Kann man da rechtlich beim Unfall vorgehen?

5 Antworten

Wenn der A grün hatte, kann die Abbiegerin nichts gesehen haben.

Es gibt deutlich sichtbare Schilder, die signalisieren, dass man auf dem Weg zur Ampel, plötzlich in den Bereich des Linksabbiegens gelangt.

HALLOO? Fast jedes Kind weiß, dass man bei solchen Ampeln gut aus der Entfernung erkennt, ob grün oder rot ist.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 22:21

Es gibt keine Ampel an dieser Kreuzung.

Nur ein Stoppschild und für die gerade aus fahrer Vorfahrtzeichen.

A kann da rechtlich gegen vorgehen und zum Beispiel ein Gutachten in Auftrag geben, um die Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs ermitteln zu lassen.

Dann wird folgendes passieren ...
- Die Fahrerin des anderen Fahrzeugs bekommt eine gewisse Teilschuld, weil sie zu schnell gefahren ist.
Oder
- Die Fahrerin hat sich an das Tempolimit gehalten und bekommt keine Teilschuld.
Und/Oder
- Die Aufhebung des Bußgeldverfahrens wird annuliert und es kommt ein Bußgeld auf A zu.

Wäre die andere Fahrerin verletzt worden, hätte es garantiert ein Bußgeld gegeben.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 22:28

Sie hat ja die Knautschzone vorne und damit Glück gehabt. Mir ist sie nur ein Stück vor die Tür gefahren. Mein Arm ist voll gegen den aufgeplatzten Airbag geknallt.

Stell dir vor gegens Glas oder meine Fahrertür. Nicht alle Autos haben Seitenairbags. Das war ein modernes Auto von 2019.

GrayWolf  07.11.2024, 18:41
@maxundmogli

Um solche Unfälle zu vermeiden, solltest du dann eben nicht nur kurz am Stoppschild halten, sondern auch weiterhin den Verkehr beobachten und den Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße ihre Vorfahrt gewähren.

Wie du selbst schreibst, hast du das andere Auto von links gar nicht gesehen, obwohl du selbst links abgebogen bist. Das heißt, du hast irgendwohin geschaut, aber nicht in die Richtung, in die du abgebogen bist.

Von daher hast du viel Glück gehabt, dass du kein Bußgeld für diesen Verstoß bekommen hast, das hätte auch viel schlimmer ausgehen können. Wäre z.B. ein Fußgänger über die Fahrbahn gegangen, der ja Vorrang vor dir hat, hättest du den wohl umgefahren. Aber auch so kannst du glücklich sein, dass die andere Fahrerin nicht verletzt wurde.

Jeder Autofahrer hat die Pflicht sein Fahrverhalten auf die Sicht- und Wetterverhältnisse anzupassen. Ob B zu schnell gefahren ist, kann nur ein Gutachter prüfen. Als Linksabbieger aus einer Nebenstraße hast du grundsätzlich Vorfahrt zu gewähren.

Du kannst froh sein, dass nicht mehr passiert ist und dich dein Arbeitgeber nicht rausgeschmissen hat. Du übersiehst an einem Stoppschild ein Fahrzeug - und produzierst damit eine extrem gefährliche Situation und willst dann noch dem Unfallgegner ans Leder - genau mein Humor.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 22:22

Sie blieb komplett unverletzt. Mir wurde ja auch in die Seite gefahren ..

LisaAusPisa  06.11.2024, 22:22
@maxundmogli

Weil du anscheinend noch nicht mal in der Lage bist, andere Verkehrsteilnemer zu sehen und ein Stoppschild zu beachten.

maxundmogli 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 22:25
@LisaAusPisa

Ich fahre nur noch alte Autos dafür. Und ich hab den 500€ Bonus nicht bekommen. Weil der ja nur freiwillig ist. Das habe ich davon :-/

Als einziger. Weil ja Selbstbeteiligung 500€, Versicherungsbeiträge höher, Arbeitszeit neues Auto zu finden und zu bestellen, Ausfall bis das neue Auto da gewesen ist ... alles an Kosten für die Firma. Abschleppkosten weiß ich nicht.

Zivilrechtlich bleiben dir alle Wege offen , auch wenn das Strafrechtliche abgeschlossen wurde.

Für Schmerzensgeld und Schadensersatz gibt es in Deutschland die KFZ Haftpflicht, Ansprüche kann der Geschädigte gegen diese Stellen.


peterobm  06.11.2024, 22:40

er ist Verursacher- der darf sich an die eigene Nase packen.