Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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Ich halte nichts von den Vereinen, denn ...

Wer sein Leben im Griff hat, braucht keine Drogen, egal, welchen Namen diese tragen.

Spätestens wenn ein Kiffer im Straßenverkehr jemanden zu Tode überfahren hat, wird die Sinnfälligkeit der Legalisierung offensichtlich.

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Nein, weil…

Anleihen und somit auch Bundesanleihen sind im Kern Schulden.

Schulden anderer haben für mich keinen Wert.

Ich bin eher dafür, in Sachwerte zu investieren.

Als Sachwerte im Sinne dieses Postings gelten:

  • Aktienbasierte Titel (keine Derivate)
  • immobilienbasierte Titel
  • physische Edelmetalle

Im Fall eines Schuldenschnitts werden die dazugehörigen Anleihen entweder wertgemindert oder im schlimmsten Fall wertlos.

Wie so etwas gehen kann, haben wir doch live und in Farbe in Griechenland gesehen.

Auch ist es so, dass Altschulden im Kern mit neuen Schulden bezahlt werden, was im Kern ein Ponzi-Schema ist. Jedes Ponzi-Schema bricht irgendwann zusammen.

Aus diesem Grunde habe ich auch keine Anleihen im Depot.

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Wenn ich von mir ausgehe, würde ich zu keinem Zeitpunkt in die Politik gehen wollen.

Politik ist im Kern ein schmutziges Geschäft, bei dem der politische Gegner mit allen lauteren und unlauteren Mitteln versucht wird zu bekämpfen.

Auch gehen Lobbyisten in der Politik ein und aus.

Unnötig zu erwähnen, dass dort, wo Lobbyisten sind, der Hang zur Korruption nicht weit weg wohnt.

Die Vergangenheit hat doch zahlreiche solche Fälle ans Tageslicht gebracht.

Auch ist die Politik dahingehend verkommen, dass im Wege von Fraktionszwang Abstimmungsergebnisse erreicht werden sollen, wo doch nach dem Grundgesetz die Abgeordneten ihrem Gewissen folgen sollten.

Besonders grotesk wird es, wenn hervorgehoben wird, dass dieser Fraktionszwang zu bestimmten Themen aufgehoben wurde.

Offenbar ist man sich nicht darüber im Klaren, dass man damit unfreiwillig zugibt, im Regelfall wider des Grundgesetzes zu handeln.

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Sponsoren schließen mit Vereinen einen Sponsoringvertrag, in dem geregelt wird, welche Leistungen beide Seiten erbringen und/oder erwarten.

Danach verspricht sich der Sponsor eine positive Auswirkung auf sein Tagesgeschäft, wenn entsprechende Werbung platziert werden kann.

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Nein.

In einer Demokratie ist es doch normal, dass es rechte und linke Parteien gibt.

Würde man eine der beiden Gruppierungen bekämpfen wollen, wäre der Weg zu einer Diktatur beschritten.

Wer hier undifferenziert den politischen Gegner bekämpfen will, hat das Wesen einer Demokratie nicht verstanden.

Dabei bewegen sich natürlich durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte extremistische Gruppierungen - egal ob rechts oder links - nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.

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Sich irgendwie fühlen ist eine Sache, die eigentliche Ursache ist doch etwas völlig anderes.

Schließlich ist es doch so, dass in Deutschland etwa 1,4 bis 1,3 Kinder pro Frau geboren werden, wobei die Tendenz nach dem Corona-Alarmismus als fallend zu verzeichnen ist.

Das aber liegt nun man an der Wohlstand verwöhnten deutschen Bevölkerung, die es eher vorzieht in jungen Jahren die Welt zu erkunden und/oder Party zu machen, wobei Kinder als störend empfunden werden, zumindest bei einer Teilmenge der deutschen Bevölkerung.

Wenn man das rein mathematisch zu Ende denkt, wird man feststellen, dass es zwingend notwendig ist, Zuwanderung in unser Land zu befördern unter der Voraussetzung, dass sich die Zuwanderer entweder in den Arbeitsmarkt oder dem freien Unternehmertum in die Gesellschaft integrieren.

Nur so können Infrastruktur und Dienstleistungsangebote auf Dauer aufrechterhalten werden.

Natürlich muss eine ausgewogene Balance gegenüber den Staaten hergestellt werden, aus denen die Zuwanderer zu uns kommen.

Schließlich ist es ja so, dass wir von dort ggf. Leute abziehen, die dort evtl. genauso gut benötigt werden. Das muss in jedem Einzelfall bewertet werden.

Eine Zuwanderung mit der Zielstellung, sich in den Sozialsystemen dauerhaft einzurichten, löst natürlich nicht das Problem.

Aus diesem Grunde ist es zielführend, wenn wir uns vorher ansehen, wer zu uns mit welchen Absichten und Fähigkeiten kommt, sprich auch die Kontrolle darüber haben.

Zweifelhaft ist jene Personengruppe, die unter Vorspiegelung von unrichtigen Tatsachenbehauptungen versuchen, die hiesigen Behörden zu täuschen.

Diese hat m. E. einen Vertrauensbonus von vornherein verspielt.

Die im Zusammenhang mit der Fußball-EM durchgeführten Grenzkontrollen haben doch in kürzester Zeit folgendes unter Beweis gestellt:

  • Festnahme von Schleusern im zweistelligem Bereich
  • Feststellung von versuchten illegale Einreisen im 4-stelligem Bereich
  • Verhaftungen wegen Vorliegen eines Haftbefehls im 3-stelligem Bereich

Allein diese umfangreichen Resultate binnen kürzester Zeit sind doch ein Beleg dafür, dass das von der Politik hochgehaltene Mantra der offenen Grenzen eben nicht funktionell ist.

Die Politik sollte schon bereit sein zu sehen, was tatsächlich ist, nicht nur zur Fußball-EM.

Ich selbst bin in eine solche Grenzkontrolle in einem grenznahen Gebiet durch die Bundespolizei geraten. Habe meinen Ausweis vorgezeigt, fertig.

Das war für mich eine kleine Mühe und keinerlei Anlass zur Kritik.

Bevor jetzt jemand mit dem Hinweis auf die europäischen Verträge kommt, dem sei gesagt, dass eben diese in anderen Punkten ebenfalls nicht erfüllt werden, wie zum Beispiel

  • der 60 % Verschuldungs-Obergrenze bezogen auf das BIP
  • der NoBailout-Klausel, wonach kein Land für die Schulden anderer aufkommen darf

Das hat doch nur die einzig sachlogische Konsequenz, dass eben die europäischen Verträge zwingend einer Reform an die gegenwärtigen Gegebenheiten bedürfen.

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Mit zunehmenden Alter ist es normal, dass man keinen gesteigerten Wert auf besonders hohe Renditen legt, da das letzte Hemd nun mal keine Taschen hat.

Da ist es ausreichend, wenn soviel beim Investment herauskommt, wie es für den eigenen Lebensunterhalt benötigt.

Wenn dann noch etwas für die Erben überbleibt, dann ist das ein willkommener Nebeneffekt.

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In der Tat ist es so, dass der Herdentrieb bei vielen Kleinanlegern eine Rolle spielt.

Ich persönlich handhabe es so, dass ich nie einem abgefahrenen Zug hinterherrenne oder Investments bei Werten tätige, bei denen sich im Chart eine Fahnenstange ausbildet.

Ich versuche das Geschäftsmodell zu verstehen und schaue mir andere Werte mit ähnlichem Geschäftsmodell an.

Dann kann ich bestimmte fundamentale Zahlen miteinander vergleichen und feststellen, welches Unternehmen in Relation günstiger bewertet ist.

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Ja, da ist was Wahres dran.

Es gibt ja den Spruch: Kaufe, wenn die Kanonen donnern (im Sinne die Stimmung ist superschlecht)

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Ich lasse generell die Finger von solchen Aktien, die in sozialen Medien und anderswo gepriesen oder durch Kampagnen gepusht werden.

Zu groß ist das Risiko, dass dadurch unzulässig hohe Bewertungen entstehen, die fundamental nicht gedeckt sind.

Unabhängig davon sehen die Fundamentaldaten im Ausblick nicht gut aus

https://www.finanzen.net/schaetzungen/beyond_meat

  • negativer Gewinn
  • negativer Cash Flow
  • negativer Buchwert

Ist nicht mein Ding.

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https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/Kraftwerksliste/start.html

Aber: Um das komplexe System der öffentlichen Energieversorgung zu verstehen, muss man erst einmal verinnerlichen, dass es hier auf die Konstanthaltung der Netzfrequenz von 50 Hz ankommt, wobei nur geringe Abweichungen toleriert werden.

Jegliche Argumentationen, die darauf abzielen, die elektrische Arbeit zu bewerten, sind irrelevant, da zur Einhaltung der Netzfrequenz ausschließlich die momentane Leistung maßgebend ist.

Um kurzfristige Leistungsschwankungen auszugleichen, nehmen Erzeugerstätten, die in der Lage sind, gesicherte Leistung bereitzustellen, am sogenannten Regelenergiemarkt teil.

Der Regelenergiemarkt betrachtet die Leistungsanpassung binnen 15 Minuten.

Innerhalb des Regelenergiemarktes unterscheiden man noch zwischen

  • Primärregelung und
  • Sekundärregelung

Die Primärregelung ist in der Lage, binnen 30 Sekunden größere Schwankungen abzupuffern.

Das passiert im Wesentlichen durch die großen Schwungmassen der Generatoren in den konventionellen Kraftwerken, die eine gewisse Trägheit besitzen.

Die Sekundärregelung sind dann andere Erzeugerstätten, die stand bye stehen, für den Fall, dass diese zum Einsatz aufgerufen werden.

Erst wenn diese Maßnahmen die Netzfrequenz nicht stabil halten können, kommen sogenannte Reservekraftwerke zum Zug, die am Reservekraftwerksmarkt ihre gesicherte Leistung auf Abruf anbieten.

Aussagen, dass man keine Reservekraftwerke benötige, sind daher fern jeglicher physikalischen Realität und zeugen eigentlich von der Unkenntnis des komplexen Systems.

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Das kommt darauf an, was für eine Langhantelstange Du verwendest.

Bei einer Olympischen Langhantel, also d = 50 mm und 2,20 Länge wiegt diese im Regelfall 20 kg.

Es gibt noch Frauenlanghantelstangen, die 15 kg wiegen und im Griffbereich einen etwas geringeren Durchmesser haben.

Zu dem Stangengewicht sind die aufgelegten Gewichte zu addieren.

Ob das bewältigte Gewicht viel oder wenig ist, muss man immer in Relation zum eigenen Körpergewicht sehen.

Grundsätzlich sollte man keinen übertriebenen Ehrgeiz an den Tag legen.

Insbesondere dann nicht, wenn man das 20 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Das ist deshalb so, da bis zu diesem Zeitpunkt das Skelett für hohe Belastungen noch nicht stabil genug ist.

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Das ist eine gute Frage.

Es kommt aus meiner unmaßgeblichen Sicht darauf an, wie die Erträge auf die Geschäftsanteile berechnet werden.

Werden die Erträge bezogen auf die eingelegte Geldsumme berechnet, ist es ein Geldwert.

Werden die Erträge auf den Wert eines über die Zeit schwankenden Geschäftsanteil berechnet, ist es ein Sachwert.

Stellt sich für mich die Frage, wie man letzteres transparent kommunizieren will.

Auch sind die sogenannten Geschäftsanteile in aller Regel derart minimal, dass ein Bezug auf das Eigenkapital der Bank mathematisch fast nicht abbildbar ist.

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