Wie viel wird abgezogen 1200 brutto?

4 Antworten

Also das ist eine sehr ungenaue Frage ;)

Wie viel da abgezogen wird liegt wirklich auch an deinem AG; was für Benefits etc da noch abgerechnet werden.

1200 Brutto im 1. Ausbildungsjahr ist ein überdurchschnittliches Gehalt! Was deine Mutter verdient ist hier egal - das ist dein Gehalt.

Ob sich eine Ausbildung lohnt liegt ganz da dran, wo du hinwillst. Bringt dich dieser Beruf weiter? Wenn du keine Lust hast oder dich in diesem Berufsfeld nicht siehst dann lohnt es sich nicht, nein. Eine Ausbildung ist aber eine tolle Grundlage. Da kann man drauf aufbauen, mit Studium, Fachwirt, Betriebswirt etc.

Zum Bafög wird es etwas komplizierter - im Grundsatz bekommst du in der Ausbildung kein Bafög - hier gibt es aber auch Ausnahmen. Da kannst du hier einmal nachlesen: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/einkommen-der-auszubildenden/einkommen-der-auszubildenden.html


Prinni123  22.02.2024, 16:09

Ich würd sagen so pauschal kannst du vom Brutto in der Ausbildung immer so ... 300 € abziehen. Das ist ne sehr grobe Angabe. :D

Von deiner Vergütung wird dir vom Jobcenter gar nichts angezogen, die bekommst Du ja vom Ausbildungsbetrieb gezahlt.

Wenn dann bekommt deine Mutter unter 25 Jahren für dich weniger oder im schlimmsten Fall gar keine Leistungen mehr gezahlt und Du müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Bist Du also noch unter 25, dann bekommt deine Mutter ja noch Kindergeld von derzeit 250 Euro für dich gezahlt.

Das ist solange dein Einkommen, wie Du das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung selber noch benötigst.

Nun, wenn Du also unter 25 bist, gilt für Schüler, Azubi und Student der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen seit Juli 2023.

Bedeutet, diese Personengruppe kann im Monat bis auf Höhe eines Minijobs ohne Anrechnung auf ihren Bedarf verdienen, min.aber bis 520 Euro Brutto gleich Netto.

Liegt das Bruttoeinkommen darüber, gelten dann die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Normalerweise sind vom Bruttoeinkommen die ersten 100 Euro der Grundfreibetrag, bis zu 520 Euro Brutto kommen dann 20 % an Freibetrag dazu.

Ab 520 Euro bis 1000 Euro Brutto = 480 Euro Brutto kommen weitere 30 % an Freibetrag dazu und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.

Bist Du also unter 25, dann stehen dir min.diese 520 Euro Brutto gleich Netto als erhöhter Grundfreibetrag zu und nicht nur wie normal die 100 Euro Grundfreibetrag.

Dann kämen von 520 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto 30 % = 144 Euro Freibetrag dazu.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto dann nochmal 10 % = 20 Euro Freibetrag.

Zusammen würdest Du dann auf min. 520 Euro + 144 Euro + 20 Euro = gesamt 684 Euro an Freibetrag kommen.

Die stünden dir dann theoretisch zur freien Verfügung !

Wenn Du also angenommen 1200 Euro Bruttovergütung laut Azubivertrag bekommen würdest, dann gehen zumindest Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung ab und bei über 1200 Euro Brutto dann auch Lohnsteuern.

Was Du dann ausgezahlt bekommst, ist deine Nettovergütung, bei 1200 Euro Brutto wären das ca. 940 Euro an Nettovergütung.

Diese angenommenen 684 Euro Freibetrag würde das Jobcenter dann theoretisch von den ca. 940 Euro Nettovergütung abziehen, es blieben dann angenommen max.um die 256 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Dazu käme dann dein Kindergeld von derzeit 250 Euro, damit läge dein voraussichtliches anrechenbares max. Einkommen bei um die 506 Euro im Monat.

Alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt seit 2024 für Kinder ab 18 und unter 25 Jahren bei 451 Euro.

Deine Mutter würde dann angenommen für dich keinen Regelbedarf mehr bekommen und die voraussichtlichen 55 Euro darüber würden von deinem Kopfanteil der Warmmiete abgezogen.

Die Warmmiete geht durch die Personen im Haushalt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil pro Person.

Würdest Du angenommen mit deiner Mutter alleine leben und die Warmmiete läge bei 600 Euro, dann würde der Kopfanteil bei jeweils 300 Euro liegen.

Du würdest dann deine ca. 940 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen und deine Mutter bekäme für dich noch 250 Euro Kindergeld und in dem Beispiel bei 55 Euro Überschuss und 300 Euro Kopfanteil für die Warmmiete noch 245 Euro Aufstockung vom Jobcenter für dich gezahlt.

Sie hätte dann angenommen für dich im Monat um die 495 Euro zur Deckung deines Bedarfs zur Verfügung.

Damit wäre dann dein Kopfanteil der Warmmiete von 300 Euro gedeckt und dazu dann ggf.noch dein Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Da müsstest Du deine Mutter fragen was sie an den Energieversorger zahlen muss, wenn es angenommen 100 Euro wären, kämen noch 50 Euro dazu und ggf.noch ein paar Euro für Internet und Co.

Es blieben dann aber immer noch um die 100 Euro für deine Verpflegung übrig, da müsstest Du dich dann mit deiner Mutter selber einigen, ob und was sie dann von deinen ca. 940 Euro Nettovergütung noch an angemessenen Kostgeld von dir haben möchte.

Wenn Du sonst aber alles selber finanziert, sollte wie hier im Beispiel 100 Euro bis 150 Euro zu den ca. 100 Euro ausreichend sein.

Dann blieben dir von deiner Nettovergütung immer noch so um die 800 Euro für dich.

Einen kostenlosen Brutto und Nettorechner findest Du im Internet, da kannst Du es dir genauer berechnen lassen, hast die Steuerklasse 1.


Mdngva995 
Beitragsersteller
 22.02.2024, 19:13

Omg , Danke dir für deine Mühe!

isomatte  22.02.2024, 19:23
@Mdngva995

Bitteschön

Wenn Du es auch verstanden hast, dann hat sich die Mühe ja wenigstens gelohnt.

isomatte  22.02.2024, 19:15

Die Frage nach Bafög - hatte ich vergessen, dass käme nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht und bei diesem Bruttoeinkommen würde wohl eh kein Anspruch mehr bestehen.

Außerdem wäre das dann auch anrechenbares Einkommen, nur gäbe es darauf dann keine Freibeträge mehr, dass würde dann als sonstiges Einkommen im Regelfall voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Ohne Erwerbseinkommen könnte man vom Bafög - im Normalfall nur einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro absetzen.

Wie viel wird abgezogen ?

Nichts. (mal von den Steuern und Sozialversicherungsbeträgen abgesehen. Deine Ausbildungsvergütung bekommst du in voller Höhe ausgezahlt.)

Dein Einkommen wird angerechnet, wenn du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bist. (Und dann bekommt zwar deine Mutter Bürgergeld, aber auch für dich! Logisch, dass du dann keine Leistungen mehr bekommst und die Auszahlung entsprechend angepasst wird.)

Selbst Bafög ist für die Berechnung des Bürgergeldanspruches als Einkommen zu betrachten.

Lohnt sich eine Ausbildung überhaupt 

Was willst du alternativ tun? Als ungelernte Kraft und damit Helferstatus einen Job auf Mindestlohnbasis beginnen? Oder willst du lieber eine Qualifizierung erlangen?

Eine Ausbildung lohnt sich immer.

Wegen der Abzüge solltet ihr beim Jobcenter nachfragen.

Von den 1200 abgezogen wird, kannst du ergooglen beim Brutto/Netto/Rechner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann