Aufbauseminar nicht gemacht und jetzt wurde meine Fahrerlaubnis entzogen muss ich eine MPU machen?

5 Antworten

Ein Brief ist auch angekommen da wo steht das mir meine Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Das wird wohl bereits vor der Polizeikontrolle geschehen sein, denn die Polizei stellt deinen Führerschein ja nicht grundlos sicher.

Du hast somit vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt, obwohl dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Neben dem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht dir nun die Einziehung des Fahrzeugs, §21 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war

Mit der Tat hast du die Voraussetzung für eine MPU-Anordnung gleich mehrfach erfüllt.

§11 FeV:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
9. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte.

Du hättest lediglich das Aufbauseminar nachholen und die Neuerteilung beantragen müssen, damit wäre die Sache erledigt gewesen.

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
1. nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,
2. nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,
oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Da wird wohl noch ne Sperre drin stehen und danach darfst du den Führerschein noch mal machen.


Eryk2 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:32

Muss ich mit einer mpu Rechnen?

Missy274  27.09.2024, 10:32
@Eryk2

Würde drin stehen, wenn es so wär. Ich hab den Zettel ja nicht.

migebuff  27.09.2024, 12:31
@Missy274

Weder muss er den Führerschein neu machen, noch wird eine MPU vor einem Antrag auf Neuerteilung angeordnet.

was heißt das jetzt für mich ?

Das heißt, dass du am Straßenverkehr nicht mehr als Kraftwagenfahrer teilnehmen darfst. Dass die POL dir den FS entzogen hat liegt daran, dass im System dieser zum Einzug ausgeschrieben war, nicht also erst nach dem "neuen" Brief.

Um eine Minimale Chance zu erhalten den FS zurück zu bekommen, wirst du sehr sehr teuer nun deine MPU / Aufbauseminar inkl. Strafverfahren und weiteren Bußgeldern, nachholen dürfen.

Sollte im Brief jedoch stehen, dass die Fahrerlaubnis erloschen oder gänzlich versagt wurde, wird dort auch stehen, ob auf Lebenszeit oder mit einer Sperrfrist wann du ihn komplett neu machen darfst.

Wie kann man darauf "vergessen" !!??

Den Schein musst du natürlich neu machen, dich kann aber durchaus ne MPU erwarten.


migebuff  27.09.2024, 12:32
Den Schein musst du natürlich neu machen

Wenn das so selbstverständlich ist, kannst du dann bitte noch kurz die Rechtsgrundlage dafür zitieren?

Das heißt das du den Führerschein in einige Zeit nochmal machen darfst.
Herzlichen Glückwunsch.


migebuff  27.09.2024, 12:39

Meinst du damit das erneute Ablegen der Prüfungen nach so langer Zeit, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er nicht mehr über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, oder meinst du eine erneute Ausbildung nach den §§1-6 FahrschAusbO?

HfPol110  27.09.2024, 12:56
@migebuff

Ich habe nochmal nachgelesen, ich denke er hätte diese nur neu beantragen müssen.
Jetzt aber wohl eine MPU plus Sperrfrist und spätere Neubeantragung. Gehe ich mit der Annahme richtig?