Kann ich mich früher als Ende des Ausbildungsverhältnises für Arbeitslosengeld anmelden, damit ich sofort nach der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bekommen?
Wenn ich mich vor 3 Monaten arbeitslos anmelde, dann beginnt die 3 monatige Sperrzeit, danach kann ich sofort Arbeitslosengeld bekommen? Oder muss ich mich zum Ende des Arbeitsverhältnises arbeitslos melden, dann beginnt Sperrzeit oder?
5 Antworten
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Eine Sperrzeit wird nur verhängt, wenn man das Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mit) zu verschulden hat.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann man frühestens stellen, wenn man arbeitslos ist.
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Netter Versuch - es zählt aber der tatsächliche Stichtag der selbst verschuldeten Arbeitslosigkeit und das ist auch gut so.
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Ohne offizielles Schreiben über das Ende deiner Ausbildung schickt dich das Amt direkt wieder nach Hause.
Und nein wenn du selbst kündigst kannst du die Sperrfrist so nicht umgehen.
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Sperrzeit beginn nur, wenn Du grundlos kündigst.
Wie lange Du dich vorher Arbeitslos melden musst, sagt dir jedes Arbeitsamt.
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Die Logik wird nicht funktionieren. Die Sperrfrist fängt mit Datum der Arbeitslosigkeit an, nicht mit der Arbeitslosmeldung.