Arbeitszeit reduzieren Gründe dagegen?
Hallo,
wenn man einige Stunden reduzieren möchte, kann der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen, z.B. bei zu wenig Personal?
4 Antworten
Ja, kann er.
Falls er das tut ist das ein Fall für den Betriebsrat, so es einen gibt.
Jein. § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt, wie und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit haben.
Gleichzeitig findet sich hier aber auch, unter welchen Umständen der Arbeitgeber diesen Wunsch ablehnen darf - "dringende betriebliche Gründe".
Also ja, der Arbeitgeber kann schon widersprechen, aber nicht "einfach so". Er muss dann schon gut begründen können, warum der Wunsch des Arbeitnehmers auf weniger Wochenarbeitszeit nicht umsetzbar ist. "Ist so weil ist so" reicht als Begründung nicht.
Generell natürlich, kommt immer auf den Vertrag an. Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Woche vereinbart ist, kannst du das nicht einfach so auf eigene Faust reduzieren. Da muss der AG schon mitspielen.
Zum Verständnis - auf welchen Teil meiner Antwort bezieht sich dein "Nein"?
Verstehe, dann muss ich nochmal nachfragen. Wofür genau benötigt es entsprechende Gründe?
Um den Antrag auf Teilzeitarbeit abzulehnen, § 8 IV TzBfG.
Alles klar, schaue ich mir an. Danke für die Aufklärung!
Ja, kann er gem. § 8 IV 1 TzBfG.
Nein. Dafür benötigt es entsprechende Gründe, soweit das TzBfG angewandt werden kann.