betrieb großer Schaden entstehen würde.

Bei einem Azubi wird er das nicht belegen können und wegen dieser Projektpräsentation von der Du jetzt erst Kenntnis bekommen hast schon gar nicht.

Davon mal abgesehen müsste Dein AG Dir die Kosten für die Tickets und evtl. andere noch anfallende Zahlungen (z.B. stornieren eines gebuchten Hotels) ersetzen.

Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Das musst du wissen!