Auf dem Fußgänger weg gehen!

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bürgersteig gehört nicht dem Grundstücksbesitzer. Er muss nur bei Schnee den Weg räumen. Und er kann nicht von euch verlangen, die Straßenseite zu wechseln.

Du solltest dich mal an das Ordnungsamt wenden. Wenn der Hund aggressiv ist und sogar die Möglichkeit besteht, dass er über den Zaun springen könnte, müssten die mal einschreiten.

Und das unangeleint rumläuft und Leute zwickt ist such nicht normal.

  1. In Hannover ist es so, dass 1 Meter des Gehweges dem Grundstückseigentümer gehört. Ob das bei Euch auch so ist, musst Du erfragen.
  2. Wenn der Hund hinter einem Zaun ist, kann er Dich zwar erschrecken; er kann Dir aber nichts tun. Dann ist das Problem nur Dein eigenes.
  3. In Hannover besteht für jeden Hund Leinenzwang. Wie das bei Euch ist, musst Du erfragen. Und wenn bei Euch Leinenzwang besteht, kannst Du der Gemeinde mitteilen, dass der Hund nciht angeleint ist. Die müssen sich dann kümmern.

Ich würde jetzt nicht sagen das der Zaun hoch ist ...den der Hund kann relativ gut drüber schauen ... Soweit ich weiß ...hatten die auch schon mal eine beschwerde über den Landkreis erhalten worin stand das der Hund ohne leine nicht mehr herum laufen darf ...da dieser Hund jeden Hund angreift ... bisher wurde das wohl kurz eingehalten und seit je her dann nicht mehr! kurioserweise