Blitzer anhörungsbogen?
Dauert ein anhörungsbogen in der Zustellung länger als ein Bußgeldbescheid?
normalerweise heißt es ja so 2-3 Wochen, bis ein Bußgeldbescheid da ist. Ich wurde bei mir in meinem eigenen Landkreis eventuell geblitzt bin mir aber nicht sicher. Das ist jetzt gute zweieinhalb Wochen her. Jetzt frage ich mich, weil ich in Bericht gelesen habe, dass wenn man in seinem eigenen Landkreis geblitzt wurde, das häufig schneller geht nach einer Woche da ist. Allerdings frage ich mich wie das beim Anhörungsbogen ist.
3 Antworten
Der Anhörungsbogen kommt ja vor dem Bußgeldbescheid. Und nach dem Anhörungsbogen oder der Anhörung vor Ort beginnt die Frist.
Wie kann das gleich lange dauern? Vom Postweg mal abgesehen.
Gruß S.
Ich meine, wie lange braucht es, bis der Anhörungsbogen bei mir ist vom geblitzt werden bis es im Briefkasten ist.
Wenn Du die Dauer zwischen Tat und Zugang des Anhörungsbogens meinst - ja, das kann passieren, immerhin muss die Aufnahme erst manuell ausgewertet werden, während die meisten Anhörungsbögen nichts beinhalten, was den Versand eines Bußgeldbescheides verzögern dürfte.
Also kann es sein, dass aufgrund von längere Bearbeitungszeit ein Anhörungsbogen nicht so schnell da ist wie ein Bußgeld Bescheid? Ich wurde auch in meinem eigenen Landkreis eventuell geblitzt da hab ich gelesen, dass das meistens deutlich schneller gehen soll als wenn ich ganz woanders geblitzt werde. Das ganze ist jetzt zweieinhalb Wochen her.
Ja, das kann sein - ein aussageloser Anhörungsbogen ist schnell bearbeitet, der Rest geht dann meist automatisiert weiter, während das Foto erst manuell angesehen werden und die Daten dazu erfasst werden müssen.
Können Sie mir sagen ab wann ich ungefähr aufhören kann, mir Sorgen zu machen und die Wahrscheinlichkeit, dass noch etwas kommt, sehr gering ist? Also nach wie viel Wochen.
Nach einem Monat sinkt die Wahrscheinlichkeit rapide.
Alles klar, vielen Dank. Dann dauert das ja nur noch anderthalb Wochen. Deswegen ich mir auch so Sorgen mache ich war sehr müde. Ich hatte zwar nicht in Eindruck, dass ich schlecht gefahren bin. Habe auch meines Wissens nach keine rote Ampel oder keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Doch ich bin mir nicht zu 100 % sicher. Mein Vater meint auch, ich hätte gesehen, wenn ich geblitzt worden wäre, selbst am Tag. Aber trotzdem mache ich mir für die Ganzheit Sorgen.
Och, ich wurde auch schon mal geblitzt und es kam nichts nach, war aber auch nicht wirklich zu schnell, so dass nach Abzug der Messtoleranz wohl 5 km/h oder weniger als Übertretung blieben, mithin eine wegen Geringfügigkeit nicht zu ahndende Übertretung.
Bei mir geht es besonders um eine Ampel aber das war am Freitag um 13 14:00 Uhr mitten im Feierabendverkehr. Und eine sehr stark befahrenen Straße. Ich glaube auch wär ich wirklich über eine rote Ampel gefahren, hätte ich ein Hupkonzert ausgelöst. Aber trotzdem mache ich mir Sorgen das liegt irgendwie in meiner Natur.
Gibt es an der Ampel einen stationären Blitzer? Wenn ja: Das hätte man gemerkt, wenn es keinen gibt, kommt da auch nichts mehr.
Sorglos kannst du erst nach 3 Monaten sein. Und auch nur, wenn kein Anhörungsbogen kommt oder die Anhörung vor Ort statt gefunden hat.
Das mit 1 Monat ist Schwachsinn.
Wenn etwas Schwachsinn ist, dann diese Aussage - lies mal die Regelungen zur Verjährung im OWiG ...
Und das kann man gut nachlesen. Einfach googeln, 10000 Ergebnisse.
Verjährung des Bußgeldbescheids
Geblitzt, was nun? Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Tatzeitpunkt Ihres Verkehrsvergehens weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist die Verjährungsfrist abgelaufen und eine Bestrafung nicht mehr möglich.
Auf die Anhörung vor Ort habe ich hingewiesen, aber die hat ja nicht stattgefunden. Der Anhörungsbogen erweitert die Frist auf 6 Monate.
Das ist schon etwas komplexer, wird hier aber recht gut dargestellt: https://www.bussgeldkatalog.org/verfolgungsverjaehrung/
Na, vielleicht findet der FS deinen versprochenen EINEN MONAT!
Ich kann nur die Bestätigung meiner Aussage finden.
Ich habe nicht davon gesprochen, dass das nach einem Monat verjährt sei, sondern nur davon, dass die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem Monat noch etwas kommt, rapide sinkt - aber dafür müsste man sinnentnehmend lesen und das auch verstehen können ...
Du redest dich raus, wie immer.
Du hast behauptet, die Wahrscheinlichkeit sinkt nach 1 Monat rapide. Und dazu empfiehlst du mir, die Regelungen zur Verfolgungsverjährung ZU LESEN ....
Und was liest man? Sinnennehmend?
Sich nach einem Monat in Sicherheit wiegen zu können, weil die Wahrscheinlichkeit rapide sinkt? Liest man das?
Du hast wieder mal Unrecht, aber nur die anderen keine Ahnung. Belegt man dein Unrecht, laberst du rum. Fehler zugeben? Du doch nicht. Da wird lieber dem anderen jegliche Kompetenz abgesprochen. Armselig.
In einem alten Donald Duck-Heft aus den 1950ern hat Daniel Düsentrieb mal eine tolle Erkenntnis artikuliert: Mit Kriminellen kann man reden, mit I... nicht - warum bloß erinnere ich mich im Kontext mit Deinen Posts daran? Alleine der Umstand, dass Du den Faden wieder aufgreifst und meine Aussagen bewusst verfälscht ...
Nein, sollte genau so lange dauern.
Also heißt das, dass in Anhörungsbogen länger dauert oder wie darf ich das verstehen?