Führerschein verloren wegen Cannabiskonsum & nun Cannabispatient?
Hallo,
Ich habe meinen Führerschein vor ca 4 Jahren verloren aufgrund Cannabiskonsums (nicht Berauscht am Steuer , aber etwas im Urin/Blut gehabt). Ich musste Strafe zahlen etc. & bekam dann den Brief von der Führerscheinstelle , dass meine Fahrerlaubnis entzogen wurde & ich eine MPU machen muss.
Seit Heute bin ich allerdings Cannabispatient & wollte nun wissen ob jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder weiss wie es in diesen Fall weiter geht .. Ob ich die MPU dann normal ohne Abstinenznachweis machen muss oder ist das eine andere MPU dann?
2 Antworten
Als Cannabispatient kannst du logischerweise keine Abstinenz nachweisen und ja, die Fragestellung der Behörde wäre in diesem Fall eine andere (man müsste es ihr somit vorab mitteilen)...
Die Hürden als Cannabispatient die MPU zu bestehen sind aber nicht gerade klein, da solltest du dich mit deinem Arzt zusammentun um im Vorfeld alles richtig zu machen.
Dein Arzt müsste erklären warum er dir Cannabis verschreibt obwohl du damit in der Vergangenheit bereits auffällig geworden bist und dass es keine andere adäquate Therapieform in deinem Fall gibt (und auch darlegen welche Medikamente vorher schon erfolglos ausprobiert wurden). Desweiteren ist während der Einschleichphase das Autofahren tabu, anschl. erfolgt es nach eigenem Ermessen, aber immer unter der Voraussetzung dass keine Beeinträchtigung spürbar ist und das bei jeder einzelnen Fahrt.
Übrigens: Eine Fahreignung ist gebunden an die strikte Einhaltung der ärztlichen Verordnung die genaustens namentlich mit präziser Dosierung aufzuführen ist. Eine eigenmächtige Erhöhung oder Änderung, die nicht unter ärztlicher Aufsicht stattfindet, setzt die medizinische Indikation direkt wieder außer Kraft.
Etwas im Blut/ Urin gehabt über der Grenze bedeutet "berauscht"..
Fehlendes Trennungsvermögen damals, ganz klar - anscheinend heute noch..
Und nein, da es für dich im Strassenverkehr keine THC- Höchstgrenze gibt interessiert dein THC oder THC- COOH Wert nicht bei der MPU.
Aber beachten:
Eine erneute Entziehung der Fahrerlaubnis droht, wenn gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Fahrerlaubnis-Verordnung eine missbräuchliche Einnahme des cannabishaltigen Arzneimittels nachgewiesen wird oder wenn ein Vergehen nach § 315c Absatz 1 (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder § 316 Absatz 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) vorliegt..