Benachteiligt die AfD gewisse Menschen?

6 Antworten

Denkt ihr, dass, wenn die AfD an die Macht kommt, Menschen mit Migrationshintergrund benachteiligt werden?

Ja natürlich. Also noch mehr, als es jetzt schon passiert.

Und ist das vom Grundgesetz her überhaupt erlaubt

Benachteiligung und Förderung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen stecken in fast jeder politischen Entscheidung. Das tangiert das GG gar nicht.

Ich empfehle hier immer gern Artikel 3 des Grundgesetzes zur genauen Lektüre.

Hier ist beispielsweise beim Benachteiligungsverbot von Menschen die Rede, nicht von Deutschen. Die Grundrechte gelten insoweit für Menschen aller Nationalität, soweit sie sich in Deutschland aufhalten.

Teile der AfD fordern ganz unverhohlen die "Remigration" ausländischer Mitbürger bis hin zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft.


BelfastChild  13.08.2024, 14:42

Das sind dann aber wirklich die Radikalen in der Partei, die auch Kontakte zu Martin Sellner und Co pflegen.

Viele ihrer Wähler würde die AfD schaden, was etwas paradox ist.

Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/afd-wahlprogramm-wirtschaftspolitik-100.html

Mirko Drotschmann erklärte, dass sich die Stimmung gegenüber Muslimen verschlechtern würde und dass es Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft schwerer gemacht werden würde, in Deutschland zu bleiben.

https://www.youtube.com/watch?v=z8sEN9K3LEg

Zudem möchte sie die Hürden zwecks Einbürgerung erhöhen, was ich größtenteils aber richtig finde. Nicht alles würde also gegen die fdGO verstoßen. Ihre Vorstellungen bezüglich des Islam:

7.6.3 Auslandsfinanzierung von Moscheen beenden
In den Berichten der Ämter für Verfassungsschutz wird eine Reihe von Vereinen aufgeführt, deren Aktivitäten sich gegen den freiheitlichen Verfassungsstaat und seine Gesetze richten und die als extremistisch verboten werden müssen. Die Bandbreite solcher Vereine reicht vom „legalistischen“ Islam, der für seine verfassungswidrigen Ziele unsere Gesetze ausnutzt, bis zum Salafismus. Sowohl die Innere Sicherheit unseres Staates wie die Integration von Muslimen werden durch solche Vereine konkret gefährdet.
Die AfD verlangt, verfassungsfeindlichen Vereinen den Bau und Betrieb von Moscheen wegen der Gefahr zu untersagen, dass die dort verbreitete Lehre gegen das Grundgesetz und unsere Rechtsordnung verstößt und zu politisch-religiöser Radikalisierung führt.
Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. ihre Mittelsmänner soll unterbunden werden. Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar.
Imame sollen in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhängig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Von aus dem islamischen Ausland entsandten Imamen geht die Gefahr rechts- und verfassungswidriger Indoktrination der Moscheebesucher aus.
Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.
7.6.4 Keine öffentlich-rechtliche Körperschaft für islamische Organisationen
Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken. Voraussetzung für den Körperschaftsstatus ist eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer sowie die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts. Letzteres verlangt die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der Religionen und Bekenntnisse.
7.6.5 Keine Vollverschleierung im öffentlichen Raum
Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka oder Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist daher notwendig und nach einem Urteil des EuGH rechtmäßig.
Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden; in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann.

Quelle: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/05/Programm_AfD_Online_.pdf (S. 49-50)

Denkt ihr dass wenn die afd an die Macht kommt, Menschen mit migrationshintergrund benachteiligt werden.

Sei Dir sicher - da würden nicht nur Menschen mit Mrgrationshintergrund benachteiliget werden.

Lies deren Programm sehr genau und achte auch auf die Zwischentöne, dann sollte klarwerden, dass diese Partei für die meisten unwählbar ist oder sein sollte.

Aber .... sie wird nirgends an "die Macht" kommen, denn auch in den 3 anstehenden Landtagswahlen mag sie die Partei sein, welche prozentual die meisten Stimmen einfährt - nur mit etwa 30% Wählerstimmen kann man nun einmal nicht regieren - und andere Parteien sind nach derzeitigem Stand nicht gewillt mit dieser Partei zu koalieren.

Und deren absurden Wahlversprechen, die eine Landesregierung ehedem nicht umsetzen kann, sind lachhaft.

Der Anteil der AfD-Abgeordneten im Bundestag mit Migrationshintergrund liegt bei 7,x%, er ist damit fast doppelt so hoch, wie der der FDP-Abgeordneten und der CDU/CSU Abgeordneten. Man muss nicht alles für bare Münze nehmen.

Deutschland ist, von der Größe her betrachtet, das 63.-größte Land dieser Welt, die Ressourcen sind hier auch nicht unendlich.