An Leitungskräfte und Personaler: Unter welchen Umständen würdet ihr einen fachlich guten Mitarbeiter "aus menschlichen Gründen" rauswerfen?

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Wenn er oder sie die Teamdynamik stört, die Stimmung ruiniert und sich immer nur die Rosinen pickt. Das geht so nicht.

Genau damit darf ich mich gerade beschäftigen. Wobei ich einschränken muss auf "fachlich geht so".


verreisterNutzer  10.09.2024, 20:56

Geht das konkreter? So kann ich mir nur wenig darunter vorstellen.

LisaAusPisa  10.09.2024, 21:01
@verreisterNutzer

Ich versuch's mal :)

Das Team besteht aus einer bestimmten Anzahl an Mitgliedern mit fest zugeteilten, aber auch regelmäßig wechselnden Aufgaben. Die Mitglieder können/müssen sich bei Abwesenheit entsprechend vertreten.

Ein Teammitglied hat wohl seit geraumer Zeit viel zu warm gebadet, die Schaukel stand zu nah an der Wand - was auch immer. Jedenfalls denkt dieses Mitglied, dass die allgemeinen Spielregeln für alle anderen gelten, nur eben nicht für diese Person.

Das konterkariert jegliche Absprachen, die man jemals getroffen hat. Dann muss man nichts absprechen und vereinbaren, wenn eh jeder macht, was er will 🤷🏻‍♀️

Dazu kommt noch, dass sämtliche Hinweise, Ratschläge oder auch ganz konkrete Anweisungen bewusst ignoriert werden. Weil man denkt, man weiß es besser. Man ist beratungsresistent, stur, eingebildet - such dir was davon aus.

LisaAusPisa  10.09.2024, 21:09
@verreisterNutzer

Dumm nicht unbedingt, im Gegenteil. Da fließt aber die Energie in die völlig falsche Richtung. Da ist echt Potenzial da, aber wenn man sich so sehr selbst im Weg steht, ist das nicht unbedingt zielführend. Im Zweifel fällt einem das auf die Füße.

Hallo von einer Personalerin! So als grundsätzlicher Hinweis: Wir sind es in der Regel NICHT, die solche Entscheidungen treffen. Wir beraten Führungskräfte und wir erledigen den Papierkram, wenn die Entscheidung getroffen wurde, ja. Aber die eigentliche Entscheidungsbefugnis haben andere!

Die Beratung der Führungskräfte verläuft auch meist so, dass genau diese so genervt von jemandem sind, dass sie diese Person lieber heute als morgen vor die Tür setzen würden - und wir dann genau davon in den allermeisten Fällen dringend abraten, weil eine arbeitgeberseitige Kündigung aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen extrem hohe rechtliche Hürden hat und es für das Unternehmen keinesfalls gut wäre, sich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht wiederzufinden.

Wenn also aus der Personalabteilung die Unterstützung für eine solche Kündigung kommt, dann hat die Person es bereits so richtig und vollständig abschließend verbockt! Und dann weiß die Person das letztendlich auch in der Regel selbst...


verreisterNutzer  10.09.2024, 20:58

Danke schon mal - geht das auch konkreter? So kann ich mir nur sehr grob etwas darunter vorstellen...

HappyMe1984  10.09.2024, 21:23
@verreisterNutzer

Also, erst einmal gehen wir davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz greift (mehr als 10 Vollzeitstellen, länger als 6 Monate bestehendes Arbeitsverhältnis). In diesen Fällen muss der Arbeitgeber einen handfesten Grund für eine Kündigung haben.

Betriebsbedingte Kündigungen sind dabei die Variante, die nicht wirklich was mit den Menschen, sondern mit der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu haben. Die lassen wir mal außen vor.

Eine Option wäre somit die personenbedingte Kündigung. Diese erfordert, dass "in der Person des Arbeitnehmers" liegende Gründe gegen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sprechen. Klassiker hierbei sind Kündigungen wegen Krankheit mit schlechter Gesundheitsprognose. Auch die haben hohe Hürden, sind aber potentiell schon möglich. Andere Gründe wären hier zum Beispiel auch eine haftbedingte Arbeitsverhinderung oder auch der Verlust notwendiger rechtlicher Erlaubnisse zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit (der Erzieher, der gerade wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wurde, wäre zum Beispiel so ein Fall, weil Menschen, die wegen einer solchen Tat verurteilt wurden, nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen). Schon deutlich schwieriger gerichtsfest belegbar, aber ebenfalls hier dazugehörend, wären extreme Minderleistungen. Sind aber alles eher nicht die Gründe, die zu deiner Fragestellung passen.

Die zweite Option, die auch primär zu deiner Frage passt, wären verhaltensbedingte Kündigungen. Hier gibt es ganz eindeutige Gründe, die sogar die außerordenltiche, also fristlose, Kündigung zweifelsfrei rechtfertigen. Darunter fällt so ziemlich alles, was parallel zur Kündigung auch strafrechtlich relevant wäre - Diebstahl, Betrug, körperliche Angriffe, sexuelle Übergriffe.

Etwas komplizierter wird es dann wiederum bei Verhalten, was zwar ebenfalls nicht geht, aber nicht ausreicht, um so eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. In diesen Fällen fordert die Rechtsprechung in der Regel, dass dem Arbeitnehmer die Chance eingeräumt werden musste, über die Unerwünschtheit seines Verhaltens in Kenntnis gesetzt zu werden und es somit auch zu ändern. Das macht und dokumentiert man in Form von Abmahnungen. Kommt das Verhalten trotz Abmahnung wiederholt (und nicht erst Jahre später) erneut vor, dann kann man hier auch kündigen.

Ein Klassiker dabei ist zum Beispiel die fehlende oder verspätete Abmeldung im Krankheitsfall oder das Nichtbeibringen des ärztlichen Attests. Auch Verhalten gegenüber anderen im Unternehmen oder Externen im beruflichen Kontext kann dazu zählen, sofern es zwar den "Betriebsfrieden" stört, aber dann doch noch nicht eklatant übel genug ist, um ganz eindeutig zur oben beschriebenen, strafrechtlich relevanten Fallgruppe zu zählen. Und natürlich muss man hier auch immer genau schauen, ob das Verhalten wirklich problematisch war oder einfach nur dem Vorgesetzten nicht passt, z. B. wenn Mitarbeitende kritische, aber durchaus berechtigte Nachfragen zu Arbeitsanweisungen stellen.

Du siehst, es ist gar nicht so einfach, jemanden rechtssicher rauszuwerfen! Klar, manche Arbeitgeber setzen auch einfach auf "Dummfang", kündigen ungerechtfertigt und hoffen darauf, dass die Mitarbeitenden ihre rechtliche Möglichkeit der Kündigungsschutzklage einfach nicht kennen und nutzen. Aber das sind in der Regel nicht die Kündigungen, die durch die Hände einer HR-Abteilung gehen. Und wenn doch, dann arbeiten dort offenbar nur Menschen, die ihren Job nicht beherrschen...

Fehlverhalten, dass zu Vertrauensbruch führt (Diebstahl , Unzuverlässigkeit zB) S

störend im Team (Anzetteln von Streit, nicht Team-/Konfliktfähig) und somit im Unternehmen

wenn Arroganz besteht (nimmt kein Feedback an, macht sein Ding)

Bin kein Personaler, aber habe Personalverantwortung. Für mich ist es immer ein Abwägen, wie viel "Schaden" er anrichtet und ob die Gefahr besteht, dass andere gute wegen ihm das Unternehmen verlassen.

Moin,

ich bin Elektro-Meister ind er Industrie.

Es gibt 3 mögliche Kündigungsgründe:

  • Betriebsbedingt: (Betrieb wird geschlossen)
  • Verhaltensbedingt:
  • Personenbedingt:

Verhaltensbedingt:

  • z.B. wenn er trotz Abmahnung weiter ständig zu spät kommt und die Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht erfüllt. (Auch eine Arbeitszeitverlagerung bringt nichts...) Wir hatten mal einen der kam gar nicht mehr ...
  • Er belästigt Kunden
  • Beleidigungen/Diebstahl/Sexuelle Belästigung/Drogensucht ...

Personenbedingt:

  • Er kann den Job nicht mehr machen. z.B. wenn er eine Körperliche Behinderung erleidet und man keine Ersatzstelle anbieten kann
  • Haftstrafe
  • Alkoholiker ohne Therapieerfolg

Störer des Betriebsfriedens und Mobber sollten in einer einsichtsfähigen Lage sein um Abmahnungen richtig zu verstehen.

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung