Fehler bei Verkehrsschildern?
Hallo,
mir ist letztens eine Kreuzung begegnet, bei der ich absolut nicht verstehe, wer Vorfahrt hat, wenn zwei Autos von Osten und Süden kommen. Die Kreuzung hat eine abknickende Vorfahrtsstraße von Westen nach Norden. Im Süden steht ein Stoppschild. Im Osten ein Vorfahrt-Achten-Schild. Das alles sieht man nochmal in der Skizze, die ich schnell per Paint gezeichnet habe.
Meine Frage: Hier handelt es sich doch um ein Verkehrsschildfehler, richtig? Und wenn nicht, könnt ihr bitte eine Erklärung angeben? Danke.
Hier mein Gedankenweg:
Das Auto, das von Süden kommt, muss dem Auto, das von Osten kommt, Vorfahrt gewähren, weil beide von einer Nebenstraße kommen und hier rechts vor links gilt.
Das Auto, das von Osten kommt, muss dem Auto, das von Süden kommt, Vorfahrt gewähren, weil es ein Vorfahrt-Achten-Schild hat.
6 Antworten
Da ist kein Fehler drin. Wahrscheinlich ist die Kreuzung von der unteren Straße aus unübersichtlich, weshalb du von dort auf jeden Fall anhalten musst.
Die Straße von rechts ist diesbezüglich übersichtlicher und du kannst, ohne anzuhalten, in die Kreuzung einfahren, wenn auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße niemand kommt.
Der Verkehr auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße hat immer Vorrang.
Bei den nicht bevorrechtigten Straßen gilt untereinander rechts vor links, egal ob dort Stopschild oder Vorfahrt gewähren steht.
Im Bild eine derartige Situation (in Kornwestheim) da hat mich der Prüfer in der Fahrprüfung lang geschickt
wenn die Verbindung von links nach oben eine abknickende Vorfahrtstraße ist, dann ist der von unten kommende immer als letztes dran. Zuerst haben, aus seiner Sicht, die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße Vorrang, danach der von rechts kommende Verkehr, und erst dann kommt der von unten kommende dran. Ob Stop oder Dreieck ist uninteressant, siehe meine Antwort. Ein Vorfahrt achten Schild wird deshalb nicht aufgehoben, diesen Tril deines Kommentar verstehe ich nicht.
Naja, ein Vorfahrt-Achten-Schild gibt an, das man zusätzlich links Vorfahrt gewähren muss und das ist hier bei der abknickenden Vorfahrtsstraße ja nicht der Fall, also habe ich es "aufgehoben" genannt.
nicht zusätzlich. Du musst einfach Vorfahrt gewähren. Nur bei abknickenden Vorfahrtsstraßen gilt (für den nachrangigen Verkehr) UNTEREINANDER rechts vor links, wenn auf der Vorfahrtstraße niemand kommt. Bitte um Verständnis, das ist keine Wortklauberei sondern so sind einfach die Regeln. Und ja, man könnte sagen dass in diesem Fall (Vorfahrtstraße frei) die Vorfahrt gewähren bzw. Stopschilder "aufgehoben" sind, aber nur untereinander, weil ja dann rechts vor links gilt. Das Auto von rechts hat dann also gegenüber dem von unten Vorfahrt.
Ich denke, dass die Skizze falsch ist. Unter dem Stopp- und VorfahrtAchten-Schild sollte sich auch das Schild der abknickenden Vorfahrtstrasse befinden. Auf diese abknickende Vorfahrtstrasse bezieht sich dann das Stoppen und Achten. Untereinander gilt fuer beide r-v-l.
Falls es in der Realitaet so aussieht wie oben, sollte man das schon ergaenzen.
Nein, "Vorfahrt achten" und "Stoppschild" haben grundsätzlich beide die gleiche "Wertigkeit" der Vorfahrt, mit dem Unterschied, dass man bei einem Stoppschild zwingend anhalten muss.
An einer abknickenden Vorfahrtstraße (Kreuzung) gibt es logischerweise zwei Straßen, die Vorfahrt gewähren müssen. Unter diesen Einmündungen gilt "Rechts vor Links", weil diese die gleiche Art von Vorfahrt haben.
Wenn das Zusatzzeichen "abknickende Vorfahrt" fehlt, wäre es aber wie von dir beschrieben und dementsprechend die Beschilderung falsch.
Nein, es ist kein Fehler.
Vorfahrt hat der, der auf der abknickenden Vorfahrtstraße ist.
Wenn zwei gleichzeitig aus den Nebenstraße kommen, müssen sie sich verständigen. Im Zweifelsfall ist rechts vor links nicht falsch.
bei den nicht bevorrechtigten Straßen gilt untereinander immer rechts vor links, da muss sich niemand verständigen. Ob Stopschild oder Vorfahrt gewähren ist uninteressant
Salue
Ist doch eigentlich alles klar. Vortritt haben diejenigen, die auf der vortrittsberechtigen Strasse weiterfahren oder diese verlassen möchten.
Die beiden aus den einmündenden Strassen unterliegen untereinander dem normalen Rechtsvortritt.
Tellensohn
"Bei den nicht bevorrechtigten Straßen gilt untereinander rechts vor links, egal ob dort Stopschild oder Vorfahrt gewähren steht."
Das heißt, eine abknickende Vorfahrtsstraße hebt ein Vorfahrt-Achten-Schild in diesem Fall auf? Bitte was?
Im Endeffekt heißt das, es ist unmöglich, eine Kreuzung wie in der Skizze zu konstruieren, bei der Süden Vorfahrt vor Osten hat.
Danke, das wusste ich nicht.