Ansprechpartner für Stromversorgung?

6 Antworten

Von Experte Spielwiesen bestätigt

Grundsätzlich funktioniert es so, dass Du bei einem Lieferanten Deiner Wahl einen Vertrag abschließt und diesen ermächtigst, den bisherigen Lieferanten zu kündigen.

Ist das im konkreten Fall der Grundversorger, der eine Ersatzvorsorgung vornimmt, weil der vorherige Lieferant nicht mehr am Markt ist, dann beendet das auch diese Lieferbeziehungen.

Etwaige Fristen sind dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG zu entnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Energetik, beruflich im Energiesektor tätig

FreieFrage 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 16:05

Ich finde hier keine Antwort auf meine Frage. Ich habe keinen Vertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen und mein Anbieter hätte mich gerne weiterhin beliefert, wenn der Grundversorgen nicht auf dem Weg stehen würde. Die Fristen sind offensichtlich egal, der Grundversorger ignoriert sie konsequent.

GuenterLeipzig  05.08.2024, 18:55
@FreieFrage

Dann sind Deine Angaben widersprüchlich oder nicht richtig.

Weiter unten schreibst Du von einer Ersatzversorgung.

Juristisch liegt eine Ersatzversorgung vor, wenn der bisherige Lieferant nicht mehr am Markt ist.

Dann rutschen alle betroffenen Kunden in die Ersatzversorgung beim Grundversorger.

Wenn der Endkunde von sich aus lediglich einen Vertrag mit einem Lieferanten beendet, wird auch dann die Grundversorgung in dem Moment wirksam, in dem Energie entnommen wird (konkludentes Handeln).

Da in Deinem Fall eben keine Ersatzversorgung, sondern nur eine Grundversorgung vorliegt, hatte ich bereits oben den Weg beschrieben.

Es ist also normal, dass bei Bezug einer neuen Wohnung man zunächst in die Grundversorgung rutscht,

Die Grundversorgung erfolgt so lange, bis man mit einem Lieferanten Deiner Wahl einen anderen Vertrag geschlossen hat.

Ist der Vertragsabschluss erfolgt, erfolgt dann in der Energiewirtschaft die Marktkommunikation über die Zuordnung des Zählpunktes hinsichtlich dessen Marktlokation und Messlokation.

Auf die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes habe ich bereits hingewiesen, wo in § 20a die Verfahrensweise nachlesbar ist.

Danach ist es so, dass Du Dich nicht an die Abläufe hältst, wenn Du den Grundversorger kündigen willst, ohne zuvor einen anderen Lieferanten unter Vertrag zu nehmen,

FreieFrage 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 22:21
@GuenterLeipzig

Ich hatte Vertrag noch bevor ich eingezogen bin und habe bei meinem Anbieter Umzug beantragt. Das wurde vom Grundversorger abgelehnt. Und der Grundversorger schreibt in seinem Brief über "Ersatzversorgung" ohne Kündigungsfrist und am Telefon hieß es auch, dass ich sofort wechseln darf. Was dann aber nicht funktioniert hat, der bestätigte Termin für den Wechsel war erst in einem Monat (deutlich über 14 Tage).

Also keine Ahnung wie die Abläufe sein sollen, aber das ist meine derzeitige Realität. Und wie gesagt, den "Spaß" mit dem Grundversorger habe ich schon einmal gehabt. Da erwarte ich keine Gesetzeskonformität. Ich wäre schon froh, wenn ich aus dem Alptraum rauskomme.

GuenterLeipzig  06.08.2024, 06:59
@FreieFrage

So wie ich es verstanden habe, hattest Du für den Standort A einen Vertrag.

Dieser wurde beendet, da eine Übertragung auf Standort B nicht möglich gewesen ist.

Somit ist es erforderlich, für Standort B einen neuen Vertrag mit einem Lieferanten Deiner Wahl zu schließen.

Solange das nicht erfolgt, bist Du automatisch in der Grundversorgung.

Je länger Du mit untauglichen Mitteln gegen die Grundversorgung anrennst, desto länger bist Du dort.

Ich hatte oben den Weg aufgezeigt.

Mit dem Grundversorger musst Du Dich also nicht auseinandersetzen, sondern ausschließlich mit dem neuen Lieferanten Deiner Wahl, der das Grundversorgungsvertragsverhältnis für Dich kündigt.

Im Übrigen ist die Frist für dieses Prozedere 3 Wochen und nicht 14 Tage.

Ich hatte oben einen Link zum Energiewirtschaftsgesetz gelegt, wo Du offenbar nicht nachgelesen hast.

FreieFrage 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 08:38
@GuenterLeipzig

Mein Vertrag konnte von A nach B übertragen werden (beide sind übrigens 500m voneinander entfernt), nur der Grundversorger stand da auf dem Weg. Nachdem es mein Versorger zweimal versucht hat, hat er aufgegeben. Aber gut.. Ich suche mir einen anderen Versorger und hoffe, dass er mehr Lust hat, sich mit dem Grundversorger auseinanderzusetzen. Es waren übrigens keine 2 oder 3 Wochen, sondern mehr als 4.

Eine Grundversorgung lässt sich nicht widerrufen, da dies ein implizite Vertrag ist.

Diese Belieferung kannst Du nur mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, wenn dann ein anderer Versorger den Zähler übernimmt.

Möglicherweise bietet Dein gewählter Versorger auch nur Verträge auf Monatsgrenzen an - die Grundversorgung läuft eben so lange weiter.

Da kannst Du auch nichts dagegen tun. Der Fehler lag letztendlich beim Vormieter, hier wirst Du aber kaum Regress fordern können. Außerdem bekommst Du auf diese Weise 10 Tage Strom von ihm geschenkt.

Du könntest in diesen drei Wochen auch sehr wenig Strom verbrauchen. Ob nun real oder auf dem Papier.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

FreieFrage 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 10:16

Ich glaube nicht, dass die Vertraucherzentrale für Energieanbieter zuständig ist. Und abgesehen davon habe ich schon ziemlich schlechte Erfahrung mit ihr in der Vergangenheit gemacht. Das Geld dafür kann ich mir sparen.

Anbieterwahl ist nicht das Problem. Aber es nutzt mir nichts wenn der Vertrag wieder vom Grundversorger abgelehnt wird.

in der Grundversorgung kannst du innerhalb 14 Tage kündigen, ist also kein Thema


FreieFrage 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 10:18

Na ja, offensichtlich nicht, wenn der Grundversorger das ablehnt bzw. erst zum Ende August bestätigt. Eigentlich ist es sogar Ersatzversorgung und ich sollte sofort weg dürfen, auch lt. Kundenservice vom Versorger. Realität sieht aber anders aus.

sgtepic  05.08.2024, 10:21
@FreieFrage

Ist gesetzlich so. Du kommst immer innerhalb 14 Tage raus beim Grundversorger

FreieFrage 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 10:25
@sgtepic

Das weiß ich, aber wie gesagt, mein Wechsel wurde erst zum Ende August bestätigt. Und da der Grundversorger mehrfach schon die Gesetze verletzt hat in Bezug auf mich, wundert mich ein weiteres Mal auch nicht.

JTKirk2000  05.08.2024, 10:50
@FreieFrage

Grundversorgung hat immer maximal eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und die Mindestvertragsbindung ist genauso. Das gilt sowohl zum Vorteil des Grundversorgers als auch zum Vorteil des Verbrauchers.

Frag doch einfach, ob eine Gästewohnung für derartige Fälle vorgesehen ist, die du solange bewohnen kannst, bis alle relevanten Verhakelungen im Hintergrund beseitigt sind.

Die Kosten sollen die Beteiligten unter sich aufteilen!^^