Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhalt einer neuen Fahrerlaubnis durch anderes EU Land, erlaubt?
Hallo,
mein Freund hat seine deutsche Fahrerlaubnis entzogen bekommen und hatte eine Sperrfrist bis zum 28.10.2019. Nach diesem Zeitraum hat er in Polen einen polnischen Führerschein gemacht und hat dort auch einen Wohnsitz. (Da er in Deutschland MPU machen müsste, und viele zusätzliche Kosten dazu kommen würden). Wir hatten uns im Voraus sehr genau informiert und haben daraus geschlossen, dass das auch vollkommen rechtmäßig ist.
Nun wurde er von der Polizei angehalten und diese will in bestrafen, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt.
im Anhang sende ich das Merkblatt mit den Infos, als er damals den Führerschein entzogen bekommen hat.
was genau ist nun richtig?
Danke
9 Antworten
Wenn eine Fahrerlaubnis eines anderen EU-Landes rechtmäßig Erworben wurde und alle Voraussetzungen eingehalten worden sind, müssen andere EU-Länder diese Fahrerlaubnis dann auch Anerkennen. Dies wurde innerhalb der EU durch eine Verordnung über die Pflicht der gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen eindeutig geregelt. Diese Anerkennung besteht meines Wissens nach jedoch nicht wenn eine zuvor erteilte Fahrerlaubnis eines anderen EU-Landes Entzogen wurde, eine Sperrfrist vor lag oder vor liegt und oder andere Auflagen zu Erfüllen sind um eine Fahrerlaubnis wieder zu Erlangen. In so einem Fall ist eine andere EU-Fahrerlaubnis zwar nicht Ungültig, aber dem Inhaber oder Inhaberin ist es Untersagt ein Fahrzeug in einem weiteren EU-Land zu führen. Das wäre jetzt das was ich dazu Wüsste. Weil das alles aber immer auch kpl. individuelle Einzelfälle sind würde ich mich an eurer Stelle mal Rechtlich Beraten lassen.
Steht doch genau in dem Merkblatt unter Punkt 5.
Er darf im Inland der Bundesrepublik Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen bis die Sperre durch ist. Tut er das DENNOCH, tut er dies ohne gültige Fahrerlaubnis und wird dementsprechend natürlich auch bestraft, auch wenn er, per se, im Besitz eines ausländischen Führerscheines ist. Keine Ahnung wo ihr euch informiert hattet, doch in dem Merkblatt, das ist als allererstes hättet heranziehen sollen, steht das doch relativ ausdrücklich.
Nebenbei: Mit diesem Verhalten bekommt er seinen Führerschein für das Inland der BRD so schnell nicht mehr zurück. Es wird, nebenbei, auch einen Grund haben, warum er den verloren hat.
Steht doch im Eingangspost! ´´ Da er in Deutschland MPU machen müßte ´´! Und wenn er diese Auflage nicht erfüllt, wird´s auch nichts mit dem Schein! Nach der Aktion wahrscheinlich auch nicht ganz sooo schnell!?
Naja, MPU ist nur vorgesehen um eine deutsche FE zu bekommen.
Genau, also doch MPU! Und die polnische lassen die eben nicht gelten! Also fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!
Du gehst davon aus! Unter Umständen hat man sich auch anderweitig erkundigt, was zu tun ist, wenn bzw welche Alternativen es gibt. Immerhin steht auch in der Beschreibung, dass man sich sehr genau informiert hat (vermutlich wurde genau deswegen auch die Sperrfrist eingehalten).
MPU kann man aber scheinbar umgehen, wenn man nach der Sperrfrist einen neuen, von einem anderen EU Land ausgestellten Führerschein erwirbt
Genau, unseren Nachforschungen zu folge, hatte es nämlich ergeben, dass die MPU nach der Sperrfrist umgehen werden kann, indem man einen Führerschein eines anderen EU Landes erwirbt (natürlich wenn man alle Vorschriften dafür einhält). Das wurde getan. https://www.ra-hartmann.de/der-eu-fuehrerschein-und-die-gueltigkeit-in-deutschland-dr.-hartmann-partner.html
Trotzdem möchte ich mich nun, nach den Vorkommnissen, nochmal vergewissern, da was ein wirkliches umfangreiches und kompliziertes Thema ist.
Klar haben wir uns darüber informiert ob das auch in Deutschland Gültigkeit hat, sonst würde das ja alles wenig Sinn machen. Trotzdem ist es schwer 100% Richtige antworten auf die Fragen zu finden, da man, wie wir gerade sehen, auf sehr viele unterschiedliche Meinungen trifft.
Nein, das legt die ausstellende Führerscheinbehörde fest! Ein Richter kann dir z.B. eine 9Monatige Sperre auferlegen. Hat die ausstellende Behörde auch nach 15 Monaten noch das Recht "Nein" zu sagen! Ob dir das gefällt oder auch nicht!?
Es geht darum, dass er den anderen Führerschein „nach“ der Sperre gemacht hat und erst nach der Sperre wieder in Deutschland damit gefahren ist.
Ich habe Dir noch etwas zur Aktualität und Belastbarkeit der von Dir verlinkten Anwaltsbeiträge in meiner Antwort ergänzt . Solltest Du Dir mal näher ansehen . 🤔
LG
Paroto92
Er hat also keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet, ja?
Dann haben wir es.. er hätte in Deutschland KEINEN haben dürfen. Alleiniger Wohnsitz in Polen für mind. 185 Tage wäre die Voraussetzung gewesen.
Letzter Satz Abschnitt 5:
Nach Ablauf der Sperre darf ein ausländischer Führerschein nur dann in Deutschland "benutzt" werden, wenn dies zuvor beantragt wurde.
Habt ihr denn einen entsprechenden Antrag gestellt?
Das wird dann wahrscheinlich der entscheidende Diskussionspunkt werden.
Da fehlen wichtige Informationen! Hatte er nachweislich für mehr als 185 Tage den Hauptwohnsitz in Polen und hat sich auch dort aufgehalten? Oder war das ein Pauschalpaket, um die MPU zu umgehen?
Ja hatte er. Er ist gebürtiger Pole. Der Erhalt des polnischen Führerscheines war 100% rechtmäßig..
Problematisch wäre an der Sache allerdings eine deutsche Staatsbürgerschaft auch für eine ursprünglich in Polen gebürtige Person .
Er hat eine doppelte Staatsbürgerschaft, Polnisch und deutsch.
Wo arbeitet er? Wie war das während des angeblichen Polen-Aufenthalts?
Arbeitet in Deutschland. Er hat in Polen seine Familie.
Dann empfehle ich ihm Dringlich eine eingehende und ausführliche Rechtsberatung durch einen deutschen Fachanwalt für Verkehrsrecht , denn als "Teil-Staatsbürger" DE bleibt er meines Wissens für Handlungen innerhalb DE auch wie ein Staatsbürger DE voll haft- / und belangbar .
Insbesondere bei Rückverlegung des Hauptwohnsitzes nach DE .
Dann finde mal einen Richter, der es unter diesen Umständen für wahrscheinlich hält, dass er für mindestens ein halbes Jahr seinen Lebensmittepunkt (!) in Polen hatte.
Die Zeiten, während derer er in DE gearbeitet hat, kann man getrost schon mal streichen.
Er hat den Lappen in Polen ja NACH Ablauf der Sperrfrist gemacht.