Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan einführen?

2 Antworten

Das was ich von so ziemlich alles vom Fiete halte

Nichts

Da ich weiß das du gleich wieder fragst:

Die Forderung ist mal wieder fischen am rechten Rand. Mehr nicht. Und selbst der dümmste Rechte glaubt dem Merz das nicht.

Das GG ließe das so vermutlich nicht mal zu, das weiß Merz auch.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

ZehlendorfMitte  26.08.2024, 14:59

Asylrecht

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

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Vieleicht gar nicht so verkehrt.