Auf dem Fußgänger weg gehen!
Hallo,
Ich habe folgende frage und zwar... Wohne ich hier an einer stark befahrenen Straße in einem kleinen Nest... leider gibt es hier eine Ecke die nur auf einer Seite einen Fußgänger weg hat, was ja nicht schlimm wäre wenn dort das angrenzende Grundstück nicht wäre mit Hund ... Es ist in wie folgt so dieser Hund liegt permanent draußen was ja nicht schlimm ist... aber so bald man an diesem Grundstück vorbei geht und ich halte mittlerweile schon Abstand zu diesem Zaun dann springt ein Hund permanent hoch und bellt alles über... Ich habe mich jetzt schon mehrmals wie andere Leute auch tierisch erschrocken und habe auch versucht mit den Besitzern zu reden...
Lediglich bekommt man dort nur die Antwort bzw. Aussage... Ihr müsst ihr ja nicht lag gehen dann springt der Hund auch nicht den Zaun hoch und Bellt alles an und dieser Hund macht auch einen Aggressiven Eindruck...
Meine Frage ist lediglich der Bürgersteig gehört ja nicht zum Grundstück sehe ich das richtig!? oder ist es tatsächlich so das dieser dazu gehört denn die Besitzer lassen dieses ja zu und halten den Hund dementsprechend nicht zurück...
Zum anderen konnte ich mal beobachten wie sie mit dem Hund spazieren gegangen sind dann lief einer von denen vorweg und dieser Hund Unangeleint sprintet hinterher und zwickt zu ... das ist ja nun auch nicht das erste mal gewesen und ein wenig bedenken habe ich persönlich dabei schon denn dagegen wird ja nichts unternommen...
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Bürgersteig gehört nicht dem Grundstücksbesitzer. Er muss nur bei Schnee den Weg räumen. Und er kann nicht von euch verlangen, die Straßenseite zu wechseln.
Du solltest dich mal an das Ordnungsamt wenden. Wenn der Hund aggressiv ist und sogar die Möglichkeit besteht, dass er über den Zaun springen könnte, müssten die mal einschreiten.
Und das unangeleint rumläuft und Leute zwickt ist such nicht normal.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- In Hannover ist es so, dass 1 Meter des Gehweges dem Grundstückseigentümer gehört. Ob das bei Euch auch so ist, musst Du erfragen.
- Wenn der Hund hinter einem Zaun ist, kann er Dich zwar erschrecken; er kann Dir aber nichts tun. Dann ist das Problem nur Dein eigenes.
- In Hannover besteht für jeden Hund Leinenzwang. Wie das bei Euch ist, musst Du erfragen. Und wenn bei Euch Leinenzwang besteht, kannst Du der Gemeinde mitteilen, dass der Hund nciht angeleint ist. Die müssen sich dann kümmern.
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Ich würde jetzt nicht sagen das der Zaun hoch ist ...den der Hund kann relativ gut drüber schauen ... Soweit ich weiß ...hatten die auch schon mal eine beschwerde über den Landkreis erhalten worin stand das der Hund ohne leine nicht mehr herum laufen darf ...da dieser Hund jeden Hund angreift ... bisher wurde das wohl kurz eingehalten und seit je her dann nicht mehr! kurioserweise