Qualifizierter Rotlichtverstoß?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie vom Vorposter geschrieben wird es rechtskräftig ab dem Zeitpunkt der im Schreiben steht.

Allerdings hast du zusätzlich als "Ersttäter" (... oder wenn das letzte mal mehr als 2 Jahre zurück liegt...) die Chance den Monat Fahrverbot innerhalb von 3 Monaten zu variieren.

Zudem kannst du es auch selbst noch dahingehend nach hinten strecken, indem du formlos und ohne Angabe von Gründen Einspruch einlegst welcher es wieder (meist 3-5) Monate verzögert, bis die Einladung zum Verfahren kommt - in dem Moment ziehst du einfach den Einspruch zurück wodurch das ganze automatisch rechtskräftig wird.

Kostet den Steuerzahler ein bisschen Geld, verschafft dir jedoch Zeit.

Habe das Spiel schon zwei Mal hinter mir 😜

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerITler321  10.10.2023, 14:12

Während meines zweiten 1. monatigen Fahrverbot, habe ich es ins extrem ausgereizt.

Der zugrunde liegende Vorfall war damals in einem Januar. Da es mir von Berufs wegen in dem Jahr fast nirgends gut passte, habe ich erst mal den Brief abgewartet. Dieser kam um April/Mai. Habe dann fast die 3 Monate Frist verstreichen lassen, um Einspruch einzulegen. Das wiederum hat mich bis Mitte Oktober gerettet.

Habe dann den Einspruch zurückgezogen und mit bis dahin aufgespartem Urlaub 5 Wochen unter Palmen auf der anderen Seite des Planeten verbracht. Ironischerweise dort wo keiner nach deutschen Führerscheinen kräht dann auch mit gemietetem Motorrad unterwegs gewesen 🤗

MrRandom418 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 13:18

Ich bin zum Glück noch Ersttäter, meinst du mit „variieren“, dass ich das Fahrverbot auch nach 3 Monaten verschieben kann?

DerITler321  10.10.2023, 13:22
@MrRandom418

Ja, du bekommst keinen festen Zeitpunkt genannt an dem du deinen Führerschein abgeben musst, sondern als Ersttäter einen Zeitrahmen ab sofort bis in 3 Monaten innerhalb welchem der Führerschein abgegeben werden muss. Der Monat startet dann bei Eingang des Führerschein.

Du kannst übrigens ein ist Tage (Postlaufzeit) gewinnen wenn du ihn beispielsweise auch in deinem Bürgerbüro hinterlegen kannst - hier ging das.

Das Fahrverbot ist natürlich erst gültig, wenn Du das schriftlich weißt ! Also einfach abwarten bis Post vom Ordnungsamt kommt und meiner Meinung nach, ist es nicht sicher dass es überhaupt ein Fahrverbot kommt . Also Ruhe bewahren und Tee trinken außerdem kann man dann gegen den Bußgeld Bescheid Einspruch erheben.

Woher ich das weiß:Recherche

Das Fahrverbot und der Beginn werden dir noch mitgeteilt. Solange darfst du noch fahren.

Erst, wenn die verhängte Strafe rechtskräftig ist. Das steht dann in dem Schreiben.

emesvau


MrRandom418 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 12:59

Danke für die schnelle Antwort!