Auf welche Toiletten dürfen Transpersonen?
Ich habe mich das schon seit längerem gefragt und nach Recherche nur wiedersprüchliche quellen gefunden.
Also wenn zb ein Mann sagt er sei eine Frau, darf er dann auf eine Frauen Toilette solange keine neutralen Toiletten da sind ?
Lg
9 Antworten
sie dürfen das selbst wählen, je nachdem dürfen Transfrauen auf die Frauentoilette, und Transmänner auf die Männertoilette oder auch wenn es gibt, genderneutrale Toilette.
Das wird nicht durch die Hausregel geregelt, sondern durch das Antidkriminierungsgesetz.
Aber ab wann Darf man das ? Muss man schon operiert worden sein ? Oder kann man einfach sagen ich bin jetzt eine Frau/mann
Naja, es gibt kein gesetz was den toilettengang regelt. Grundsätzlich ist es für einen mann nicht verboten auf die frauentoilette zu gehen und andersrum.
Im zweifelsfall hat da der besitzer der toilette das hausrecht.
Typischerweise ist es am problemfreisten für alle Beteiligten wenn Transpersonen die Toilette nutzen nach der sie am meisten aussehen. Sie können dann ja einfach eine Kabine nutzen.
Wie es die Hausordnung Regelt.
Punkt.
Jeder Betreiber/in eines Restaurants /Kino/gym /Schwimmbad /Betrieb usw, darf dazu eiegene Hausregeln aufstellen.
Was irgendwelche Besucher/Kunden wollen, also einzelne. Ist ziemlich irrelevant, inne realität.
Naja, Transmänner sind Männer, Transfrauen sind Frauen, also erübrigt sich die Frage, sie gehen einfach auf die entsprechende Toilette, wie jeder andere auch.
Das ist irrelevant.
Dieser ganze Quatsch von wegen Männer würden ihr Geschlecht umschreiben lassen um in Frauenumkleiden / Toiletten zu kommen existiert nur in der Fantasie einiger transphober Spinner, in der Realität wird das keiner machen.
Abgesehen davon, wie sollte man das kontrollieren? DNS-Tests vor dem Betreten oder was? In der Regel werden Transpersonen sowieso die Toilette benutzen, die ihrem gelesenen Geschlecht entspricht, wodurch es zu 99% keinem auffällt.
Frauenhäuser sind für Frauen (inkl. Transfrauen), letztlich dürfen diese aber afaik selbst entscheiden, wen sie aufnehmen, wird also solche und solche geben.
Bei Haftstrafen wird das (zumindest hierzulande) ein Gericht im Einzelfall entscheiden.
Das einzige, wo ich ein (kleines) Problem sehe ist der Profisport, hier sollte man vielleicht einfach strenge Testosterongrenzwerte einführen und gut (damit nicht sowas passiert wie mit der Boxerin damals).
Danke, das sind antworten mit denen ich was anfangen kann. Zum letzten kann ich nahezu garnichts sagen. Da werde ich mich erstmal selber informieren müssen 👍
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen dazu.
Das bestimmt das Hausrecht.
Aber wenn sie biologisch dem anderen Geschlecht zuzuordnen sind ?