Schriftliche Zusage für unbefristet Stelle aber noch kein Vertrag, alte Stelle trotzdem kündigen (befrister Vertrag TV-L)?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe einen auf 7 Monate befristeten Vertrag nach TV-L. Mir liegt eine vorbehaltliche Einstellung für eine unbefristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Schriftlicher Form von dem neuen Arbeitgeber vor. Am Sonntag bzw. Montag wird meine Probezeit beendet sein, weshalb ich nach § 30 (5) Satz 1 rechtlich nicht mehr ordentlich kündigen kann. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass er trozdem die Kündigung akzeptieren würde. Geplant ist, dass ich spätestens am 01.09. für den 30.09. kündigen soll, damit ich am 01.10. bei der neuen Stelle anfangen kann. Mein Problem ist jetzt, dass das Führungszeugnis, welches ich vor 14 Tagen online beantragt habe, dem neuen Arbeitgeber noch nicht vorliegt und er ohne dieses keine Einstellung vornehmen kann. Zudem stellt er immer nur zum Monatsersten ein. Eigentlich sollte ich schon zum 01.09. anfangen, aber zum geplanten Kündigungszeitpunkt lag das Führungszeugnis auch noch nicht vor, weshalb ich den Einstellungstermin verschoben hatte, weil mir das zu riskant war zu kündigen. Was soll ich tun? Trotzdem wie geplant kündigen oder Einstellung nochmals verschieben? Bis auf das Führungszeugnis liegen dem neuen Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen vor. Die Erstuntersuchung bzw. Einstellungsuntersuchung habe ich auch schon gemacht. Danke schonmal Ninebeere

Kündigung, Recht, Führungszeugnis, TV-L, Arbeitgeberwechsel, befristeter-vertrag, Ausbildung und Studium
befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich habe Minusstunden

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 21.09.2013 aus. Ich bin Luftsicherheitskontrollkraft gem. § 8 Luftsicherheitsgesetz und für Personal-, Gepäck-, Waren- und Fahrzeugkontrollen zuständig.

Jeden Monat bekomme ich von meinem Noch-Arbeitgeber einen Dienstplan nach dem ich 173,94 Stunden im Monat zu leisten habe. Meistens werde ich durch meinen Arbeitgeber aber Minus geplant. Nur jetzt im Mai und im Juni habe ich eine Plus-Planung mit der ich zum Ende des Monats Juni bei ca. 50 Minusstunden stehe.

Ich habe meinen Arbeitsvertrag geprüft. Darin ist kein Arbeitszeitkonto erwähnt.

Ich hatte bei Unterzeichnung des Vertrages auch keine Kenntnis einer solchen Zeiterfassung.

Ich wusste zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dass ein Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarung existieren, hatte aber von den Inhalten keinerlei Kenntnis. Ich legte die Prüfung vor der Kommission des zuständigen Ministeriums ab und nach Bestehen wurde ich zusammen mit den Kollegen sofort zur Arbeitsvertragsunterzeichnung geschickt.

Ich stelle meine Arbeitskraft jederzeit meinem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit setze ich ihn in einen Annahmeverzug gemäß BGB § 615 Abs. 1.

Nun meinen Fragen, da dies nicht nur mich betrifft - sondern noch knapp 50 Kollegen deren Verträge nicht verlängert werden:

  1. Darf mein Arbeitgeber mir/uns die Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl ich/wir die Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stelle(n).

  2. Wenn ich das Angebot der Firma zur Umschulung zum Luftsicherheitsassistenten gem. § 5 Lufsicherheitsgesetz ablehne, mit gleichzeitiger Reduzierung der Stunden auf 140/Monat, zudem befristet auf 6 Monate, werde ich dann durch das Arbeitsamt gesperrt bei der Auszahlung von ALG?

  3. Darf der Arbeitgeber die Verrechnung des zustehenden Urlaubes mit den Minusstunden überhaupt anbieten, bzw ist die überhaupt rechtens?

Wer kann meinen Kollegen und mir mit Antworten helfen?

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