Fahrerlaubnis entzogen was bedeutet das?

6 Antworten

Hier der Text vom Bußgeldkatalog

Das ist nicht der Text vom Bußgeldkatalog, sondern von einer privaten Internetseite, welche sich anmaßt, diesen Namen zu führen. Entsprechend ist es um die Qualität der Inhalte bestellt.

Bei einem Verstoß gegen die Auflage, ein KFZ nur in Begleitung zu führen, wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, sondern widerrufen, §6e Abs 2 StVG:

(2) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach Absatz 1 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nummer 2 ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person führt. Die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erfolgt unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nach den Vorschriften des § 2a.

Ein Entzug wäre laut §11 Abs 3 FeV die Grundlage für eine MPU-Anordnung bei späterer Neuerteilung, ein Widerruf hingegen ist dort dort nicht als Anordnungsgrund aufgeführt.

Im Gegensatz zu einem Fahrverbot sind Entzug und Widerruf nicht zeitlich befristet, du musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen und je nach Dauer des Entzugs unter Umständen auch erneute Prüfungen ablegen.


Sari603 
Beitragsersteller
 29.08.2023, 12:55

Wow ich sehe du bist auf dieses Thema spezialisiert. Ich habe ein Unfall mit 2 Autos gemacht mit einem Auto das auf meine Mutter angemeldet war. Ich habe noch keine Post von der Polizei bekommen was den Prozess betrifft und mit 18 habe ich mein Karten Führerschein trodzdem per Post bekommen. Was wird passieren beziehungsweise kannst du die gut vorstellen auf was ich gefasst sein kann in meiner Situation

migebuff  29.08.2023, 17:48
@Sari603

Du hattest eine gültige Fahrerlaubnis und hast lediglich gegen deren Auflagen (Begleitperson) verstoßen. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hast du somit nicht zu befürchten.

Für eine Regressforderung der Versicherung sehe ich keine Möglichkeit, da in §5 KfzPflVV nur bestimmte Obliegenheitsverletzungen aufgeführt sind, die zum Regress berechtigen. Unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht aber der Verstoß gegen Auflagen der vorhanden Fahrerlaubnis.

Falls der Versicherung noch nicht mitgeteilt wurde, dass du auch mit dem Fahrzeug fährst, wird sie den Beitrag deiner Mutter rückwirkend anpassen.

Bis die Fahrerlaubnisbehörde tätig wird, kann es einige Zeit dauern. Als der Kartenführerschein verschickt wurde, war dein Fall vermutlich noch nicht in Bearbeitung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe meint zu genau der Konstallation:

Die Anwendbarkeit der auf das "Begleitete Fahren ab 17 Jahre" zugeschnittenen Widerrufsregelung des § 6e Abs. 2 S. 1 StVG scheidet nicht etwa mit Blick darauf aus, dass dieser zwischenzeitlich das 18. Lebensjahr vollendet hat und ihm im Austausch mit der für das begleitete Fahren übergebenen Prüfungsbescheinigung der so genannte Kartenführerschein ausgehändigt worden ist.

VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.6.2016 – 2 K 2198/16

Die Fahrerlaubnis muss also widerrufen und ein Aufbauseminar angeordnet werden, die Behörde hat keinen Entscheidungsspielraum. Sobald du dieses Seminar absolviert hast, kann dir wieder eine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Sari603 
Beitragsersteller
 29.08.2023, 20:16
@migebuff

Hey danke danke danke, für deine Zeit du dir genommen hast nur um mich zu informieren kleine Frage am Rande, verstehe ich richtig? Wenn ich 6 Monate nicht fahren darf, aber davor Aufbauseminar gemacht habe bekomme ich mein Führerschein wieder. Oder erst nach den 6 Monaten? Und wie ist es in meinem Fall, ich habe nie davor mistgebaut das war das einzige wo ich Auffällig geworden bin wie lange muss ich wohl mein Führerschein weggeben beziehungsweise, wann darf ich ihn neu machen? Ich weiß ich werde es bald erfahren nur warte schon seit 2 Monaten die lassen sich wirklich Zeit. Danke

migebuff  29.08.2023, 20:55
@Sari603

Die sechs Monate wären die Mindestdauer für eine gerichtliche Sperrfrist bei einem Fahrerlaubnisentzug, §69a StGB:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).

Bei dir hat aber kein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen, sie wurde von der Behörde lediglich widerrufen.

Für die Neuerteilung gilt bei dir §2a Abs 5 StVG:

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden (...) oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. (...) Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

Hier gibt es zwar die Möglichkeit für eine dreimonatige Sperre, aber diese bezieht sich ausdrücklich nur auf einen Entzug der Fahrerlaubnis, und dieser muss zudem nach Abs 2 Satz 1 Nr 3 erfolgt sein, d.h. bei einem weiteren Verstoß, nach dem Aufbauseminar. Bei einem Widerruf wird hier keine Sperrfrist vorgeschrieben.

Sobald das Schreiben kommt, in dem steht, dass die Fahrerlaubnis widerrufen wurde, würde ich direkt die Neuerteilung beantragen, da die Bearbeitung des Antrags je nach Auslastung der Behörde durchaus zwei oder drei Monate dauern kann.

Man wird dir dann mitteilen, dass du noch das bereits angeordnete Aufbauseminar ablegen musst, aber zumindest ist der Antrag dann schon gestellt und in Bearbeitung. Bis du einen Platz bei einem Aufbauseminar bekommst und dieses abgeschlossen hast, hat die Behörde mit etwas Glück den neuen Führerschein bereits vorliegen.

Wenn man bei BF17 ohne Begleitperson erwischt wird, wird die Fahrerlaubnisklasse B bzw. BE widerrufen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst wieder erteilt werden, wenn das fällige Aufnauseminar absolviert wurde. Woher das mit den sechs Monaten in deiner Quelle kommt, erschließt sich mir nicht.

Für die Neuerteilung ist keine neue Prüfung erforderlich (es sei denn, du lässt dir 10 Jahre Zeit damit). Einfach neu beantragen und dann wird man dir sagen, was ggf. noch nötig ist, z.B. ein max. zwei Jahre alter Sehtest


Sari603 
Beitragsersteller
 29.08.2023, 12:33

Meien Quelle ist das Bußgeldkatalog also ich muss auch kein Führerschein neu machen?

Das Bedeutet, dass die Erlaubnis zum Fahren dann erstmal weg ist.

Du hast zwar einen Führerschein, darfst aber nicht fahren. (Führerschein macht Urlaub im Amt)

Mit anderen Worten: Den Führerschein gibst du ab, aber er bleibt deiner. Und es ist dir nicht erlaubt, dass du ein Fahrzeug führst.


Sari603 
Beitragsersteller
 29.08.2023, 12:40

Danke du bist der erste normale Mensch der das richtig erklärt hat mehr wollte ich nicht wissen, deine Beispiele sind gut werde dich als Hilfreicheste Antwort markieren

Komplett neu wirst du den Führerschein nicht machen müssen, aber wohl einen Kurs, bevor du den Lappen wiederbekommst, da du noch in der Probezeit bist.

Aber der Führerschein ist jetzt erst mal weg, und in der zeit darfst du natürlich auch nicht fahren.

Führerschein weg geben für ein Zeitraum oder wieder neumachen?

Du kannst ihn neu machen, aber frühestens nach 6 Monaten UND wenn du das Aufbauseminar bestehst. Fällst du dort durch, gibt es erstmal auch keinen neuen Führerschein.