Anspruch auf einen Leihwagen nach Autounfall?
Sehr geehrte Leser/-innen,
heute morgen bin ich in einen Unfall geraten. Auf dem Weg zu einer Querstraße (Vorfahrtsstraße) 4er- Kreuzung bin ich am Stoppschild gehalten und wollte mich nach fahrenden Autos umschauen, als auf der anderen Seite des Querverkehrs eine Frau blind auf die Vorfahrtsstraße fährt. Stoppschild + Vorfahrt gewähren missachtet.
Sie wurde erfasst am Heck und durch den Aufprall wurde sie gegen mein Auto geschleudert worauf hin ich in den Grünstreifen geschleudert wurde. Ich war glücklicherweise angeschnallt, sonst hätte es schlimm enden können.
Mein Auto wurde frontal beschädigt und ist schrottreif. Beide Airbags sind ausgelöst, die komplette Front ist demoliert. Jedoch brauche ich ein Auto für die Uni, sodass ich auf ein Auto angewiesen bin. Ich bin mit Prellungen und Schürfwunden davon gekommen.
Wie stehen die rechtlichen Chancen auf einen Mietwagen? bzw. auf "Tageszahlungen" sollte ich keinen Mietwagen beanspruchen für ggf. öffentliche Verkehrsmittel.
Wie steht es generell um meine Optionen mit Schadenersatz u. Schmerzensgeld? Da die Preise für Gebrauchtwagen gerade echt durch die Decke gehen :/
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Selbstverständlich haste Anspruch auf einen Leihwagen. Zufällig ADAC Mitglied? Dann gibts das Leihfahrzeug auch kostenlos von da. (Für 2 Wochen)
Aber auch die Versicherung der Verursacherin/des Verursachers muss ein Leihfahrzeug stellen.
Da die Preise für Gebrauchtwagen gerade echt durch die Decke gehen
Interessiert die Versicherung nicht!
Kostenübernahme des Leihwagen stellt kein Problem dar, allerdings musst Du in Vorkasse gehen.
Hast Du medizinische Leiden vom Unfall getragen, besteht die Möglichkeit des Schmerzensgeld.
Bei mir auf der Arbeit gibt es einen Klienten, der nach einem fremdverschuldeten Unfall Pflegegrad 4 erhalten hat.
Schadenersatz gibt es, wenn Dir (oder anderen, bspw Deinem Chef) finanzieller Schaden entstanden ist (bspw Arbeitsausfall).
Am besten alles gleich direkt über einen Anwalt laufen lassen !
Hat man dann überhaupt noch etwas davon?
Anwaltskosten sind generell Schweine teuer
Nun ja, wenn Du keine Verkehrsrechtschutz hast ist das eventuell schon etwas supotimal. Einfach mal einen Beratungstermin beim Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist machen.
Diese Kosten wrden durch den Versicherer der Verursacherin getragen!
Die gegnerische Versicherung zahlt dir für die im Gutachten ausgewiesene Dauer der Wiederbeschaffung oder Reparatur ein angemessenes Ersatzfahrzeug oder wahlweise eine Nutzungsausfallentschädigung.
Ja ADAC Mitglied, hat mein Auto auch abgeschleppt. Danke für die Info!