Unbeaufsichtigter, angeleinter Hund erschrickt Kind?
Unsere Nachbarn leinen ihren Hund an einer Mauer befestigten Öse fest und lassen ihn dann unbeaufsichtigt sein Geschäft erledigen. Es ist jedoch ein Vorgarten und keine Mauer / Zaun um das Grundstück.
Unser Sohn muss auf dem Gehweg (es gibt nur einseitigen Gehweg) an dem Grundstück vorbei. Im Dunkeln sieht er nicht den Hund und dieser bellt ihn an und er erschrickt sich.
gibt es hier irgendwelche Vorschriften bzgl. dem unbeaufsichtigten Hund? Mit den Nachbarn kann man leider nicht reden.
Was, wenn mein Sohn stürzt oder gebissen wird? Die Leine ist genau bis zum Gehweg lang.
9 Antworten
Wenn Dein Sohn im Dunkeln alleine unterwegs ist wird er so klein nicht mehr sein .....
Spätestens seit er weiss dass dort manchmal ein Hund sein könnte kann man schon erwarten dass das liebe Kind in der Lage ist damit zu rechnen und vielleicht auf der anderen Strassenseite zu laufen ?
Ausserdem ist nicht davon auszugehen dass jeder Hund gleich ein Kindermörder ist.
Leute - lasst doch einfach die Kirche im Dorf. Wenn die Leine wirklich so lang ist dass der Hund problemlos auf den Gehweg kann dann bittet halt die Leute die Leine etwas kürzer zu machen.
Auge um Auge... Bindet euren Sohn doch auch im Garten fest und lasst ihn dann auf dem Gehweg sein Geschäft verrichten, dann wird der Nachbar es vielleicht endlich kapieren.
Spaß beiseite, redet einfach ganz ruhig und gelassen mit dem Nachbarn und erläutert ihm, dass es eine Gefährdung für euer Kind darstellt, wenn überall Tretminen rumliegen und dass es bestimmt besser fürs Tierwohl wäre, wenn es seinen Hund auch mal beim spazieren gehen sein Geschäft verrichten lässt.
Anderenfalls hetzt ihm mal euren Sohn auf den Hund und euer Sohn beisst den mal kräftig
Ich würde den Humd trotzdem beissen um Macht zu demonstrieren
Das kann passieren, dass man sich durch einen Hund erschrickt, der auf einem Grundstück ist. Das ist uns alen mal passiert.
Solange Vorkehrungen getroffen sind, dass der nicht raus kann, kann ja auch nichts passieren - außer das man sich erschrickt.
Und gegen letzteres kann man nichts machen.
Was, wenn mein Sohn stürzt oder gebissen wird?
IST er aber nicht und zumindest bzgl. Biss ist die Wahrscheinlichkeit auch nicht sehr hoch solange ihr den Hund in Ruhe lasst. Also lass mal die Kirche im Dorf.
Dein Kind wird sich noch öfter erschrecken. Genauso das Hinfallen. Das gehört zum Leben dazu. Es gehört auch dazu, dass es lernt, dass ein kurzer Schreck kein Drama ist und man wenn man hinfällt einfach wieder aufsteht. Das sollte es zumindest lernen. Bei Eltern wie dir wäre ich mir da jedoch nicht sicher....
Davon abgesehen.. wenn er weiß, dass da öfter der Hund ist kann er ja auch einfach schauen ob er ihn sieht. Dann gibt es keinen Grund zu erschrecken. Im Gegensatz zu einem eingezäunten Garten, weiß man bei einem angebundenen Hund ja auch genau wo er sich aufhalten muss, wenn er draußen ist.
Und wenn du ihm den richtigen Umgang mit Tieren beibringen würdest anstatt so rumzutun müsste er auch keine grundlose Angst vor einem gesicherten (!) Hund haben.
Kurz: So lange der Hund auf dem Grundstück bleibt und das nicht verlassen kann ist der Nachbar absolut im Recht. Ich würde auch einen Teufel tun und meine Hunde nicht mehr in MEINEN Garten lassen, nur weil da ein Kind mit hysterischen Eltern vorbei laufen KÖNNTE.
Ihr wisst das der Hund dort ist, dein Sohn ja sicher auch. Wenn er sich trotzdem Erschrickt, ist das natürlich nicht schön für euren Sohn aber nicht strafbar
des weiteren ist es, wie hier schon gesagt wurde, Privatgrundstück
abgesehen davon, dass ich persönlich kein Fan davon bin, dass Hunde angeleint alleine gelassen werden, ist eurer Nachbar hier im Recht
Der Hund macht, soweit ich das verstanden habe, weder auf den Gehweg noch beißt er das Kind. Also sehebich da keine Gefährdung.