Bei der Heizkostenverteilung gibt es zwei Kostenblöcke:

  • verbrauchsunabhängig Kosten
  • verbrauchsabhängige Kosten

Dabei ist es unerheblich, mit welchem Energieträger geheizt wird.

Die entstehenden Gesamtkosten für das Mehrfamilienhaus werden zu 30 % auf die einzelnen Wohnbereiche bezogen auf die Wohnfläche umgelegt.

Die verbleibenden Kosten für das Objekt werden prozentual auf die in den Wohnbereichen gemessenen Einheiten an den Messgeräten umgelegt.

Dabei ist es unerheblich, ob Heizkostenverteiler oder Wärmezähler mit physikalischer Wärmemessung zum Einsatz kommen.

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Mungukun hat ja bereits einen Link gepostet, der auf eine einschlägige Szene hinweist.

Das sind die wahren Feinde der Demokratie.

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Die AfD kann und will nicht pauschal Ausländer abschieben.

Die Rede ist lediglich von dem Personenkreis, der ein rechtsstaatliches Asylverfahren durchlaufen hat, welches zum Ergebnis hat, dass die vorgebrachten Gründe für ein Asylgesuch oder einen anderen Aufenthaltstitel nicht gegeben sind und eine gerichtlich angeordnete Ausreisepflicht binnen 6 Monate nach bereits bestehendem Aufenthaltsrecht besteht.

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§ 26 BGB Vorstand und Vertretung

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit

Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

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Das bedeutet, dass die Vereinsgründung zwingend nur von geschäftsfähigen Personen möglich ist.

Bei der Vereinsgründung ist eine Satzung zu beschließen, diese beim Vereinsregister zu hinterlegen und die Vorstandsmitglieder beim Amtsgericht in das Vereinsregister einzutragen.

Beim Finanzamt muss bei gemeinnützigen Vereinen die Gemeinnützigkeit beantragt werden als Voraussetzung dafür, dass der Verein für geleistete Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf.

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Für mich stellt sich hier die Frage, wie Du kontrollieren willst, wer der juristischen Person angehört.

Besagte juristische Person unterliegt auch den Regelungen des Datenschutzes und darf nicht den Personenkreis preisgeben, der zu ihr gehört.

Etwaige Ausweise können nicht auf Aktualität oder Gültigkeit geprüft werden.

Selbst wenn das möglich wäre, können dem Personenkreis nicht alle Rechte eingeräumt werden.

Das ist deshalb so, da die juristische Person im Zweifel ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung hat.

Wenn jetzt noch jeder Angestellte der juristischen Person ein zusätzliches Stimmrecht hat, wäre das höchst problematisch.

Ich rate dringend von einem solchen Konstrukt ab!

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Angestellte des Vereins haben bei Satzungsgrundlage einen regulären Arbeitsvertrag.

Bei Trainern ist es oft so, dass diese bei Satzungsgrundlage eine sogenannte Übungsleiterpauschale erhalten.

Vorstandsmitglieder können bei Satzungsgrundlage eine Ehrenamtspauschale erhalten.

Sowohl Arbeitsvertrag, Übungsleiterpauschale als auch Ehrenamtspauschale sollten auch vertraglich geregelt sein.

Die Formulierung "sonstige gegen Entgelt Beschäftigte" würde nach meinem Verständnis auch die Empfänger von Übungsleiterpauschalen als Finanzrevisoren ausschließen.

Viel kritischer sehe ich hier die Formulierung, dass eine Wiederwahl der Kassenprüfer ausgeschlossen ist.

Die Frage ist, was der Dichter hier meinte:

  • Wiederwahl in Folge
  • Wiederwahl auch nicht nach einer zeitlichen Aussetzung als Revisor

Das sollte mit einer künftigen bei von der Mitgliederversammlung zu bestätigenden Satzungsänderung präzisiert werden.

Allerdings möchte ich von einer allzu großen Einengung der Vorgaben warnen.

Zum Beispiel wird bislang nicht der Fall abgedeckt, wenn zwar ein Kassenprüfer, egal nach welchem zeitlichen Modus, zwar gewählt wurde, jedoch zur Kassenprüfung nicht mehr zur Verfügung steht, z. B. bei Vereinsaustritt, Krankheit, Tod.

Dann muss es einen satzungsmäßigen Plan B geben.

Dieser könnte so aussehen, dass neben den 2 Kassenprüfern ein möglicher Nachrückkandidat bestimmt wird, der im Fall des Ausfalls eines Kassenprüfers als legitimiert gilt.

Zu der Frage mit der Vermietung des Objektes, welches offenbar eurem Verein gehört:

Der Vertrag über die Objektanmietung kommt zwischen eurem Verein und dem anderen Verein zustande, nicht jedoch zwischen eurem Verein und der Person, die den anderen Verein ggf. vertritt oder nur dort Mitglied ist.

Die Regel, dass Vorstandsmitglieder nicht als Kassenprüfer tätig sein dürfen beziehen sich auf den eigenen Verein!

Auch ist die Frage, ob der Vertrag von der notwendigen Anzahl der im Außenverhältnis vertretenen Vorstandsmitgliedern des anderen Vereins unterschrieben wurde (also dessen Satzung lesen).

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Es kommt auf die genaue Formulierung in der Satzung an.

Unkluge Formulierung: Der Vorstand besteht aus genau 5 Mitgliedern.

Bessere Formulierung: Der Vorstand besteht aus bis zu 5 Mitgliedern.

Davon sind soundsoviel im Außenverhältnis und soundsoviel im Innenverhältnis gemeinsam und/oder einzeln vertretungsberechtigt.

Solange der Verein im Außenverhältnis vertretungsberechtigt ist, kann der verbliebene Vorstand alle Maßnahmen einleiten, um die entstandene Situation zu bereinigen.

Das könnten zum Beispiel sein:

  • Neuwahlen
  • Satzungsanpassungen
  • Neuwahlen und Satzungsanpassungen parallel

Für den hier nicht vorliegenden Fall, dass der Verein im Außenverhältnis nicht mehr vertretungsberechtigt, muss beim Amtsgericht ein Notvorstand bestellt werden.

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Voraussetzung für die Erhebung von Gebühren sind:

  • auf Satzungsgrundlage
  • auf Finanzordnungsgrundlage, wenn in der Satzung auf die Finanzordnung verwiesen wird

Was die Höhe solcher Säumnisgebühren betrifft, muss man den Einzelfall sehen.

Es ist ein Unterschied, ob der strittige Betrag klein ist oder eine größere Summe ausmacht, für die der Verein ggf. kreditfinanziert in Vorleistung gehen muss, wenn nicht fristgemäß gezahlt wird.

Die Satzung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Ob die Finanzordnung der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, richtet sich nach den Bestimmungen in der Satzung.

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Die Wenigsten machen sich klar, welche Kosten solche wasserstofftaugliche Infrastruktur benötigt.

Alle Teile, jedes noch so kleine Teil dieser Infrastruktur muss aus bestimmtem Edelstahl oder bestimmten Kupferlegierungen mit Zertifikat gefertigt werden, was sich preislich stark bemerkbar macht.

Alternativen dazu gibt es nicht.

Die andere Seite ist, dass man diese Mengen an Wasserstoff, die wir benötigen würden, nicht so einfach herstellen kann.

Woher will man das für die Herstellung von Wasserstoff notwendige destillierte Wasser nehmen?

Ich habe mir sagen lassen, dass in die Wüste ein wasserarmes Gebiet ist.

Auch scheitern Ideen der Meerwassernutzung an der Tatsache, dass man für die Wasserentsalzung jede Menge Elektroenergie erst eimal aufwenden muss und dem Fakt, dass man das dabei anfallende Salz nirgendwo umweltbewusst entsorgen kann.

Eine Verklappung in den Ozeanen würde dort jedes Leben erlöschen lassen.

Bei der sich anschließenden Elektrolyse muss erneut Elektroenergie erst einmal aufgewendet werden.

Aber auch die Trassierung einer HGÜ nach Europa ist nicht die Lösung, da die Kapazität der Leitung eben auch begrenzt ist und selbst wenn diese eine sehr hohe Kapazität aufweist, dies bei einem unplanmäßigeb Ausfall derselben sofort zum systemischen Problem werden kann, da dann die Lastschwankung so hoch ist, dass diese durch Regelenergie der sonstigen Erzeugerstätten und Netzstrukturen nicht mehr abgefangen werden kann.

Die ganze Wasserstofferzählung ist am Ende des Tages nichts weiter als ein Luftschloss.

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Die Antwort ist ganz einfach:

Nachdem bei der Firma Linde ein Wasserstofftanklastzug in die Luft geflogen ist, ist Linde aus dem Geschäft der Wasserstofflieferung an Tankstellen ausgestiegen.

Unabhängig davon wäre eine perspektivische Wasserstofflieferung mit Tanklastern an Tankstellen mit deutlich höheren Mengengerüst nicht bewältigbar.

Das würde nur gehen, wenn die Tankstellen an ein nicht vorhandenes Wasserstoffnetz ageschlossen sind und über die Wasserstoffinfrastruktur verfügen.

Diese beinhaltet unter anderem eine Drucküberwachtung der 3 üblichen Druckstufen:

  • 700 bar
  • 15 bar
  • 0,5 bar

sowie den Betrieb der zugehörigen Kompressoren.

Bei den Kompressoren ist es allerdings so, dass diese eine so geringe Betriebsstundenzahl im dreistelligen Bereich haben, dass die Wasserstofftankstellen sehr oft wegen Revisionen und Erneurungen ausfallen.

An dieser Betriebsstundenzahl sind schon Firmen zugrunde gegangen, die diese Kompressoren verkauft haben und Gewährleistung bieten mussten.

Auch deren Kunden hatten an den Anlagen wirklich keine Freude, da sich diese dann als teure Investruinen entpuppt haben.

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Nein, das funktioniert nicht, da bei Kapitalmaßnahmen einer Gesellschaft, wozu Dividendenausschüttungen gehören, zuvor alle damit verbundenen Positionen glattgestellt werden.

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