Anhörung im Bußgeldverfahren?
Servus,
ich habe bereits vor einer Woche einen ersten Anhörungsbogen erhalten, in dem ich Informationen zur Person machen musste, die geblitzt wurde.
Heute habe ich ein zweites Schreiben bekommen mit der Bitte, das beigefügte Schreiben auszufüllen und binnen einer Woche zurück zu schicken, wenn die Angaben falsch sein sollten.
Jetzt zu meiner Frage: wenn alle Angaben zu der Person richtig sind, muss ich das Schreiben dann trotzdem zurück schicken oder nicht? Und wenn nein, wann kann ich mit meinem Bußgeldbescheid rechnen
VG
3 Antworten
Also, du bist Halter eines Fahrzeugs, das geblitzt wurde, und du bist der Fahrer des Fahrzeugs gewesen, habe ich das so richtig verstanden. (Der erste Satz ist m.E. missverständlich)
Als BETROFFENER hast du keine Mitwirkungspflicht, als ZEUGE im Verfahren könntest du die Angaben z.B. dann verweigern, wenn du ein Zeugnisveweigerungsrecht gegenüber dieser Person hast.
Im Gegensatz zu einer anderen Antwort: Wenn du nicht reagierst und der Sachverhalt noch nicht klar ist, wird ein Polizeibeamter des örtlichen Ermittlungsdienstes mit den weiteren Nachforschungen beauftragt. Das nächste Schreiben enthält übrigens zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Das erledigt sich nicht von selbst.
Die Frage nach dem wann: Wenn du das Schreiben beantwortest oder nicht, eine Reaktion dürfte innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Ist je nach Behörde und Corona unterschiedlich, eine konkrete Aussage ist daher unmöglich.
Musst du den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben und brauchst ihn ggfls. beruflich? Setze dich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und regle das. Wir sind schließlich erwachsen.
Ein Amruf bei der angegebenen Nummer und schon bist Du gesichert schlauer als nach Antworten hier.
Die Schreiben kamen ja mit der normalen Post und nicht im gelben Umschlag als förmliche Zustellung, richtig?
Dann würde ich sagen, die Briefe haben dich nie erreicht, du ignorierst sie und wartest einfach ab.
Habe im ersten Schreiben schon mitgeteilt, dass selbstverständlich ich gefahren bin. Im zweiten schreiben ging es lediglich um den Abgleich der Daten.
Naja, ansonsten kann man mich dazu verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Das macht es daher nicht besser
Du mußt es nicht beantworten.
Erkennst Du die Person?
wenn du nichts mitteilst, wer die Person ist, woher wollen sie es wissen???
Jawoll, ich bin der Halter und bin ebenfalls zum Tatzeitpunkt gefahren.
Im ersten Schreiben das ich erhalten habe, habe ich bereits Angaben zu meiner Person gemacht, ja zunächst geklärt werden musste, wer das Fahrzeug geführt hat.
Dann habe ich heute ein Schreiben bekommen, mit allein Infos zu meiner Person und dem Tatvorwurf. Im beigefügten schreiben, werde ich nun gebeten, falls die Angaben falsch sein sollten, die richtigen Angaben anzugeben und das Schreiben binnen einer Woche zurück zu senden. Da alle Angaben richtig sind, muss ich das beigefügt Schreiben ja nicht ausfüllen und zurückschicken. Oder habe ich das missverstanden?